» TÜV-Eintragung - Was mit zur Zulassungsstelle

Frage zu einer ABE und einem Gutachten Gutachten zur Erteilung eines NachtragsNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenTÜV-Eintragung und Achsvermessung
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08.11.2012, 20:51
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Was genau muss ich bei der Zulassungsstelle vorlegen damit eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich ist?

Geht speziell um neue Felgen und eventuell eine Tieferlegung.

Gutachten jeweils vorhanden.

Brauche ich da nur die Papiere oder auch den Brief? (TÜV-Schreiben usw. setze ich mal voraus das man die braucht)

Danke im Voraus.


pn
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08.11.2012, 21:07
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auf jeden Fall: Perso, Geld, Zeit, Gutachten nach §19, Gutachten des Sachverständigen (der Felgen und Tieferlegung abgenommen hat), Schein und Brief und letzten HU-Bericht.

Ich setze voraus, dass es dein Auto ist, ansonsten Perso und Vollmacht des Halters.

Brief eig. nur bei Adress- oder Halteränderung, würde ich aber vorsichtshalber trotzdem mitnehmen.

Also so ziemlich alles. Ist ärgerlich, wenn was fehlt und man weiter weg von der Zulassungsstelle wohnt.


pn
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08.11.2012, 21:32
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Es ist ein finanziertes Auto, der Brief liegt bei der Bank, daher die Frage.

Im Vertrag steht NICHT das Änderungen verboten sind, von daher gehe ich davon aus das es ok ist.

Wenn es nur in die Papiere muss wäre es mir generell egal, denn Felgen werde ich ja sowieso benötigen.


pn
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08.11.2012, 22:27
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In der Zulassungsstelle vorsichtshalber anrufen.

pn
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09.11.2012, 11:14
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Gutachten vom Prüfer, was du bekommen hast, Perso, FahrzeugSCHEIN. Das wars.

pn
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09.11.2012, 11:23
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Wozu den Brief bzw Zulassungsbescheinigung Teil II ??? Da steht seit der Änderung doch nix mehr drin, wie damals beim Fahrzeugbrief.

Zulassungsbescheinigung Teil I, Perso, Abnahmebescheinigung des Prüfers und Geld brauchste nur, so wie Wolfree schon schrieb


pn
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09.11.2012, 12:57
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kann ich bestätigen. Hab letztens erst sachen eintragen lassen.

pn
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09.11.2012, 14:08
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Vollmacht wenn es nicht auf dich zugelassen ist?? Niemals.
Hab mehrere Sachen beim Del Sol eintragen lassen, und der gehört meiner Mum und ist auch auf sie zugelassen.

Fahrzeugschein und die ABE / Teilegutachten.
Mehr hab ich nicht gebraucht.


Und wenn darin steht, dass die nichtmal in die Papiere (FZS) eingetragen werden muss, Jackpot!


pn
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09.11.2012, 17:25
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Mit einem teilegutachten brauchst du da nicht antanzen. Damit tragen dir die leute nix ein.

pn
Veteran 

Name: Niels
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09.11.2012, 19:17
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Kann sicher auch von Kreis zu Kreis und von Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich sein.

http://www.kreis-euskirchen.de/service/strassenverkehr/unterlagen.php
Zitat
Eintragung einer technischen Änderung

Technische Änderungen am Fahrzeug sind durch einen Sachverständigen abzunehmen. Danach wird die Betriebserlaubnis durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere erteilt.


Erforderliche Unterlagen:
Fahrzeugbrief / ZB II (nur wenn sich ZBII-relevante Daten ändern)
Fahrzeugschein / ZB I
Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Gutachten nach § 19 StVZO

Hinweis: Wenn die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht, müssen technische Änderungen vorher von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) begutachtet und bestätigt werden.

Gebühren: 11,70 € - 20,70 €


pn
Gast 
11.11.2012, 11:45
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