» Ärger beim Gebrauchtwagenkauf

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General 
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13.04.2012, 11:33
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Ich frag mich manchmal echt wie man in nem AUTOforum auf soviel Unwissen stoßen kann :D

@petka_b : erinner mich dran dass ich dir nie ein Auto ohne Steuerkette verkauf :P

@all :
GebrauchtwagenGARANTIE wie hier gesagt MUSS kein einziger Händler geben. Das ist absolut freiwillig. Das einzige was er geben MUSS (sofern nicht "im Auftrag von Omma") ist Gewährleistung.
Und bei Gewährleistung steht auch alles im "Verhältnis". D.h. die ersten 6 Monate wird davon ausgegangen das der Fehler schon bestand.
Die letzten 6 Monate greift dann die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss beweisen dass der Mangel schon bestand. da er das so gut wie nie kann -> Ende Gelände.

Und wenn ich mal meine persönliche Meinung einfließen lassen darf ...

Wer ein Fahrzeug OHNE Probefahrt mit dieser KM-Laufleistung, dazu noch mit Rost und andren "Mängelchen" kauft, ist doch selbst schuld ?! Wen mich ein Kunde anspricht ich soll Rost beseitigen OBWOHL das schon von Anfang an ersichtlich war -> eigenes Problem. Man is ja auch nicht die Wohlfahrt.
Das mit dem Kat versteh ich hingegen, da würd ich genauso Terz machen, weil der nicht grad 1,50 Euro kostet.


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13.04.2012, 11:48
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Hast du nicht vorhin geschrieben du wärst beim ADAC?
Ruf da an, lass dich mit der Rechtsabteilung verbinden, schildere dein Problem. Die wissen genau was du für Rechte hast, was der Händler alles darf und wie du da am besten wieder raus kommst.

Die Fragerei hier ist zwar ganz unterhaltsam, aber Vermutungen und "ich hab mal gehört" bringen dich nicht weiter.

Soweit ich weiß muss der Händler ein Jahr Sachmängelhaftung geben. Das sieht soweit aus, dass das erste Halbjahr der Händler in der Beweispflicht ist (das der Schaden zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden ist), das zweite Halbjahr bist du in der Beweispflicht. Meine sogar dass es ne Reglung gab dass du das Fahrzeug nach dem 3. gescheiterten Reperaturversuch zurück geben kannst (oder war das bei Handys?). Aber wie gesagt: Auch das hier ist nur ein "ich glaube / habe mal gehört / es könnte sein dass". Nicht´s verlässliches.

Lediglich was du beim Telefonat mit´m ADAC nachhacken kannst.

EDIT: wrath`- war mal wieder schneller...


pn
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13.04.2012, 14:08
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Und wrath hat auch recht. Hier geht es nur um Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Käufers davon ausgegangen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag. Der Verkäufer müsste also beweisen, dass der Schaden (evtl defekter Kat) erst später entstanden ist.
Da er aber einen Bericht über AU und HU von einem unabhängigen Prüfer hat, sollte dies auch kein Problem sein.

Der threadersteller hat ja selbst schon indirekt zugegeben, dass in seinem Autohaus auch getrickst wird (AU mit anderem Auto). Da finde ich es unter aller Sau jetzt bei so einem Auto zu heulen, weil da was klappert.

Rauch aus dem Auspuff muss nicht unbedingt was schlimmes sein.
Welche Farbe hat der überhaupt?


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pn
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13.04.2012, 14:16
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@Threadersteller:

Als ADAC Mitglied bekommst Du die Erstberatung beim ADAC Vertragsanwalt kostenlos.
Alle weiteren Handlungen werden kostenpflichtig!

Also mein Ex-Chef (Rechtsanwalt) hat mir definitv zugesichert, dass der Händler 1 Jahr Garantie geben MUSS!
Er ist dazu verpflichtet. Wie das mit der Beweislastumkehr aussieht kann ich leider nicht sagen!

Habe ebenfalls schon einen Fall hinter mir, bei dem nach dem Kauf des Wagens erhebliche Mängel aufgetreten sind (ich habe damals leider keine Probefahrt gemacht und auch nicht das Wissen über das Produkt PKW wie ich es heute habe).


pn
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13.04.2012, 14:23
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Nix Garantie!!! Das Wort heißt Gewährleistung... und das ist ein gewaltiger Unterschied.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html


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pn
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13.04.2012, 14:29
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Dann eben Gewährleistung!
Sorry schreib von der Arbeit aus, hab nebenbei noch weng rumgewurschtelt....
Gewährleistung war gemeint!


pn
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13.04.2012, 16:25
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Sieht aber gesetzlich auch so aus, dass der Verkäufer nachbessern darf.
Und das solange, bis alles zufriedenstellend ist.
Solange der Verkäufer kulant ist sei froh!

Ich würde ihm deinen TÜV Bericht zeigen und ihn fragen was er dazu zu sagen hat.


pn
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13.04.2012, 16:41
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Das hab ich ein paar Post´s weiter oben auch geschrieben!
War/bin mir nur nicht sicher ob´s beim Gebrauchtwagenkauf auch so ist!


pn
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13.04.2012, 16:56
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Also er ist ja jetzt dabei es das zweite mal zu versuchen es zu reparieren :D

Mal schauen was er findet als Fehler und was er nun macht, eigentlich muss er ja
einen rasselnden Kat schnell finden und notfalls kann er ja auch einen gebrauchten einbauen,
damit würde ich mich ja auch zufrieden geben.

Wegen den ganzen kleineren Mängel, wäre ich ja nicht mal hingefahren,
da muss ich Ihm ja zugestehen das er da sehr kulant war...


habe nun auch mal ein Schreiben an den ADAC gesendet und schaue mal was er dazu sagt.


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Wohnort: Nürnberg
13.04.2012, 18:35
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wrath`-
@all :
GebrauchtwagenGARANTIE wie hier gesagt MUSS kein einziger Händler geben. Das ist absolut freiwillig. Das einzige was er geben MUSS (sofern nicht "im Auftrag von Omma") ist Gewährleistung.
Und bei Gewährleistung steht auch alles im "Verhältnis". D.h. die ersten 6 Monate wird davon ausgegangen das der Fehler schon bestand.
Die letzten 6 Monate greift dann die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss beweisen dass der Mangel schon bestand. da er das so gut wie nie kann -> Ende Gelände

Danke, dass es doch noch einer richtig gestellt hat. Das wurde von Post zu Post ja immer schlimmer.


pn
Gast 
13.05.2012, 15:20
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