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Beobachter Anmeldedatum: 23.02.2023 Beiträge: 5 | zitieren Erstmal hallo aus dem Odenwald. Wir besitzen seit einem halben Jahr einen Shuttle Bj. 1998 und haben jetzt ein Problem beim neu TÜV machen. Bei unserem Shuttle sind Alufelgen von OZ mit der Reifengrösse 225 rundum mit 3 mm Distanzscheiben eingetragen. Im Teilegutachten steht im Anhang das die Felgen alternativ auch mit der Grösse 205 vorne und wahlweise 225 oder 245 hinten, ohne Distanzscheiben, gefahren werden darf. Das ist aber nicht in den Papieren eingetragen. Seit 3 Wochen eiere ich jetzt mit meiner Werkstatt bzw. mit dem KÜS herum wegen den Felgen. Ich hab den Wagen hingebracht mir 4 Reifen 205 im Bewusstsein, dass das so nicht passt. Zuerst wollte der Prüfer alle 4 Reifen auf den Alufelgen in der Grösse 225 mit Distanzscheiben, welche ich natürlich nicht habe, haben! Nachdem ich ihm nochmal das Teilegutachten gezeigt habe, wollte er alle Reifen auf den Felgen in 205 ohne Scheiben und das Ganze im Protokoll vermerken. Ich hab ihn darauf hingewiesen, dass die Alternativfreigabe im Teilegutachten besagt 205 vorne und 225 hinten ohne Distanzscheiben und dann 2 neue Reifen in 225 für hinten bestellt. Jetzt steht dass Auto die 3. Woche in der Werkstatt und der Prüfer besteht nun doch auf die Distanzscheiben, die laut Alternativfreigabe bei 205 vorne un d 225 hinten nicht benötigt werden, da die Distanzscheiben für 225 rundum in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind! Meine Frage ist nun, ob bei den Alufelgen auch die Alternativfreigabe in der Grösse 205 vorne und 225 hinten ohne Distanzscheiben in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss, oder ob sich der Prüfer nur so quer stellt. Über die eine oder Andere erhellende Antwort würde ich mich sehr freuen ![]() Gruss Markus |
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Elite ![]() Name: Andreas Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda Civic EG9 # 1026 Anmeldedatum: 01.01.2008 Beiträge: 1010 Wohnort: Stadt des Roten Porphyrs | zitieren Es muss die Variante eingetragen sein die du fährst. Es sind immer mehrere Varianten möglich, bei jedem Auto ist das so. Am besten, du bist ja nun schon lang dort, Trag eich die fehlenden ein, und du hast in Zukunft alle Optionen offen was du fahren willst. Ich hab zB 195 55 15 Serie, die Fahr ich auf ner breiteren Felge als OEM. Diese muss ich also Neu eintragen. Im Gutachten steht, daß ich auch 205 50 15 oder 215 45 15 fahren darf, wenn ich diese Größe allerdings nicht im Schein drin stehen hab, darf ich sie nicht fahren. Erst wieder nach einer Annahme. Ganz normal. 1x bearbeitet |
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Elite ![]() Anmeldedatum: 24.02.2007 Beiträge: 1105 Wohnort: Berlin | zitieren Nochmal zum Verständnis, aktuell hat das Shuttle 4x 205er Reifen ohne Distanzscheiben montiert? In deinen Papieren steht 4x 225er Reifen mit Distanzscheiben? Warum nicht genau so montieren, wie es eingetragen ist? Jedoch kann er doch die Distanzscheiben wieder austragen? |
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Beobachter Anmeldedatum: 23.02.2023 Beiträge: 5 | zitieren Mein Problem ist, das der Shuttle beim Vorbesitzer anscheinend mit 4 X 205er Reifen, ohne Scheiben, geTÜVT wurde. Die Scheiben sind wohl auch innerhalb der letzten 25 Jahre irgendwohin verschwunden ![]() Die fehlenden Scheiben bekomm ich auch nicht mehr vom Hersteller, da die Produktion bei OZ schon seit vielen Jahren eingestellt ist. Die waren damals für Shuttle und Accord! Die einfachste Lösung wäre die Alternativfreigabe mit 205 vorne und 225 hinten, aus dem Teilegutachten, ohne Scheiben zu verwenden. Die ist aber nicht in den Papieren eingetragen:-( Ich hab schon bei TÜV/Dekra/GTÜ/KÜS angefragt und alle Antworten von geht so, über "geht mit Anbabnahme", bis "Nur mit Einzelabnahme" alles gehört! |
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Elite ![]() Anmeldedatum: 24.02.2007 Beiträge: 1105 Wohnort: Berlin | zitieren Und wo ist das Problem bei einer Einzelabnahme? |
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Beobachter Anmeldedatum: 23.02.2023 Beiträge: 5 | zitieren Das Problem ist, dass mir anscheinend niemand von den Prüforganisationen, Zulassungsstelle, Polizei, noch meine Werkstatt jetzt verbindlich sagen kann, ob und was für eine Abnahme ich eigentlich brauche. Originalantworten (Auszug): DEKRA: Kann man eintragen, aber Gutachten reicht Zulassungsstelle: Weiss ich auch nicht, wenns ein Gutachten gibt wirds eingetragen. GTÜ: Evtl. Anbauabnahme oder Einzelabnahme oder einfach so. Ich würds nicht eintragen. Soll sich der TÜV mit rumärgern! Polizei: Hatten wir so noch nicht, beim TÜV nachfragen TÜV: evtl eine Anbauabnahme, evtl auch nicht Mein KÜS Prüfer vor Ort: Ohne Spurplatten garnicht, egal ob 205 oder 225 usw. Irgendwie komme ich mir leicht veralbert vor ![]() |
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Elite ![]() Anmeldedatum: 24.02.2007 Beiträge: 1105 Wohnort: Berlin | zitieren Wo steht denn das Auto? Könntest du damit einfach zu einer Prüfstelle fahren, die kompetenter ist? |
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Beobachter Anmeldedatum: 23.02.2023 Beiträge: 5 | zitieren Ich bin mitten im Odenwald/Hessen, hab mich aber auch schon an die Zentralen der einzelnen Organisatiionen gewendet. Auch hier herrscht allgemeine Uneinigkeit. Ich war eigentlich mal der Meinung TÜV Regeln sind bundesweit einheitlich. So einen Zirkus habe ich mit all meinen Fahrzeugen noch nie erlebt. Selbst ein Russisches Gespann mit Einzelabnahme habe ich, mit vom Vorbesitzer selbstgedengeltm Auspuff, ohne ABE, problemloser geTÜVt |
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Senior Anmeldedatum: 24.01.2021 Beiträge: 203 Wohnort: Hamburg | zitieren Was steht denn im Gutachten? Müssen die Spurplatten montiert werden? Wenn nicht, fahre zum TÜV, lasse die Räder eintragen und danach zur HU. |
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Beobachter Anmeldedatum: 23.02.2023 Beiträge: 5 | zitieren Laut Gutachten bei 225 rundum mit Platten und bei 205 vorne und 225 hinten ohne Platten. Daher kommt wohl ei Teil der ganzen Verwirrung ![]() |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Knatsch wegen Alufelgen mit der KÜS Abnahme" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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