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09.06.2010, 21:59
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Habe grade im Internet einen Bericht über Roller Tuning gesehen, wo jmd der einen Roller hatte der doppelt so schnell fahren konnte angklagt wurde auf Fahren ohne Fürherschein und Fahren ohne Versicherungsschutz. Das wurde dort als Straftat dargestellt.
Wenn nun aus irgendwelchen Gründen an meinem Civic etwas nicht ganz TÜVig ist erlischt ja die Betriebserlaubnis under die Versicherung. Gehe ich dann richtig in der Annahme dass ich auch eine "echte" Straftat begehe und ich dann "vorbestraft" bin und zum beispiel bestimme berufe nicht ausüben kann???


das kann doch net wirklich so sein ??



gruß


pn
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09.06.2010, 22:04
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Vorbestraft bist Du nur wenn die Sache vor Gericht entschieden wird und Du schuldig gesprochen wirst

pn
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09.06.2010, 22:07
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wäre das in so einer situation also beispiel fahrwerk zu tief betriebserlaubnis futsch versicherung dann auch futsch realistisch der fall?

pn
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09.06.2010, 22:11
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nö nur punkte und Geldstrafe Betriebserlaubnis, Versicherung futsch

pn
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09.06.2010, 22:17
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und wann isses dann eine straftat? ich check das grad nich

pn
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09.06.2010, 22:25
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Wen es vorsätzlich ist ist es eine Straftat aber es geht ja nur um Dinge die nicht eingetragen sind
wenn du die Strafe bezahlst wirst du keinen Eintrag im Register haben
genaueres kann ich auch nicht da zu sagen


pn
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13.06.2010, 17:42
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Soweit ich weis (keinen Anspruch auf richtigkeit) ist es so das nur wenn eine sache vor Gericht verhandelt wird und du rechtskräftig vom Richter "verurteilt" wirst dann bekommst du einen Eintrag (Führungszeugnis) und bist "vorbestraft"

Straftat und Ordnungwidrigkeit sind auch zwei paar Schuhe - wenn du mit nem zu tiefen Fahrwerk rumfährst ist das (in meinen Augen) was anderes als wenn du mit 100 sachen (logischerweise ohne gescheite Bremsen) auf so ner Knäckebrotsäge durch den Ort bläst...

Im ersten Satz gibts du ja schon den unterschiedlichen Ansatz: er wurde "angeklagt" wegen [...] - solange also niemand nen Richter bemüht wegen deinem Fahrwerk ist alles nur halb so wild...

wie gesagt alles ohne Anspruch auf richtigkeit...


pn
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10.10.2010, 16:19
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hallo leute ich habe mal eine frage ich bin mit meinem mofa den tag gefahren ohne Versicherung dachte das ich zur versicherung fahren darf aber leider wurde ich angehalten von der polizei ich habe auch gleich gesagt das ich auf dem weg sei zur versicherung habe aber von den nichts bekommen auser das ich gestern ein brif bekamm den ich auch gleich ausfüllte und zur polizei brachte und an dem tag wo sie mich erwicht haben bin ich auch gleich zur versicherung und habe mir eins gehollt und habe es bei der polizei kopieren lassen und leider bin ich auch noch in der probe zeit was erwartet mich jetzt

pn
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10.10.2010, 19:14
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normalerweiße darfst du das nicht.
du darfst nur wenn du ein fahrzeug ABMELDEST,dann eine Fahrt machen richtung nach hause.
ich bin letztes mal nachm abmelden kurz in lidl einkaufen,haben die mich kontrolliert und gewarnt,das sei verboten. ein direkter weg nach hause,und mehr ist nicht erlaubt.
der hinweg zur versicherung ist verboten.


pn
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10.10.2010, 21:39
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feuerzwerghallo leute ich habe mal eine frage ich bin mit meinem mofa den tag gefahren ohne Versicherung dachte das ich zur versicherung fahren darf aber leider wurde ich angehalten von der polizei ich habe auch gleich gesagt das ich auf dem weg sei zur versicherung habe aber von den nichts bekommen auser das ich gestern ein brif bekamm den ich auch gleich ausfüllte und zur polizei brachte und an dem tag wo sie mich erwicht haben bin ich auch gleich zur versicherung und habe mir eins gehollt und habe es bei der polizei kopieren lassen und leider bin ich auch noch in der probe zeit was erwartet mich jetzt

interpunktion :woohoo: :woohoo: :woohoo: :woohoo:


pn
Gast 
10.10.2010, 21:39
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