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Beobachter Anmeldedatum: 19.06.2007 Beiträge: 8 | zitieren Hallo liebe Maxrevler. Ich habe mir vor kurzem ein Supersport 40/40 Fahrwerk bei einem Händler bei Ebay Anzeige gekauft. Der Versand ging sehr schnell, ich glaube es waren ganze 4 Tage (mit Geldüberweisen). Naja hab das Fahrwerk einbauen lassen und ich muss sagen, dass ich ziemlich zufrieden bin mit dem Fahrverhalten. Nun zu meinem Problem. Ich war natürlich beim Tüv (um genau zu sein bei der GTÜ) um mir das Fahrwerk eintragen zu lassen. Der Prüfer hat sich das dann alles genau angesehen und sich die Nr. von den Federn und Stoßdämpfern aufgeschrieben und so weiter... Dann guckt er sich das Gutachten an, das beim Fahrwerk dabei war und meint: Auf den vorderen Federn steht eine Falsche Zahl (am Ende, die letzte Ziffer stimmt nicht überein...) und auf den hinteren Federn gibt es keine Nummer... Der Prüfer meinte ich soll beim Verkäufer bescheid sagen und der Verkäufer soll mir neue Federn schicken. Ich beim Verkäufer angerufen und erzählt was Sache ist. Die haben sich geschlagene 2 Wochen!!!!! nicht gemeldet... dann wurde ich zu ungeduldig und hab da angerufen... "Oh ja ähm können Sie uns bitte mal den Fahrzeugschein schicken, dann machen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fertig" Ich hab mir gedacht, hätten die auch gleich sagen können... Naja ich hab dann den Fahrzeugschein hingemailt. Vor n paar Tagen ruf ich dann nochmal an, um zu erfahren was Sache ist. Mir wurde erzählt das ich wahrscheinlich neue Federn bekommen muss. Das stimmt weil ich zwischenzeitlich nochmal bei der GTÜ war und gefragt hab ob das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung geht. Natürlich nicht. Jetzt kommt meine frage (endlich ) Das die den Versand für die Federn zahlen ist klar, da sie den Fehler gemacht haben. Müssen die mir jetzt auch die neuen Einbaukosten für die Federn bezahlen? Der Verkäufer meint nämlich er müsse das nicht tun, da ich eine Kontrollpflicht (oder so..) hätte und ich hätte vor dem Einbau des Fahrwerks prüfen müssen, ob die Nummern auf Feder und Gutachten übereinstimmen... Woher soll ich als Laie das denn wissen? Ich mein die haben das da überhaupt nich draufgeschrieben oder einen Zettel beigelegt wo das draufstand (bitte jetzt nicht lachen )... Ich wusste ja nicht mal, dass auf der Feder ne Nummer steht Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie einen Rat geben, der mir weiterhilft... Ansonsten darf ich den verdammten Einbau nochmal bezahlen wofür ich 1. kein Geld habe und 2. das garnicht einsehe, da der Fehler eindeutig auf der Seite des Verkäufers liegt. MfG Gunnar |
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Premium-Member Name: Pierre Geschlecht: Fahrzeug: Gisela - FL5R - Mr. Blum FK2 Tourer - Soli EH6 Del Sol Motegi Anmeldedatum: 10.10.2005 Beiträge: 23585 Wohnort: Langenzenn | zitieren Die Einbaukosten wirst Du denk ich nicht geltend machen können, da du die Ware bei Lieferung hättest auf Qualität und Quantiät prüfen müssen. Prüfung auf Richtigkeit der Lieferung.... Hier liegt auf jedenfall ein Sachmangel vor und der Verkäufer ist verpflichtet zur Nachbesserung wegen FALSCHLIEFERUNG. Heißt er muss Dir die richtigen Federn liefern. Pflichten des Verkäufers Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet die Ware an dem Lieferungsdatum zu liefern. Er ist verpflichtet das Eigentum zu übertragen. Pflichten des Käufers Der Käufer ist verpflichtet den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen. Er ist wiederum verpflichtet den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen. Mängel Die Verschaffung der Kaufsache frei von Sachmängeln und von Rechtsmängeln stellt eine Hauptpflicht des Verkäufers dar (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sachmangel Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts stellt der Begriff des Sachmangels nicht mehr auf Fehler und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften ab. Vielmehr gilt nach der Neuregelung: Die Kaufsache ist frei von Sachmängeln (§ 434 BGB): wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat; (bei Fehlen einer solchen Vereinbarung:) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet; (sonst:) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Eine solche Erwartung kann auch durch Äußerungen in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache begründet sein. Beispiel: Lieferung von defekter Ware Weitere Fälle von Sach- und Qualitätsmängeln: unsachgemäße Montage; mangelhafte Montageanleitung, die zu fehlerhafter Montage geführt hat; (siehe IKEA-Klausel) Lieferung einer anderen Sache Lieferung einer zu geringen Menge Mangel in der Qualität Mangel in der Beschaffenheit (fehlerhafte, verdorbene oder beschädigte Ware) + nach der Erkennbarkeit, offene oder versteckte Mängel - hier unterschiedliche Rügepflichten in Abhängigkeit des Handelsgeschäftes Umstritten ist, die Reichweite des kaufrechtlichen Beschaffenheitsbegriffs im Hinblick auf Beziehungen des Kaufgegenstandes zur Umwelt. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 | zitieren Such dir jemanden der dir das Fahrwerk günstig einbaut, ist ja kein riesen Aufwand |
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Beobachter Anmeldedatum: 19.06.2007 Beiträge: 8 | zitieren wow danke für die umfassende antwort wusste ich alles nicht aber man lernt ja nie aus der verkäufer hat mir jetzt aufkleber geschickt mit ner unbedenklichkeitsbescheinigung, die besagt das die federn mit aufkleber ok sind. mal gucken was der prüfer dazu sagt. mfg |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Ärger mit Fahrwerk und eintragung..." gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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