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31.10.2004, 00:17
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Das Aktenzeichen 95 DS 1653 Js 15556/04 (57/04) steht für die erste strafrechtliche Verurteilung eines Nutzers von Online-Tauschbörsen durch ein deutsches Gericht, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der 22jährige Angeklagte wurde für schuldig befunden, in 272 Fällen ohne Erlaubnis der jeweiligen Rechteinhaber Lieder kopiert zu haben und diese dann über die Online-Tauschbörse Kazaa zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Dies wertete das Gericht als eine unerlaubte Verbreitung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke nach §§ 106 Abs.1, 17 UrhG. Dem Angeklagte war auch bewusst gewesen, dass er Urheberrechte verletzt, wenn er Lieder ohne Einwilligung der Rechteinhaber über Tauschbörsen verbreitet. Das Gericht ging davon aus, dass auch der Angeklagte die in den Medien geführte Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Tauschbörsen zur Kenntnis genommen hat.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 5,00 Euro verurteilt. Die sich hieraus ergebende Gesamtstrafe von 400 Euro erscheint zunächst gering. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich die Geldstrafe im Strafprozess an der Höhe des Einkommens des Verurteilten bemisst. Der Angeklagte lebt als Auszubildender noch bei seinen Eltern und verfügt über ein Einkommen von lediglich 200 Euro im Monat.

Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass dieser in der Hauptverhandlung geständig war und vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Strafschärfend wertete das Gericht jedoch die große Anzahl der kopierten Lieder. Nachdem der Service-Provider der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse des Verurteilten mitgeteilt hatte, waren bei einer Hausdurchsuchung auf dessen Rechner ca. 6.000 Musiktitel gefunden wurden.

Zumindest finanziell schwerwiegender dürften für den Verurteilten die zivilrechtlichen Forderungen der Musikindustrie sein. Er unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtet, keine illegalen Musikangebote mehr zu verbreiten. Zudem einigte man sich auf die Zahlung von 8.000 Euro Schadensersatz an die Musikindustrie. Bei 200 Euro monatlichem Einkommen wird der Angeklagte in der nächsten Zeit sicher kein Geld für den Kauf legaler Musik mehr haben.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft feiert die Verurteilung auf seiner Website als großen Erfolg und weißt darauf hin, dass weitere 67 Strafverfahren anhängig sind. Aktuell läuft beispielsweise ein Strafverfahren gegen einen 57jährigen Lehrer, auf dessen Rechner bei einer Hausdurchsuchung mehrere tausend Musiktitel gefunden wurden, obwohl der Mann angeblich nur 25 originale CDs besitzen soll.


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31.10.2004, 06:41
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tja, wer so doof ist und bei kazaa nicht den knopf anklickt welches das uploaden von files verbietet, selbst schuld. ist ja im prinzip nur das anbieten zur vervielfältigung illegal. nicht das herunterladen.

wie mit dem guten alten gras, besitzen nein, rauchen ja. was ein schwachsinn...


mfg stigA


pn
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31.10.2004, 11:56
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8000 Euro :o Krass, wenn man das in Relation zu dem Einkommen des Angeklagten setzt.

Zudem ist er nun vorbestraft, also da wurde ein erstes Exempel statuiert :o


pn
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31.10.2004, 12:14
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nene 400,- eur musste der abdrücken. 8000 muss er abdrücken, wenn er es nochmal macht.

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ja ok trotzdem noch 2 Monatsgehälter

pn
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01.11.2004, 23:26
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wer saugt auch noch bei kazaa, und wie stiga schon gesagt hat, uploade ordner lehr halten.

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01.11.2004, 23:27
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also ich sauge da garnichtmehr...dasisset mir einfach nciht wert :no:

pn
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01.11.2004, 23:27
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