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Newbie Anmeldedatum: 26.10.2022 Beiträge: 20 | zitieren @Earl Du bist ja ein richtiger schlaubi. ![]() Dann weist du sicherlich auch, das man für "japan domestic cars" in der eu nicht mal eben coc papiere vom hersteller bekommt, schon gar nicht wenn es keine eu version gibt. Lediglich ein lächerliches unnützes datenblatt bekommste, was ganz selten zu gebrauchen ist, weil die wichtigsten sachen fehlen. Also muste eins erstellen lassen. Das kost und nich zu knapp. Am besten erklärste dann auch noch gleich was coc papiere sind, was der unterschied zum datenblatt ist. Ich bin ja dumm und weiss das alles nicht... ![]() Ihr sch***t hier immer alle klug um die ecke, wenns schon fertig ist und dann auch noch mit unfug. Klasse. Hättest dich doch gleich als erster zu wort melden können, mit link zu dieser seite, wenn du doch so gut bescheid weist... Ich werd ein teufel tun und dieses dokument ablichten! Hat mich schließlich geld gekostet. Auch wenns um einiges billiger war als was die Import profis haben wollen. Ihr könnt gern weiterhin haufenweise geld zum fenster raus ballern für datenblätter und abgasgutachten und euch übern tisch ziehen lassen. Oder ihr nutzt diesen service für coc papiere. Lasst euch aber bitte den unterschied coc zu datenblatt von Earl vorher erklären! ![]() Nichts zu danken an dieser stelle Verfasst am: 04.01.2023, 15:43 zitieren Kann dann zu hier. Kommt eh nurnoch blech bei rum |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Pierre Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Gisela - FL5R - Mr. Blum FK2 Tourer - Soli EH6 Del Sol Motegi Anmeldedatum: 10.10.2005 Beiträge: 23864 Wohnort: Langenzenn | zitieren Du bist vielleicht ein Spezi ![]() Das ist das wichtigste bei einem Importfahrzeug, das wird die ÜBERALL im Netz erklärt wenn es um einen Import in die EU geht. Du hast uns von Gerichtsprozess und Dekra geschrieben und die ganze Zeit uns was vollgeheult und uns in die falsche Richtung geschoben... Wir gingen davon aus dass Du schon mehrer Schritte weiter bist und mit deiner Geheimniskrämerei und Aggromodus war das auch nicht wirklich zielführend. Zitat: Erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland Sie haben ein zuvor im Ausland zugelassenes Fahrzeug erworben und möchten dieses erstmalig in Deutschland zulassen? Dann bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen zur Zulassungsbehörde mit: Ausländische Fahrzeugdokumente im Original und ggfls. vorhandene Kennzeichenschilder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) Falls das Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht mehr vorhanden ist, genügt eine Zweitausfertigung des Herstellers. Liegen Ihnen weder das Original noch eine Zweitausfertigung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor, müssen Sie das Fahrzeug zunächst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachten lassen, damit von der Zulassungsbehörde eine Einzelgenehmigung erteilt werden kann. Wenn Sie für das Fahrzeug harmonisierte Fahrzeugpapiere aus dem EU-Ausland erhalten haben, wird auf die EG-Übereinstimmungsbescheinigung verzichtet. Kaufvertrag oder Rechnung für das Fahrzeug im Original Ausgefüllter Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung, falls Sie das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach seiner ersten Inbetriebnahme geliefert bekommen haben oder es noch keine 6.000 Kilometer zurückgelegt hat Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung, wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb des EU-/EWR-Raumes eingeführt wurde Nachweis über die Hauptuntersuchung Stammt das Fahrzeug aus einem EU-Mitgliedstaat und besitzt eine EG-Typgenehmigung, dann muss die Hauptuntersuchung nur nachgewiesen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Tages der ersten Zulassung des Fahrzeuges zwischenzeitlich fällig gewesen wäre (PKW i.d.R. nach 3 Jahren; Mietwagen müssen bereits nach 1 Jahr geprüft werden). Stammt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land müssen Sie in jedem Fall vor Zulassung eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Wird jedoch für das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung beantragt, berechnet sich die Frist für die nächste Hauptuntersuchung nach dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen. Versicherungsbestätigung (7-stellige VB-Nummer) Legitimation des künftigen Fahrzeughalters Natürliche Personen können sich nur mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass legitimieren, für juristische Personen müssen der entsprechende Registerauszug und der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der Vertretungsberechtigten vorgelegt werden. Legitimationen werden nur im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopie akzeptiert. Vollmacht und Legitimation des Vollmachtnehmers, wenn der künftige Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsbehörde kommt. SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern [einen Vordruck (Nr. 032021) zur Erteilung des Mandates erhalten Sie hier im Formularpool der Zollverwaltung]. Bei Zulassung auf Minderjährige: Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten und deren gültige Ausweise/Reisepässe Wichtiger Hinweis Das Fahrzeug muss, bevor es zugelassen werden kann, zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Damit Sie zur Zulassungsstelle fahren können, müssen Sie ggf. vorab ein Kurzzeitkennzeichen beantragen oder aber Sie transportieren das Fahrzeug z. B. auf einem Anhänger. Die Identifizierung des Fahrzeuges kann auch durch Vorlage einer Bestätigung eines amtlich anerkannten sachverständigen Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss mit dem entsprechenden Prüfstempel versehen sein. Beachten Sie bitte auch, dass vor Erstellung einer Zulassungsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug Kontakt mit den Zulassungsbehörden des Herkunftlandes aufgenommen werden muss. Dies kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Es ist daher ratsam, den Zulassungsantrag frühmorgens einzureichen, damit er möglichst noch am selben Tage bearbeitet werden kann. Was es sonst noch zu beachten gilt Die Zulassung eines Fahrzeuges darf erst erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll, weder Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat, noch der Zulassungsbehörde rückständige Gebühren oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsgeschäften und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen (zumeist wegen der Aufforderung zum Nachweis eines gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungschutzes oder aber der Mängelfreiheit eines Fahrzeuges) schuldet. Diese Regelungen beruhen auf dem "Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung" bzw. auf der "Mitwirkungsverordnung Kfz-Steuer". Für diese gesetzlichen Regelungen hatten sich die Städte und Gemeinden in NRW vehement eingesetzt. Hintergrund war die gestiegene Anzahl an chronischen Steuer- und Gebührenverweigerern. |
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Master ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Civic EJ2,EM2,CW2 und CU2 Anmeldedatum: 13.02.2011 Beiträge: 8597 Wohnort: Krefeld | zitieren Ja und wann findet das Gerichtsverfahren gegen die Dekra statt? Wäre gern als Zuschauer dabei. |
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Newbie Anmeldedatum: 26.10.2022 Beiträge: 20 | zitieren Oh man... dümmer gehts nich... Dünnschiss labern könnt ihr alle richtig gut hier... Es melden sich auch immer die google profis zu wort, die dann richtig bescheid wissen vom hören sagen... Erstens: musste ich die dekra nicht vors gericht zerren, da sie am ende klein bei gegeben haben. Auf grund der papiere die dann vorlagen und der schrieb vom anwalt. Zweitens: Ums nochmal kla zu stellen: COC papiere gibts vom hersteller! Damit kann man direkt tüv machen und ab zur zulassungsstelle. Gibts aber nur für autos, die für den eu-markt vorgesehen waren! Für alle anderen gibts datenblätter! Das gibts auch vom hersreller. Ist das unvollständig oder der herrsteller hat keins, dann muss man eins erstellen lassen von tüv oder dekra usw. um dann damit eine vollabnahme zu machen um zu erklären, das das fahrzeug eu confirm ist. Und das kostet richtig! Ist aber alles nicht von nöten, auch nicht die abzocke mit den "datenblättern" der import buden! Dank dem service aus dem von geposteten link. Und wenn ihr das doch alles vorher gewusst habt, warum hat dann keiner diesen link zuvor gepostet? Ende |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Suche Odyssey K24A RB3/RB4 Besitzer" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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