» Versicherungs-Wert-Gutachten - Einige Fragen!!!

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Honda-Szene-MV 

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16.01.2007, 16:17
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Hallo! :D
Hab mal wieder ne Frage. Gestern sagte der Lackierer zu mir, das ich nach dem Lackieren mal zur Versicherung gehen soll und da ein Wert-Gutachten für mein Auto erstellen lassen soll, damit ich im Falle eines Unfalls noch ne Menge wiederkriege.
Nun hab ich einige Fragen an euch:

  1. Weiß einer, was das erstellen eines solchen Gutachtens kostet?
  2. Muss ich da alle Rechnungen vorzeigen, oder schätzen die den Wert
    der Teile? (Hab ja auch nicht zu allen Teilen die Rechnungen, nur zu
    manchen)
  3. Was für Teile zählen denn als Wertsteigerung? Alles, was ich
    nachträglich angebaut habe?
  4. Wenn ein Unfall passiert, krieg ich dann den kompletten geschätzten
    Wert wieder?
(Hab mal n Golf 2 gesehen mit 90.000 Euro Versicherungswert :o . Kann mir gar nicht vorstellen, das das die Versicherung alles trägt... :roll: )


pn
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16.01.2007, 16:25
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würde ich allerdings auch mal gerne wissen ...wenn was daran kaputt geht bei nem unfall wäre es nicht so wild ...das kann man grade biegen und dazu reichen die versicherungskosten....böse wäre es wenn se mir den klauen würden ...

pn
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16.01.2007, 16:52
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moin chris

also hier kostet ein gutachten zwischen 300 und 400 euro. zahlt die gegnerische versicherung, werde den überweisungsbeleg mit einreichen.

wertsteigernde teile musst/solltest du ALLE dem gutachter nennen. am besten nix nicht eingetragenes ;-) diese dinger schlägt er dann per porschale auf den wert drauf. sogar schaltknauf etc sollte man angeben. der hat mir glaub ich 1-2 € gebracht. das wird haarklein aufgelistet. am meisten bringen laut auskunft des gutachters sportsitze und teure felgen. er hat mich auch gefragt, ob ich recaros habe ;-)

summa summarum lohnt es sich schon eine liste anzufertigen mit solchen sachen, habe ich leider in der hektik des säuberns und so damals verplant. hätte sicher noch einige € gebracht, da ich viel vergessen habe...


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16.01.2007, 17:06
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LESEN-DENKEN-POSTEN

es geht ihm um ein wertgutachten des fahrzeug was bei einem diebstahl von vorteil ist


pn
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16.01.2007, 17:15
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CIVIC - Christian
damit ich im Falle eines Unfalls noch ne Menge wiederkriege

und welche eventualität und welches vorgehen habe ich erklärt?
richtig
im falle eines unfalles!

wo ist das problem?

und an christian. ich würde sowiso alle rechnungen aufheben. ein wertgutachten braucht man eigentlich als normalsterblicher nicht würde ich sagen, (da wie bereits erwähnt baldo!) bei einer unfallbegutachtung IMMER der wert des fahrzeuges ermittelt wird. quasi ein wertgutachten inklusive. hab meinen von 1200 auf 2250 € gesteigert :hrhr:


pn email
Honda-Szene-MV 

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16.01.2007, 17:48
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Hmmm...hab ich da jetzt was falsch verstanden?
du hast gerade geschrieben:
Zitat
ein wertgutachten braucht man eigentlich als normalsterblicher nicht würde ich sagen
aber hast geschrieben
Zitat
hab meinen von 1200 auf 2250 € gesteigert
!!!
Heißt das, du musstest die teile alle beim unfall damals angeben (auch das mit dem schaltknauf) oder wie jetzt?

Bei meinem vater wurd mein eg3 (nach dem unfall) auf 900 euro geschätzt. doch der hat damals gesagt, das nur anderer motor, anderer lack (und andere felgen glaub ich) wertsteigend sind...

Jedenfalls wollte ich dieses Gutachten machen, wenn man das dann von der Versicherung beim Unfall wieder kriegt.
Denn wenn ich jetzt mal die Preise für die Teile zusammenrechne (wie die Teile eigentlich kosten, ohne runter zu handeln...also richtige händlerpreise) dann hätte ich allein an wiederaufbau und tuning so zwischen 5000-8000 Euro an teilen zusammen. Richtig gezahlt hab ich allerding bestimmt nur 3000 oder so, weil ich ja vieles runtergehandelt hab.


pn
Grand Master 
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16.01.2007, 18:32
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richtig du solltest alles angeben, was den wert erhöht. mag sein, dass der gutachter von tuning keine ahnung hat und so aber so sachen wie alarmanlage, ledersitze, efh, getönte scheiben, zv, felgen und so bringem recht viel, weil es die damals ja als sonder/zusatzaustattung gab, das ist ja logisch. ein wagen mit efh zv etc ist mehr wert als der gleiche ohne diese sachen. das wird berücksichtigt.

mit meinem satz dass man das als normalsterblicher nicht braucht meinte ich ein wertegutachten als solches ohne einen unfall. logisch, weil es im fallle eines falles eh gemacht wird.


pn email
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20.01.2007, 12:25
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Wenn du aber ein Wertgutachten gemacht hast und es steht von vornherein fest das es Totalschaden ist wird nach dem Wertgutachten Abgerechnet.

Vorrausgesetzt das Wertgutachten ist nicht Älter wie 2 Jahre.


Gruß


pn
Gast 
20.01.2007, 12:25
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