» Rotlichtverstoß

Fahrzeug verkauft - nach kurzer zeit MotorschadenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenHändler Beweispflicht erste sechs Monate
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07.11.2013, 18:18
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Tach..

Gilt beim Rotlichtverstoß die Haltelinie oder das Passieren der Ampelanlage als ausschlaggebend?
Im Bußgeldbescheid steht nur Missachtung des Rotlichts, Rotlichtphase länger als 1 sek.
Und kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, obwohl die Tat vor Ort zugegeben wurde? Zeuge war ein Polizeibeamter der ca 150-200 m hinter dem Motorrad fuhr. Der Beamte kann ja unmöglich das Motorrad, die Ampel und die Haltelinie beobachtet haben und gleichzeitig noch die Sek der Rotlichtphase gezählt haben.

Mfg Matze


pn
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08.11.2013, 21:00
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Wirst schlechte Karten haben am besten einen Anwalt konsultieren! , warum hält man mit nem Motorrad überhaupt an?

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pn
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08.11.2013, 22:26
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Hätte da mal eine ähnliche Frage:
Wenn man die haltelinie ca. 1m überfahrt, gilt das dann als rote Ampel über fahren oder nicht?


pn
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09.11.2013, 18:55
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Möglich, aber da solltest du dich mit einem Anwalt wehren. Denke nicht dass du da wegen Rotlichtverstoß verurteilt werden würdest.
Aus dem Grund wird bei Ampeln auch in der Regel 2x geblitzt. So sieht man ob das Fahrzeug zum Stehen gekommen ist oder nicht.
Anmerkung: Wenn man an einer roten Ampel steht und Fahrzeugen mit Sondersignal (z.B. Rettungswagen) Platz machen muss, darf man dafür auch die rote Ampel überfahren. (!)Nur um an die Seite zu fahren, aber nicht um die Kreuzung zu überqueren!
Am besten in solchen Situationen das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs notieren.


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pn
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10.11.2013, 06:16
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CobyHätte da mal eine ähnliche Frage:
Wenn man die haltelinie ca. 1m überfahrt, gilt das dann als rote Ampel über fahren oder nicht?

Streng genommen hat man damit auch die rote Ampel überfahren. Wenn hinter der Haltelinie noch ein Fußgängerüberweg ist, hat man unter umständen auch noch andere "gefährdet" und das kostet dann richtig.


pn
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11.11.2013, 20:40
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@Coby
Nein das zählt nicht als Rotlichtverstoß. Hier sind nur 10 € fällig


pn
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12.11.2013, 11:12
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-->REDLINE<--

Streng genommen hat man damit auch die rote Ampel überfahren. Wenn hinter der Haltelinie noch ein Fußgängerüberweg ist, hat man unter umständen auch noch andere "gefährdet" und das kostet dann richtig.

Ja es war ein Fußgängerüberweg dahinter...

Bin mal gespannt was kommt. Wie lang brauchen die so ein Brief zu schicken?


pn
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12.11.2013, 18:24
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wenn sich dich dran kriegen wollen 1-2 Wochen, ist es nicht ganz eindeutig, oder bringt nicht viel Kohle bis zu 4 Wochen (:

pn
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29.12.2013, 12:35
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Ist schon ein paar Tage alt und wahrscheinlich weiß der TE nun schon Bescheid, aber ich schreib es trotzdem mal.

1) Wenn ihr angehalten werden, nie vor Ort eine Aussage machen. Ganz oft kommen die mit " das wirkt sich strafmildernd aus".
Völliger Quatsch oder hattet Ihr schonnmal einen abgemilderten Bußgeldbescheid bekommen? Einfach keine Aussage machen.
Außerdem hat man mehr Spielraum bei etwaiger Gerichtsverhandlung

2) Wenn Ihr einen Anhörungsbogen bekommt, könnt Ihr eure Aussage revidieren.
Die Aussage vor Gericht oder auf dem Anhörungsbogen ist deutlich gewichtiger als das nervöse Geplapper kurz nach einem Vergehen ;)

3) Vor der großen Panik bei nem Anhörungsbogen, erstmal bei der vermerkten Behörde anrufen und das drohende Strafmaß erfragen.

4) Bei Rotlichtverstößen gilt:
Die Polizei darf nur dann die Zeit der Rotphase schätzen, wenn sie explizit genau zu dem Zeitpunkt an dem jeweiligen Ort steht, um Rotlichtverstöße zu ahnden!
Anders gesagt:
Allgemeine Verkehrskontrollen, Streifenfahrten ( wie im Fall des Threadsteller) gehören nicht dazu und dann darf der Polizist nur sagen, er IST über Rot gefahren,aber nicht wie lange es rot war. Man geht dann automatisch von einer Überschreitung von unter einer Sekunde aus.
Das kostet glaub ich 80 oder 100€ und das wars ( kann auch sein, dass es noch einen Punkt gab ).
Deswegen kann ich euch nur zu Punkt 3 raten!.

Also locker durch die Hose atmen...

Wenn ihr euch doch Rechtsbeistand holt, wird er vermutlich eh dazu raten, alles abzustreiten. Ein Mopedbulle = Aussage gegen Aussage = in dubio pro reo

Tschö

P.S.:
Ich garantiere euch nicht, dass obige Aussage 100% auf jeden Zutrifft.
Wenn man 30 Sekunden später über die Ampel knallt, dann ist demjenigen auch nicht mehr zu helfen ;)


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pn
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23.07.2015, 08:31
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Hallo,

Ich würde von einem Streifenwagen angehalten.
Angeblich war es länger ans 1 sek. rot!?

Jetzt kam der Brief:

Gezielte Verkehrsüberwachung
( mir wurde gesagt sie standen am mces im brief steht was anderes weil die Sicht von dort aus beeinträchtigt ist), ca 6 wagenlängen, 1 monat und 200€

Wie stehen meine Chancen?

Mfg


pn
Gast 
16.12.2015, 23:44
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