» Versicherungsschutz bei Kurzzeitkennzeichen

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Premium-Member 

Name: Christian
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Fahrzeug: Civic Coupé EJ6 Preface
Anmeldedatum: 27.05.2012
Beiträge: 1485
Wohnort: Köln
21.08.2013, 07:04
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Moin zusammen,

hab ne Frage zu Kurzzeitkennzeichen.
N Kumpel will sich nen Eclipse kaufen, ich soll das Auto zu ihm fahren und anschließend, wenn das KZK noch gültig ist wollte der Kumpel noch in ne Werkstatt, also auch noch ein bisschen fahren.
Die EVB Nr. wird wahrscheinlich hier gekauft: https://www.kurzzeit-evb.de/
Hat das Problem, wir haben keine Ahnung bei welcher Versicherung das dann sein wird.

Wieviele Fahrer sind dann versichert wenn die mit dem Auto fahren?

Mein Kumpel wollte das Kennzeichen besorgen.
Wenn ich jetzt bei der Überführung nen Crash baue (z. B. ich fahre dem Kumpel hinten rein), wie sieht das versicherungstechnisch aus?

Ist das abhängig von der Versicherung die man da erwischt oder gibt es da für die KZKs eine einheitliche Regelung?

Gruß
Christian


pn
Veteran 

Anmeldedatum: 18.06.2007
Beiträge: 560
21.08.2013, 09:10
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Steht doch eigentlich alles da wegen der Versicherung !

Von welcher Versicherungsgesellschaft ist die Versicherung?

Wir bieten eVB-Nummern verschiedener Versicherungsgesellschaften an.
Diese sind nach dem Gesetz festgelegt und deshalb bei allen Versicherungen gleich.

Bei wem muss ich mich im Schadenfall melden?

Bei unserer Hotline:

Tel. 01803 18 88 81
(0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife abweichend)


pn
Master 

Name: Dominic
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Fahrzeug: VW Golf GTD Variant
Anmeldedatum: 25.05.2009
Beiträge: 5004
Wohnort: Münster
22.08.2013, 09:07
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ZitatKann ein angemeldetes Kurzzeitkennzeichen auch von einer anderen Person verwendet werden?

Nein, seit dem 01.11.2012 darf aufgrund neuer Gesetzgebung nur noch der eingetragene Halter mit dem Fahrzeug fahren. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden.


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
22.08.2013, 09:07
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