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Junior 

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23.09.2012, 11:31
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Hallo, hat jemand schon von den Modul hier eingebaut? Hört sich echt interessant an:

http://www.daylightrunning.de/html/honda.html

(ganz nach unten scrollen, dann kommt der neue Jazz)


pn
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23.09.2012, 12:18
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Am liebsten würde ich mir das Modul auch kaufen und einbauen. Das Problem ist nur, dass das Modul laut Hersteller (*) kein TÜV-Gutachten bzw. keine allg. Betriebserlaubnis besitzt und somit die Benutzung auf öffentlichen Straßen in Deutschland wohl nicht erlaubt ist!

(*) http://www.daylightrunning.de/html/hinweise.html


pn
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23.09.2012, 12:28
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wer braucht schon TUV für sowas?!!? keiner wird es je merken oder überprüfen!!

Meine Frage ist, ob man mit dem Modul nur die Standlichter als TFL nutzen kann?!


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pn
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23.09.2012, 12:42
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Laut Beschreibung unten kannst Du auch andere Lichtquellen (Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer) als TFL programmieren.

http://www.daylightrunning.de/Programmierung_TFL.pdf


pn
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23.09.2012, 12:45
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seht leider nichts vom Standlicht ...mhhhh.

Wollte die Standlichtbrinchen gegen LED- Birnchen tauschen und das dann als TFL nutzen....


 
scheinwerfer-honda-jazz-foto-bild-60107238.jpg
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pn
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23.09.2012, 13:33
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90€ für ein Modul das nichtmal Tüv hat?

Wieso machst du während der fahrt nicht einfach das Standlicht an, dann hast den selben effekt.


pn
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23.09.2012, 14:58
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Coby[ ... ]

Wieso machst du während der fahrt nicht einfach das Standlicht an, dann hast den selben effekt.

Klar; aber der Vorteil des Moduls ist ja, dass das TFL beim Starten des Motors automatisch an geht und dass man es in verschiedenen Stufen dimmen kann. Somit wird selbst im Vergleich zum Standlicht weniger Energie bzw. Kraftstoff benötigt - auch wenn die Einsparung wohl nicht riesig ausfällt!

Abgesehen davon schreibt die StVO §17 (2) in Deutschland aber vor, dass man nicht allein mit dem Standlicht fahren darf. Und das gilt meines Wissens auch am Tage. Bei Nacht ist das natürlich plausibel, aber ob es auch tagsüber Sinn macht, darüber kann man sicher streiten ... !

StVO §17 (2): "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."


pn
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23.09.2012, 15:40
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Naja was Sinnvoll ist oder nicht, darüber können wir ewig diskutieren... :laugh:
aber ob ich jetzt nur mit Standlicht fahre oder ein nicht zugelassenes Modul benutze macht doch kein Unterschied, sofern du die gleichen Standlichter benutzt.


pn
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23.09.2012, 18:27
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CobyNaja was Sinnvoll ist oder nicht, darüber können wir ewig diskutieren... :laugh:
aber ob ich jetzt nur mit Standlicht fahre oder ein nicht zugelassenes Modul benutze macht doch kein Unterschied, sofern du die gleichen Standlichter benutzt.

@ Coby

Da gebe ich Dir prinzipiell recht ... ! :yes:


pn
Junior 

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24.09.2012, 18:45
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Habe das Modul schon seit 2010 in meinem Jazz Eingebaut , das Modul kommt in den Sicherungskasten , das Modul Ersetzt Quasi 4 Sicherungen . Beim Starten des Motors geht das Abblendlicht an auf 80% Dimmung . Nach dem Abschalten des Motors brennt das Licht noch ca. 20 sek. weiter und Dimmt dann langsam aus. Beim öffnen des Autos mit der FB , gehen auch die Abblendlichter an , das sind dann diese Living und Follow me Home Funktionen.

pn
Gast 
24.09.2012, 20:56
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