» Parklicht: Pflicht oder nicht?

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22.11.2010, 14:47
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Hi,

ich bin gerade über diesen Artikel gestolpert:
http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-northeim/northeim/wirbel-parklicht-900607.html
ZitatNortheim. Jeder hat es in der Fahrschule gelernt: Ein Fahrzeug, das nachts auf der Straße parkt, muss erkennbar sein – zum Beispiel durch das Licht der Straßenlaterne. Wenn das nicht der Fall ist, muss die Parkleuchte eingeschaltet werden.

...

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Fahrzeug nicht gut erkennbar ist, muss das Parklicht angeschaltet werden. Bei Verstößen gegen das Parklichtgebot kann die Polizei ein Verwarngeld von bis zu 20 Euro verhängen, so Schliep.

Mal davon abgesehen, dass ich das nicht in der Fahrschule gelernt habe, frage ich mich auf welcher Grundlage das basieren soll. Es wurde in einem Forum z.B. auf den Paragraphen verwiesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html
Zitat§ 17 Beleuchtung

...

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Irgendwie scheint keinem aufgefallen zu sein, dass da steht "halten" und nicht "parken". Halten heißt ja bekanntlich nicht aussteigen und weniger als 3 Minuten stehen bleiben. Deswegen ist Parklicht auch relativ sinnfrei, weil kaum jemand den Zündschlüssel ziehen wird, wenn er jemanden absetzt oder telefoniert ;)

Oder gibt es noch einen Paragraphen?

Gruß


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22.11.2010, 15:00
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das land braucht geld, die drehen und wenden es immer wie es eben passt , dammit die statts kassen voll sind ;)

pn
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22.11.2010, 15:50
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Hier der Paragraph sagt schon mal aus "darf" und nicht "muss":

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__51c.html
Zitat§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
(1) Parkleuchten und Park-Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.
(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
  1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder
  2. eine Begrenzungsleuchte und eine Schlußleuchte oder
  3. eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder
  4. je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.


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22.11.2010, 16:02
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ist mit parklicht iwas besonderes gemeint?

hat das ein Sol überhaupt? meint man damit das standlicht? ich kenne das nur bei manchen VW's... da setzt man den blinker zur straßenseite und dann leuchtet das rücklicht und der frontscheinwerfer auf einer seite oO

sowas geht doch bei den meisten hondas garnicht oder?

kann mir allerdings nicht vorstellen dass es pflicht ist denn mein 206 konnte das nicht!


pn
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22.11.2010, 16:13
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Parklicht ist entweder einseitig oder beidseitig. Allerdings ist einseitig laut § 17 StVO nur igO erlaubt.

Standlicht und Parklicht sind demnach das Selbe. Die einseitige Variante ist einfach nur eine Sonderform.


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22.11.2010, 20:20
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Demnach wäre es beim Jazz die Schaltstufe 1 am Lichtschalter, wo dann vorne nur die "Hörnchen" leuchten bzw. hinten das Standlicht.

--> Brauch das aber eh nicht , da Laternenparker


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22.11.2010, 20:22
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Dachte immer, dass Parklicht das ist wenn du rechts an der Straße parkst, das dann die LINKE Seite des Fahrzeugs beleuchtet ist (Standlicht vorne und normales Rücklicht hinten).

Aber NUR die beiden Lichter; kein anderes Licht und keine Nummenrschildbeleuchtung.

--

Hatte damals schon der Golf 3 von nem Kumpel. Sein jetziger Golf 4 hat das auch.
Mein Civic hatte es nicht, mein Coupe jetzt hat es auch nicht.

Denke das ist son Extra für deutsche Autos^^

:D


pn
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22.11.2010, 20:29
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Hab das bis jetz nur Deutschen Autos gesehen. noch nie bei en japser

pn
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22.11.2010, 20:38
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Also m.E. geht es eindeutig, um haltende Fahrzeuge, steht ja auch eindeutig drin.

Kenne das Parklicht auch (bspw. Audi, wenn man den Blinkerhebel zur entsprechenden Seite hinunterdrückt, glimmt ein Licht, bei Schlüssel raus), aber Pflicht ist das sicher nicht.

Wär mal glatt ein Präzedenzfall währt, aber wer weiß, ob die POlizei dieses Verwanrgeld wirklich erhebt.


pn
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22.11.2010, 22:00
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Also ich habe das auch so in der Fahrschule gelernt. :hmm:
Die Karre darf nachts nicht unbeleuchtet in der Gegend rumstehen.
Wenn man unter einer Laterne parkt braucht man kein Licht einschalten, außer die Laterne ist mit einem roten Streifen gekennzeichnet, denn das zeigt an, dass die Laterne nicht die ganze Nacht in Betrieb ist.


pn
Gast 
23.11.2010, 09:47
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