» Frage zu einer ABE und einem Gutachten Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags

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03.11.2012, 13:45
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Es geht speziell um diese ABE:
http://www.raeder-gutachten.de/gutachten/RB/RB-TRBY-7x17%20NEU/0_KBA-Seiten.pdf

Und dieses Gutachten:
http://www.aez-wheels.com/certificates/00044525/44525510.pdf

Geht speziell um diesen Punkt:
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Was genau heisst das bei 11B? In der ABE steht ja:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Daher gehe ich davon aus das eine Eintragung NICHT notwendig ist, ist das korrekt?

In den Papieren steht das ich 175/70 R14 84T Reifen fahren darf, aber montiert sind schon ab Werk Kia 15" Alu-Felgen mit 195/55 R15.

Fahrzeug ist ein Kia Rio Diesel. Leider kein Honda mehr...


Erneut danke im Voraus an alle.


pn
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04.11.2012, 16:30
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in den beiden von dir geposteten Links geht es aber um 17" Felgen.
Wenn also folglich bereits in den Papieren 175/70 R14 stehen darfst du diese logischerweise fahren.
Wenn schon ab WerkKia 15" Alu-Felgen mit 195/55 R15 verbaut wurden, müsstest du darüber auch einen Nachweis haben bzw. eine Freigabe von Kia oder irgendeinen anderen Nachweis, das du diese Felgen in der Größe fahren darfst.

Und da es hier immerhin schon um 17" Felgen geht und ich mal davon ausgehe, das diese bei dir ebenfalls nicht eingetragen sind, wird dieses Pflicht sein und zwar direkt nach dem Anbau.

Ich selbst hatte seienmäßig auf meinem EJ2 die normalen 14" Felgen. Dann wurden 15" eingetragen vom Vorbsitzer (womit ich ihn dann auch gekauft habe) und zusätzlich wurden auch noch 13" eingetragen zwecks Winterräder.

Als ich dann meine 17" montieren wollte musste ich sie sofort eintragen lassen.

Nun habe ich 17" eingetragen, darf aber trotzdem keine 16" fahren, weil diese nicht am Auto geprüft wurden. Zumal dann ja auch Sachen wie Fahrwerk, Achslast usw... passen müssen.

Also lass sie am besten eintragen und dann hast keine Probleme.

MFG

PS: jede Rad/Reifenkombi die nicht serienmäßig ist muss eingetragen werden.


pn email
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04.11.2012, 18:45
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Nochmal zur Klarheit:
Momentan verbaut: 15 Zoll Felgen, 195 55 R15 Winterreifen. Sind Alu-Felgen, mit Kia-Logo drauf. In den Papieren NICHT eingetragen.

Später kaufen will ich die 17 Zoll Felgen, ich weiss nur nicht genau wie das nun mit der ABE da oben ist und dem Nachtrag.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. <<< Was genau heisst das?

Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. <<< Und trifft das zu?

In der ABE steht ja: "Abweichend von den Bestimmungen des §13 FZV ist es NICHT erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Und für mein Fahrzeug wurde ein ABE-Nachtrag gemacht. Davon ab ist die Frage was "die nächste Befassung mit den Papieren" genau bedeuten soll.


pn
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04.11.2012, 20:51
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Wenn du jetzt schon 15" fährst und diese nicht eingetragen sind, dann ist das schon mal schlecht. Denn nur weil da nen Kia Logo drauf ist heißt das noch lange nicht, das sie auf deinem Kia auch erlaubt bzw. zugelassen ist.
Sonst könnte ich mir auf meinen Civic ja auch 19" Felgen von nem Accord drauf machen und die haben auch nen Hondalogo. Von daher spielt das keine Rolle was da drauf ist und was nicht. Folglich fährst mit nicht zugelassenen Rädern durch die Gegend, womit du schon kein Versicherungsschutz mehr hast bzw. ohne gültige Betriebserlaubnis durch die Gegend fährst.

Mit der Befassung zur Umschreibung ist folgendes gemeint. Solltest du z.B. schon 17" Felgen in selber Größe/Reifendimension eingetragen haben, würde es ausreichen, diese bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle zu den neuen Felgen zu ändern. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn du was neues eintragen lässt oder einen Halterwechsel vornimmst etc. Somit also nicht sofort nötig.

Sollten hingegen bei dir keine 17" Felgen eingetragen sein (was ja scheinbar der Fall ist), musst du diese folglich nach Montage erst nach §19 Abs. 3 der StVZO von einer Prüfstelle abnehmen lassen und mit dieser Abnahmebestätigung gehst du dann zur Zulassungsstelle und lässt diese Felgen eintragen. Meist behalten die dann das Abnahmeprotokoll.

Kenne das von meinem EJ2 auch so. Als ich die 17" drauf hatte, wurden diese von der DEKRA abgenommen und auf dieser Abnahme stand dann drauf, das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erfolgen muss. Ebenso war es auch bei meinem Sportluftfilter, weil es da um mehrere Sachen ging (Lautstärke, Motorleistung usw)

Hingegen bei meinem Heckspoiler, meiner Komplettverspoilerung und meinem Auspuff musste ich die Abnahmebescheinigung nur mitführen und auf Verlangen vorzeigen, da in dem Abnahmeprotokoll drin stand, das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere zwar erforderlich sei, aber erst beim nächsten Besuch bei der Zulassungsstelle.

Folglich habe ich dann natürlich erstmal all die Sachen die ich nicht sofort eintragen musste gesammelt und als es dann genug waren, alles zusammen eintragen lassen. Denn das war damals so geregelt, das wenn man Montags ne Eintragung gemacht hat, musste man diese folglich bezahlen. (glaube 21DM oder so)
Wäre man Dienstag hingefahren und hätte die nächste Eintragung machen lassen, hätte man wieder 21DM gezahlt.
Hat man aber hingegen alles gesammelt (bei mir waren es an die 8-10 Sachen), habe ich alles zusammen an einen Tag eintragen lassen und habe dafür auch nur 21DM gezahlt. (das hat mir damals die nette Frau am Schalter gesagt, das das so auch geht)

Bei deinen Felgen wirst also wohl davon ausgehen müssen, das diese nach dem Anbau abgenommen werden und dann eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.
(es sei denn es steht auf der Abnahme drauf, das du es nicht sofort eintragen musst, aber das habe ich bei einer Felgenabnahme noch nicht gesehen)

Mfg

PS: an deiner Stelle würde ich auf die 14" zurückrüsten oder die 15" abnehmen lassen.


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04.11.2012, 21:29
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Also die 17er auf jeden Fall eintragen lassen, ok.

Den Wagen hab ich von nem (seriösen, großen) Händler gekauft. Der Wagen hat TÜV neu bekommen vor dem Verkauf, daher gehe ich mal davon aus das das mit den Felgen schon korrekt ist, allerdings will ich auch noch nen Nachweis von Kia haben das die ok sind.


pn
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04.11.2012, 21:33
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ja das würde ich dir dringend empfehlen. Auch wenn er neuen Tüv bekommen hat, heißt es nicht, das er dafür die Felgen drauf hatte. Ich selbst fahre auch immer mit meinen Winterrädern zum Tüv und 13" mit 155/70 sind schon etwas anders als 17" mit 205/40 ;)

Gruß

PS: Vielleicht hat der Händler auch nur vergessen, dir die Bestätigung mitzugeben.


pn email
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05.11.2012, 05:39
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Naja, der Händler ist nen BMW Händler (Autohaus Hansa). Ich denke nicht das die extra für den TÜV andere Felgen raufgezogen haben. Vermutlich hat der TÜV nur nicht geschaut oder es gibt besagte Freigabe von Kia. (Zumindest hoffe ich das es so ist.)

Ich werd nachher mal berichten.



Edit:
So, ich habe neue Infos:
  • Die 17 Zoll Felgen müssen definitiv eingetragen werden.
  • Die 15 Zoll Felgen die ich jetzt habe darf ich fahren, jedoch NUR mit 195 55 R15 Reifen (so wie es momentan ist).
In den Papieren wird nur noch eine Felgengröße samt Reifenangaben eingetragen, in der Regel die Kleinste. Die genauen Infos welchen Reifen/Felgen man fahren darf kann jeder TÜV (und wohl auch jede Werkstatt) prüfen. Etwas schriftliches dazu bekommt man NICHT.


 2x  bearbeitet
pn
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05.11.2012, 17:26
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Josha...
  • Die 17 Zoll Felgen müssen definitiv eingetragen werden.
  • Die 15 Zoll Felgen die ich jetzt habe darf ich fahren, jedoch NUR mit 195 55 R15 Reifen (so wie es momentan ist).

    In den Papieren wird nur noch eine Felgengröße samt Reifenangaben eingetragen, in der Regel die Kleinste. Die genauen Infos welchen Reifen/Felgen man fahren darf kann jeder TÜV (und wohl auch jede Werkstatt) prüfen. Etwas schriftliches dazu bekommt man NICHT.

Bei den 17" Felgen war mir das klar das diese eingetragen werden müssen.
Das in die Fahrzeugpapiere nur noch die kleinste Felgen/Reifengröße eingetragen wird ist unlogisch. Denn die stehen ja schon von Anfang an im Schein. Das wären bei dir folglich die 14" Felgen. Woher soll jetzt die Polizei abends um 22Uhr bei einer Verkehrskontrolle wissen, das deine jetzigen 15" Felgen erlaubt sind?Mir wollten sie das bei der Zulassungsstelle auch erzählen, nachdem ich die neue Zulassungsbescheinigung bekommen sollte zwecks Steuerumschreibung. Da haben die mal eben meine 15" Felgen rausgenommen und sogar meine 13" Winterreifen. Standen folglich nur noch die 17" drin und oben halt die serienmäßigen. Somit dürfte ich praktisch meine 13" Felgen gar nicht mehr fahren, da ich serienmäßig 14" hätte. (also das kleinste)

Demnach habe ich darauf bestanden, das sämtliche bereits abgenommene Felgen (13", 15" und 17") in den Schein eingetragen werden, denn das wurde mir damals auferlegt und dafür habe ich auch Geld bezahlt. Und siehe da, sie haben es wieder eingetragen und das war auch mein Glück. Denn sonst dürfte ich heute meine abgenommenen Winterräder nicht mehr fahren und das kann ja nicht sein.

Mfg

PS: lass dir schnellstmöglich noch eine Bescheinigung geben, das auch die 15" bei dir zulässig sind. Denn wenn du an den richtigen Cop gerätst, hast du schlechte Karten.
(mein Bruder kennt das leider persönlich)


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05.11.2012, 17:33
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Woher genau bekomme ich die Bescheinigung? Vom KBA? TÜV? Händler?

pn
Elite 

Name: Sunny
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05.11.2012, 17:40
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Also wenn es ne originale Kia Felge ist, sollte dir das passende Autohaus helfen können oder evtl. auch jeder Reifen/Felgenhändler.
Ansonsten zum Verkäufer fahren und dem sagen das du angehalten wurdest und nun nen amtlichen Nachweiß brauchst, das die Felgen auch wirklich für dein Auto zugelassen sind.
oder du schaust mal direkt auf die Felge und da steht ne Nummer drauf. Anhand dieser kannst auch nach dem Gutachten suchen und dort wird auch genau drin stehen für welches Auto sie zugelassen ist.
(denn bei LM-Felgen sind meist noch Auflagen dazu, wie z.B. Schneeketten nicht erlaubt, Kotflügel ausstellen usw....)

Mfg

PS: Händler geben halt gern solch eine Antwort, da bei manchen Herstellern auch eine passende ABE kostenpflichtig ist.


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Gast 
05.11.2012, 20:07
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