» Was Tun wenn Polizei wegen zu lauten Auspuff nach Hause kommt

Itr Felgen auf PreludeNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenABE für Seritenschweller, aber anderes Civic-Modell
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04.07.2014, 21:18
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War jetzt nicht der Fall, sondern ich möchte meine Rechte wissen was ich in soeiner Situation machen kann / soll.

Also: sagen wir mal die Polizei ist auf Person A aufmerksam geworden da lauter Auspuff.
Person A ist daheim, Auto steht an öffentlicher Straße (Oder auch Privat Garage, oder auf Privaten Gelände einer Firma).

Polizi kommt vorbei und klingelt und wollen Auto beschlagnahmen oder untersuchen.

Dürfen die das, wenn das Auto steht und nicht an ist?


pn
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04.07.2014, 21:24
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Ich würde sagen es macht schon einen Unterschied ob das Auto jetzt auf dem eigenen Hof/in der Garage steht, oder auf einem öffentlichen Parkplatz. Ich würde jetzt einfach mal behaupten, wenn das Fahrzeug auf deinem Privatgrundstück steht, können die dir relativ wenig, aber sicher bin ich mir da nicht.

pn
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05.07.2014, 03:10
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Na, was hast angestellt? ;)

Was möchtest jetzt eigentlich wissen und um was geht es? Das was du da beschreibst sind unterschiedliche Dinge. Steht er jetzt auf einer Straße oder eigener Garage oder auf nem Firmengelände? Wollen sie ihn beschlagnahmen oder untersuchen?

Wenn die Herren in Blau vorbei kommen, weil sie dein Auto beschlagnahmen wollen ist es egal wo er steht! Dann ist es eine richterliche Anweisung! Je nachdem um was es geht und was im Beschluss steht, dürfen die sogar deine Garage öffnen lassen und den Hobel auf nen Hänger packen. So zum Beispiel, wenn es um Fahrerflucht geht, sprich Beweissicherung. Dann wollen sie aber nicht nur dein Auto, sondern packen dich bzw. den Halter direkt mal mit ein.

Wenn es nur um eine Untersuchung geht (warum auch immer) werden sie bei dir klingeln und dich darum bitten mit zu deinem Auto zu kommen, weil -Grund hier einsetzen-. Treffen sie dich nicht an, versuchen sie es nochmals oder du bekommst eine Vorladung, dass du dich doch bitte mal bei ihnen mit Fahrzeug einfinden sollst. Das ist z.B. der Fall, wenn der gute Herr Nachbar sich beschwert, z.B. wegen Ruhestörung.

Grundsätzlich wäre es mir aber neu, dass die Herren einfach mal so vorbei kommen weil dein Auspuff zu laut ist. Dann müssen sie echt schon sehr viel Zeit haben und verdammt sackig auf dich sein.

Man unterscheidet auch zwischen einer allgemeinen Verkehrskontrolle und einer verdachtsabhängigen Kontrolle. Wobei es im übrigen vollkommen egal ist, ob das Auto steht oder fährt. Wenn der Hobel aber steht und sie klingeln, kannst von einer verdachtsabhängigen Kontrolle ausgehen. Grundsätzlich gilt, dass Handschuhfach, Kofferraum und Gepäck tabu sind! Ausnahme ist, wenn Gefahr in Vollzug ist. Dann dürfen sie dein Hobel "auseinander" nehmen. Aller oberstes Gebot is immer "fre*** halten!". Kommt die Frage, ob du dir Vorstellen kannst, warum sie da sind oder dich angehalten haben oder weiß der Teufel, immer mit "Nein!" NIEMALS mit "Ja" Antworten. Auch net versuchen sich zu erklären! Damit gibst du den Vorsatz zu, wenn irgendwas sein sollte. Sollten sie dein Auto durchsuchen, immer auf ein Durchsuchungsprotokoll bestehen!


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pn
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05.07.2014, 07:41
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Mal so nebenbei, gibt es in Deutschland Richter die so eine Anweisung rausgeben weil irgend eine Person sagt der Auspuff ist zu Laut?
Kann ich mir nicht vorstellen...


pn
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05.07.2014, 08:26
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Erstmal herzlichen Dank für deinen langen ausführlichen text.
Ich hab dir doch mal was verkauft oder was bei dir gekauft oder? :D dein name kommt mir bekannt vor :D

ZitatNa, was hast angestellt? ;)

Nichts, will mir nur absichern, falls was wäre.
Die Polizei war damals wegen meinem Roller bei mir daheim, weil sich Nachbarn beschwert haben, der Auspuff hatte aber ne ABE und der Roller stand in der Garage.

Die wollten, dass ich ihn anschmeiß, und haben sofort gesgat is zu laut, entweder DB test oder orginal rauf. Hab ich Orginal drauf gemacht, und den Polizist kontaktiert, zu ihm gefahren, der war mti der Lautstärke einverstanden und das Problem war gegessen.

aber das ist über 5 Jahre her ;)


ZitatWas möchtest jetzt eigentlich wissen und um was geht es? Das was du da beschreibst sind unterschiedliche Dinge. Steht er jetzt auf einer Straße oder eigener Garage oder auf nem Firmengelände? Wollen sie ihn beschlagnahmen oder untersuchen?

Möchte wissen, was sie auf allen drei Abstellmöglichkeiten tun können.
1x Öffentliche Straße, 1x Privat von einer Firma (Auf den ich mich Wochenende drauf stellen kann) 1x Tiefgarage.

stehn tut er mal so mal so, wie die Lust halt da ist und was Frei ist.
Garage reinfahrne ist auch nervig weil der msd dolle kratzt wegen Dts :D

ZitatWenn die Herren in Blau vorbei kommen, weil sie dein Auto beschlagnahmen wollen ist es egal wo er steht! Dann ist es eine richterliche Anweisung! Je nachdem um was es geht und was im Beschluss steht, dürfen die sogar deine Garage öffnen lassen und den Hobel auf nen Hänger packen. So zum Beispiel, wenn es um Fahrerflucht geht, sprich Beweissicherung. Dann wollen sie aber nicht nur dein Auto, sondern packen dich bzw. den Halter direkt mal mit ein.

Das ist zum glück nicht der Grund. Soweit wird es auch nie kommen.

ZitatWenn es nur um eine Untersuchung geht (warum auch immer) werden sie bei dir klingeln und dich darum bitten mit zu deinem Auto zu kommen, weil -Grund hier einsetzen-. Treffen sie dich nicht an, versuchen sie es nochmals oder du bekommst eine Vorladung, dass du dich doch bitte mal bei ihnen mit Fahrzeug einfinden sollst. Das ist z.B. der Fall, wenn der gute Herr Nachbar sich beschwert, z.B. wegen Ruhestörung.

Sagen wir mal: Keiner der nachbarn hat sich beschwert. Ich fahr eines Abends nach Hause, unterwegs hat mich die Polizei gehört wegen dem Auspuff, kommt zu mir nach hause, und sagen die wollen das Auto utnersuchen, weil der vorhin laut war.
(Aber jetzt steht ja das auto)

dürfne die das? Wenn ich nein sag, dann kommen die mit nem richterlichen Beschluss oder? Oder die lauern hier dann rum, und wnen ich raus fahr kontrollieren die mich dann?

ZitatGrundsätzlich wäre es mir aber neu, dass die Herren einfach mal so vorbei kommen weil dein Auspuff zu laut ist. Dann müssen sie echt schon sehr viel Zeit haben und verdammt sackig auf dich sein.

Man weiß ja nie.. Aber wegen sowas auf die Sch*** fliegen will ich nicht.
Es gab doch im Forum hier einen Fall wo einem der Wagen vor der Wohnung abgeschleppt wurde. Das würd ich gern vermeiden

ZitatAusnahme ist, wenn Gefahr in Vollzug ist. Dann dürfen sie dein Hobel "auseinander" nehmen

Trifft des auch zu, wenn die zb vermuten, dass ich ohne Kat fahr, oder Auspuffanlage manipuliert ist?


pn
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05.07.2014, 11:47
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Shell@CastrolMal so nebenbei, gibt es in Deutschland Richter die so eine Anweisung rausgeben weil irgend eine Person sagt der Auspuff ist zu Laut?
Kann ich mir nicht vorstellen...

Kann ich mir auch nicht vorstellen und ist mir auch nicht bekannt. Wenn, dann nur als Vorwand, weil irgend was anderes im Busch ist oder es was persönliches ist.


pn
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05.07.2014, 11:58
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mein gott dann zieh eben die sicherung von der benzinpumpe wenn du nach hause kommst. dann kann man die karre eh nicht starten. wie kann man sich wegen sowas in der hose machen? du weisst du fährst illegal rum weil, laut darf nicht! und dann rumheuelen wenn sie auftauchen? wenn du 80 inner 50er zone fährst, weisste auch das der lappen weg ist. fahr leise ohne probleme, oder laut und illegal und weisst dass du ne strafe bekommst. du bist doch alt genug oder?

pn
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05.07.2014, 12:41
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kevin2310Erstmal herzlichen Dank für deinen langen ausführlichen text.
Ich hab dir doch mal was verkauft oder was bei dir gekauft oder? :D dein name kommt mir bekannt vor :D

Nicht das ich wüsste. Vielleicht hast ihn mal im Forum irgendwo gelesen.

kevin2310
ZitatNa, was hast angestellt? ;)

Nichts, will mir nur absichern, falls was wäre.
Die Polizei war damals wegen meinem Roller bei mir daheim, weil sich Nachbarn beschwert haben, der Auspuff hatte aber ne ABE und der Roller stand in der Garage.

Die wollten, dass ich ihn anschmeiß, und haben sofort gesgat is zu laut, entweder DB test oder orginal rauf. Hab ich Orginal drauf gemacht, und den Polizist kontaktiert, zu ihm gefahren, der war mti der Lautstärke einverstanden und das Problem war gegessen.

aber das ist über 5 Jahre her ;)

Du sagst es ja selbst. Deine Nachbarn haben sich beschwert. In dem Moment wird es zum öffentlichen Interesse und der Onkel in Blau muss dem nachgehen. Genau das gleiche kann dir auch mit einem Auto passieren.


kevin2310
ZitatWas möchtest jetzt eigentlich wissen und um was geht es? Das was du da beschreibst sind unterschiedliche Dinge. Steht er jetzt auf einer Straße oder eigener Garage oder auf nem Firmengelände? Wollen sie ihn beschlagnahmen oder untersuchen?

Möchte wissen, was sie auf allen drei Abstellmöglichkeiten tun können.
1x Öffentliche Straße, 1x Privat von einer Firma (Auf den ich mich Wochenende drauf stellen kann) 1x Tiefgarage.

stehn tut er mal so mal so, wie die Lust halt da ist und was Frei ist.
Garage reinfahrne ist auch nervig weil der msd dolle kratzt wegen Dts :D

Wir gehen jetzt mal vom Fall des Auspuffs aus.

  1. öffentliche Straße: sie dürfen ohne dich und nur von außen dein Fahrzeug anschauen, es überprüfen, dürfen sogar mal unters Auto kriechen wenn sie da Lust drauf haben. Aber mehr als eine Mängelkarte is nicht drin.
  2. Privat von einer Firma: Da kommt es drauf an, ob der Zugang zum Gelände abgesperrt ist. Ist er das nicht und er ist frei zugänglich, verhält es sich wie mit einem öffentlichen Parkplatz. Sie dürfen schauen, kontrollieren und drunter kriechen. Mehr als eine Mängelkarte ist aber nicht drin. Ist es aber abgesperrt, dürfen sie nicht einfach Privatgelände betreten!
3. Tiefgarage: Das ist Speziell. Ist die Tiefgarage frei zugänglich, dann dürfen sie da rein. Ist die Tiefgarage aber abgesperrt und kann nur durch eine Bewohnerkarte oder so etwas erreicht werden, dürfen sie dort nicht einfach rein maschieren.

Wie gesagt, dass gilt für einen Auspuff. Wenn was anderes dazu kommt, kann es ganz schnell wieder anders aussehen.


kevin2310
ZitatWenn es nur um eine Untersuchung geht (warum auch immer) werden sie bei dir klingeln und dich darum bitten mit zu deinem Auto zu kommen, weil -Grund hier einsetzen-. Treffen sie dich nicht an, versuchen sie es nochmals oder du bekommst eine Vorladung, dass du dich doch bitte mal bei ihnen mit Fahrzeug einfinden sollst. Das ist z.B. der Fall, wenn der gute Herr Nachbar sich beschwert, z.B. wegen Ruhestörung.

Sagen wir mal: Keiner der nachbarn hat sich beschwert. Ich fahr eines Abends nach Hause, unterwegs hat mich die Polizei gehört wegen dem Auspuff, kommt zu mir nach hause, und sagen die wollen das Auto utnersuchen, weil der vorhin laut war.
(Aber jetzt steht ja das auto)

dürfne die das? Wenn ich nein sag, dann kommen die mit nem richterlichen Beschluss oder? Oder die lauern hier dann rum, und wnen ich raus fahr kontrollieren die mich dann?

Ja, sie dürfen zu dir nach Haus kommen und ja, sie dürfen sich das Fahrzeug auch anschauen und ja, sie dürfen dich das Fahrzeug auch anmachen lassen und dich im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüfen. Du hast im Rahmen einer Verkehrskontrolle den Anweisungen der Beamten folge zu leisten. Natürlich nur bis zu einem gewissen Grad, sprich Durchsuchung usw. In dem Fall ist es eben eine Verkehrskontrolle. Laut Definition dürfen sie dabei dich (Fahrtüchtigkeit, Papiere wie Personalausweis und Führerschein, Personenbeförderungsschein, Papiere für Anhänger und Auflieger usw.) und dein Fahrzeug (Lichtanlage, Beleuchtung, Profiltiefe, scharfkantige oder hervortretende Fahrzeugumrisse, weitere Modifikationen oder Beschädigungen) kontrollieren. Dazu kommen dann noch Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten usw usw..

Das Ding ist einfach, dass es egal ist ob du auf einem Privatgelände stehst oder nicht. Fakt ist, dass du am öffentlichen Verkehr teilgenommen hast und damit auch der STVO unterstehst. Verkehrskontrollen beziehen sich auf kein Polizeirecht sondern eben auf die STVO. Das einzige was sie nicht dürfen, ist ohne Erlaubnis und triftigen Grund einfach auf ein Privatgelände zu gehen und eingemächtig ohne dein bei sein das Fahrzeug kontrollieren!

kevin2310
ZitatGrundsätzlich wäre es mir aber neu, dass die Herren einfach mal so vorbei kommen weil dein Auspuff zu laut ist. Dann müssen sie echt schon sehr viel Zeit haben und verdammt sackig auf dich sein.

Man weiß ja nie.. Aber wegen sowas auf die Sch*** fliegen will ich nicht.
Es gab doch im Forum hier einen Fall wo einem der Wagen vor der Wohnung abgeschleppt wurde. Das würd ich gern vermeiden

Wenn du so einen bammel davor hast, dann bau keinen Mist und halte dein Fahrzeug legal!

Den Fall vom abgeschleppt werden von der Wohnung kenn ich jetzt net, aber dann bestimmt net wegen einem zu lautem Auspuff! Da is dann bissel was anderes passiert.

kevin2310
ZitatAusnahme ist, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann dürfen sie dein Hobel "auseinander" nehmen

Trifft des auch zu, wenn die zb vermuten, dass ich ohne Kat fahr, oder Auspuffanlage manipuliert ist?

Ohne Kat fahren ist Steuerhinterziehung und fällt in die AO. Manipulierte Abgasanlage ist ein Verstoß im Sinne der STVO. Gefahr im Verzug bezieht sich entweder auf das BGB oder StPO. Die Begründung und die anschließende Gerichtsverhandlung wegen Überschreitung der Kompetenz würden mich brennend Interessieren. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass es für einen Auspuff einen Tatbestand für Gefahr im Vollzug gibt. Aber verlassen würd ich mich darauf nicht. So findig wie manche Anwälte sind, genau so findig sind auch Staatsanwälte. Es gibt immer Grauzonen in denen sich bewegt wird.


pn
Gast 
05.07.2014, 12:41
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