» Parklicht: Pflicht oder nicht?

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22.11.2010, 22:30
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pff.... eine Nacht mit Standlicht und mein Auto hat am Morgen keine Lust mehr.
;)


pn
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23.11.2010, 05:50
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s-labpff.... eine Nacht mit Standlicht und mein Auto hat am Morgen keine Lust mehr.
;)

dafür ist das parklicht da :P

zumindest bei den deutschen...

verbraucht halt weniger strom


pn
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23.11.2010, 09:21
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KordovaWenn man unter einer Laterne parkt braucht man kein Licht einschalten, außer die Laterne ist mit einem roten Streifen gekennzeichnet, denn das zeigt an, dass die Laterne nicht die ganze Nacht in Betrieb ist.

Damit habe ich mich mal auf die Suche gemacht. Der rote Streifen ist der s.g. Laternenring:
http://de.wikipedia.org/wiki/Laternenring
ZitatEin Laternenring kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen. Laternenpfähle tragen Ringe gleicher Farbe. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.

Da werden auch Urteile genannt:
ZitatDas Oberlandesgericht Braunschweig stellt fest, dass ein Fahrzeugführer bei fehlender Kennzeichnung der Laterne mit dem Zeichen 394 darauf vertrauen kann, dass die Laterne die ganze Nacht brennt (OLG Braunschweig VRS 14, 133).[1] Allerdings muss sich der Fahrzeugführer auch darüber unterrichten, ob die Laterne die ganze Nacht brennt (OLG Braunschweig NJW 57 1848).[1]

Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte fest, dass bei Fehlen des Zeichens 394 die Laterne nachts nicht gelöscht werden darf (BayObLG VRS 12 456).[1]

Leider sind die genannten Urteile nicht zu finden. Mich hätte mal interessiert warum überhaupt geklagt wurde (Unfall oder Klugscheißerei durch Anwohner, etc.).

Denn das Zeichen dient nur der Information und impliziert kein Gebot:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_3_65.html
ZitatAnlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen

Punkt 38
Zeichen 394

Laternenring
Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.

Sucht man in Google nach Parklicht und Laternenring stößt man auf gerade mal 7 Ergebnisse:
http://www.google.de/search?hl=de&q=%2Blaternenring+%2Bparklicht&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=

Kommt mir alles Spanisch vor.



Verfasst am: 23.11.2010, 09:36
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Bei Wikipedia steht noch das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
ZitatEine Beleuchtung des KFZ ist erforderlich, wenn es an einer dunklen Stelle abgestellt wird, z. B. außerorts. Auch beim Warten vor geschlossenen Schranken sollte nach Möglichkeit auf Standlicht heruntergeschaltet werden, um Personen auf der anderen Seite nicht zu blenden. Beim Parken und Halten innerhalb geschlossener Ortschaften muss das Fahrzeug bei ausreichender Straßenbeleuchtung nicht beleuchtet werden. Beim Parken innerhalb geschlossener Ortschaften ist alternativ zum Standlicht auch das Parklicht auf der dem Verkehr zugewandten Seite zulässig, das heute bei der Mehrzahl der in Europa zugelassenen Fahrzeugtypen vorhanden ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist einseitige Parklicht nicht zulässig (s. §17 Abs. 4 StVO). Hinweis: Straßenlaternen sind innerhalb geschlossener Ortschaften lt. StVO mit einer weiß-rot-weißen Banderole (s. StVO Anlage 3: Zeichen 394 StVO Laternenring) gekennzeichnet, wenn sie in Bereichen stehen, wo Halten erlaubt ist, die betroffenen Laternen aber nachts nicht durchgängig in Betrieb sein könnten oder sind (z. B. Teilabschaltung wegen Energiesparmaßnahmen). Laternen in Halteverbotszonen brauchen trotz Teilzeitbetrieb diese Kennzeichnung nicht!

Der Text widerspricht sich wie man sieht. Die Laternen brauchen die Kennzeichnung nur in Haltezonen. Haltezonen sind keine Parktplätze.

Die erste Aussage "Parken und Halten" ist nicht belegt und ich finde auch nach wie vor kein Gesetz, dass das belegt.

Es gibt nur eine Variante die denkbar wäre. Nämlich dann wenn "halten" rechtlich gesehen in "parken" enthalten ist. Nur das würde wiederrum heißen, dass man immer und überall Licht an haben muss, wenn man nicht im Schein einer Laterne steht. Also auch auf öffentlichen Parktplätzen, die unbeleuchtet sind.

Jedem von uns ist aber klar, dass die einzig denkbare Gefahr vom Halten/Parken auf Straßen ausgeht. Allerdings spricht dagegen, dass der fahrende Verkehr mit Licht unterwegs sein muss und alle Autos Reflektoren in den Heckleuchten haben.

Verfasst am: 23.11.2010, 09:47
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Ich habe hier auch mal eine Diskussion angeregt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Standlicht#Parklicht_gilt_nur_beim_Halten_und_nicht_beim_Parken

Mal sehen ob es dort jemand belegen kann.
pn email
Gast 
23.11.2010, 09:47
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