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Senior 

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21.04.2010, 11:49
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echt ist das so rum?! ^^ okay... wieder mal etwas besseren belehrt worden :D

pn
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21.04.2010, 11:53
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hatte ich erst am Montag in der Schule :D Mit genau diesem Beispiel

pn
Senior 

Name: Philipp
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21.04.2010, 12:53
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verdammich und ich schreib in 2 wochen prüfungen xDD und weiß es nicht :o

pn
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21.04.2010, 14:39
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:o :o :o der 6ste Monat is jetz aber :o :o :o was mach ich jetz auf die schnelle?

pn
Senior 

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21.04.2010, 14:46
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gute frage... also wie gesagt ich würde einfach mal bei einem rechtsanwalt freundlich anklopfen und würde mir die juristische seite zur rate ziehen ;)

für laien sind solche fälle immer besonders schwer zu beurteilen =/


pn
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21.04.2010, 16:02
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hast du den Verkäufer überhaupt schon mal kontaktiert? Wenn nicht, dann wär das der erste Schritt.. aber wie du gemerkt hast -> es muss jetzt alles sehr schnell gehen

und ich glaube kaum, dass man das in der kurzen Zeit noch alles klären kann


pn
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21.04.2010, 18:04
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jo hab ich, aber antwortet nich...ok dann schnellstmöglich zum Anwalt und fragen, danke euch

pn
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21.04.2010, 18:19
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cigarrin den ersten 6 Monaten musst DU nichts beweisen, sondern der Verkäufer. Danach dreht sich das ganze um

d. h. das der Verkäufer nachweisen muss, dass der Schaden beim Verkauf nicht da war

bei was?

garantie? gewährleistung?

neuteile? gebrauchte?

privat oder händler?

arglistige Täuschung kommt glaube hier garnicht wirklich in Frage, verheimlicht hat er es dir nicht, er wusste evtl auch nicht das da was kaputt ist. wenn du sagst, er muss das wissen, dann müsstest du das auch eher wissen als erst nach 6 Monaten.
ich sehe das sehr schwierig für dich, maximal evtl ein teilrückzahlung könnte es geben, ich würde mir da aber nicht wirklich etwas erhoffe. vor allem wenn das fahrzeug noch sehr günstig war


pn
General 

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21.04.2010, 18:30
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So wie mein Lehrer das gesagt hat eigentlich für alles was man kauft. Ob privat oder Händler ist egal. Wir hatten zufällig auch das gleiche Thema. Eine Schülerin hatte gebraucht ein Auto gekauft, das als unfallfrei angegeben war. Nach einem halben Jahr stellte sich aber heraus, dass es nicht so ist. Die Lösung war in dem Fall: Argliste Täuschung und der Verkäufer (ich glaub das war auch ebay Anzeige) muss beweisen, dass der Schaden von der Käuferin verursacht wurde oder dass er nichts von dem reparierten Unfallschaden wusste

Aber in diesem Fall hat mein Vorredner schon recht.. der Verkäufer kannte den Schaden höchstwahrscheinlich selbst nicht


pn
Gesperrt 
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21.04.2010, 18:33
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naja, da ich nicht den kaufvertrag im detail kenne....

nachher ist noch irgendwo ein "privat"verkauf angekreuzt und im kleingedruckten steht dann "beim verkauf als privatperson ist das nach dem eu gesetzt blabla anzuwenden wodrin steht, das du keine gewährleistung bietet"

oder z.b. bei schäden und mängel

"wurden dem käufer mündlich vermittelt"


pn
Gast 
21.04.2010, 20:32
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