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Veteran ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EJ9 Anmeldedatum: 06.07.2009 Beiträge: 945 Wohnort: Mainz | zitieren Habe grade im Internet einen Bericht über Roller Tuning gesehen, wo jmd der einen Roller hatte der doppelt so schnell fahren konnte angklagt wurde auf Fahren ohne Fürherschein und Fahren ohne Versicherungsschutz. Das wurde dort als Straftat dargestellt. Wenn nun aus irgendwelchen Gründen an meinem Civic etwas nicht ganz TÜVig ist erlischt ja die Betriebserlaubnis under die Versicherung. Gehe ich dann richtig in der Annahme dass ich auch eine "echte" Straftat begehe und ich dann "vorbestraft" bin und zum beispiel bestimme berufe nicht ausüben kann??? das kann doch net wirklich so sein ?? gruß |
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Premium-Member ![]() ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Bj.91 Anmeldedatum: 10.07.2007 Beiträge: 760 Wohnort: Heldenstein bei München | zitieren Vorbestraft bist Du nur wenn die Sache vor Gericht entschieden wird und Du schuldig gesprochen wirst |
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Veteran ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EJ9 Anmeldedatum: 06.07.2009 Beiträge: 945 Wohnort: Mainz | zitieren wäre das in so einer situation also beispiel fahrwerk zu tief betriebserlaubnis futsch versicherung dann auch futsch realistisch der fall? |
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Premium-Member ![]() ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Bj.91 Anmeldedatum: 10.07.2007 Beiträge: 760 Wohnort: Heldenstein bei München | zitieren nö nur punkte und Geldstrafe Betriebserlaubnis, Versicherung futsch |
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Veteran ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EJ9 Anmeldedatum: 06.07.2009 Beiträge: 945 Wohnort: Mainz | zitieren und wann isses dann eine straftat? ich check das grad nich |
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Premium-Member ![]() ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Bj.91 Anmeldedatum: 10.07.2007 Beiträge: 760 Wohnort: Heldenstein bei München | zitieren Wen es vorsätzlich ist ist es eine Straftat aber es geht ja nur um Dinge die nicht eingetragen sind wenn du die Strafe bezahlst wirst du keinen Eintrag im Register haben genaueres kann ich auch nicht da zu sagen |
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Veteran ![]() Name: Chrischi Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CTR FN2 Anmeldedatum: 04.04.2009 Beiträge: 688 Wohnort: Hünfeld | zitieren Soweit ich weis (keinen Anspruch auf richtigkeit) ist es so das nur wenn eine sache vor Gericht verhandelt wird und du rechtskräftig vom Richter "verurteilt" wirst dann bekommst du einen Eintrag (Führungszeugnis) und bist "vorbestraft" Straftat und Ordnungwidrigkeit sind auch zwei paar Schuhe - wenn du mit nem zu tiefen Fahrwerk rumfährst ist das (in meinen Augen) was anderes als wenn du mit 100 sachen (logischerweise ohne gescheite Bremsen) auf so ner Knäckebrotsäge durch den Ort bläst... Im ersten Satz gibts du ja schon den unterschiedlichen Ansatz: er wurde "angeklagt" wegen [...] - solange also niemand nen Richter bemüht wegen deinem Fahrwerk ist alles nur halb so wild... wie gesagt alles ohne Anspruch auf richtigkeit... |
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Beobachter Anmeldedatum: 10.10.2010 Beiträge: 1 | zitieren hallo leute ich habe mal eine frage ich bin mit meinem mofa den tag gefahren ohne Versicherung dachte das ich zur versicherung fahren darf aber leider wurde ich angehalten von der polizei ich habe auch gleich gesagt das ich auf dem weg sei zur versicherung habe aber von den nichts bekommen auser das ich gestern ein brif bekamm den ich auch gleich ausfüllte und zur polizei brachte und an dem tag wo sie mich erwicht haben bin ich auch gleich zur versicherung und habe mir eins gehollt und habe es bei der polizei kopieren lassen und leider bin ich auch noch in der probe zeit was erwartet mich jetzt |
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Gesperrt Anmeldedatum: 11.10.2006 Beiträge: 10719 | zitieren normalerweiße darfst du das nicht. du darfst nur wenn du ein fahrzeug ABMELDEST,dann eine Fahrt machen richtung nach hause. ich bin letztes mal nachm abmelden kurz in lidl einkaufen,haben die mich kontrolliert und gewarnt,das sei verboten. ein direkter weg nach hause,und mehr ist nicht erlaubt. der hinweg zur versicherung ist verboten. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren interpunktion ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Fahren ohne Versicherungsschutz Frage" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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was wäre wenn ich mit ihrem auto fahren würde und in ne verkehrskontrolle geraten würde
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ej9 von 75ps auf 90ps..ohne das der versicherungsschutz erli ja..also wie schon im titel beschieben würde ich den umbau gerne legal haben,was muss i denn dafür alles beachten und an wen muss i mi wenden..??
danke im... Seite 2 [StVZO & TÜV]von Blank86 | 10 1.780 | 21.08.2006, 18:52 ![]() DMDoniz | |
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