Autor | Nachricht |
---|---|
Newbie Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 30.10.2006 Beiträge: 20 Wohnort: 74889 Sinsheim | zitieren Hallo! Bin neu hier, im Eh6 Forum aber doch schon etwas länger dabei.... Hab da ein Problem auf meinem Kofferraumdeckel, das mir bisher unser TÜV nicht abnehmen wollte. http://www.jt-autoparts.de/10322/15739_org_632731788896130000.jpg http://img163.imageshack.us/img163/8858/bild060kleinqw2.jpg http://img99.imageshack.us/img99/7121/bild068kleinpj8.jpg Habe für den Flügel ein Materialgutachten, und eine Kopie vom Brief eines Kumpels, der den Flügel auf seinem Sol eingetragen hat, könnt ihr mir vll sagen, wo ich das ding eingetragen bekomme? Bin aus dem Raum Heidelberg, und wär auch bereit etwas weiter zu fahren Danke schonmal für eure Hilfe!! Gruß Simon |
▲ | pn |
Elite Name: Daniel Geschlecht: Fahrzeug: MB W203, Nissan 200SX S13 Anmeldedatum: 05.06.2006 Beiträge: 2048 Wohnort: 76855 Annweiler | zitieren Nirgends. Darf nichtmehr eingetragen werden. Teilegutachten bringt nix. ABE würd au nix bringen. Die Dinger sind illegal. Kann man nix dran machen. Musste meinen auch runter machen bei der HU. Verkauf ihn und kauf dir nen GFK. |
▲ | pn email |
Newbie Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 30.10.2006 Beiträge: 20 Wohnort: 74889 Sinsheim | zitieren ja aber der is gfk, nur net die füße.... gibt ja sonst keinen, der so aussieht,oder? also ne firma in landau wollt ihn mir für 350EUR eintragen |
▲ | pn |
Gesperrt Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 | zitieren Beispiel wieso es verboten ist: "Ein Passant wird von dir umgefahren und triff auf die Heckklappe, dein Heckspoiler wird weggerissen, die Füße jedoch bleiben fest und der Passant wird schwerst verletzt und aufgeschlitzt" Auch abrissschrauben können da versagen, denn die Alu füße können den passanten irgendwie doch treffen. Deswegn sagen die meisten Prüfer da "NEIN tragen wir nicht ein" |
▲ | pn |
Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Naja, wenn die Spiegel abreißen, dann stehen die Schraube da genauso ab oder der Passant kann sich am gebrochenen Gehäuse aufschlitzen. Wie immer holt der TÜV ziemlich weit aus. Eigentlich verwunderlich, dass in Deutschland mal etwas verboten wird bevor etwas passiert, denn ein Aluspoiler hat noch niemanden verletzt. Ich denke schon, dass den ein TÜV eintragen wird und sonst ummantel die Füße mit GFK |
▲ | pn email |
Elite Name: Daniel Geschlecht: Fahrzeug: MB W203, Nissan 200SX S13 Anmeldedatum: 05.06.2006 Beiträge: 2048 Wohnort: 76855 Annweiler | zitieren egal. wenn da nur ein teil alu iss, dann iss der illegal. bei meinem warens au nur die füße |
▲ | pn email |
Gesperrt Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 | zitieren Marc auch ein Türgriff der falsch steht kann jemanden aufspießen das ist klar, es geht dem tüv ums material und nicht was alles verletzen könnte Der Tüv hat sich einfach drauf festgelegt das Alu teile verboten sind was die verletzungsgefahr angeht. Deswegn glaub ich das die da Dicht machen wenn die in diesem fall einen Alufuss sehen, aber man könnte mit spachtel zukleistern und lacken ja |
▲ | pn |
Elite Name: Daniel Geschlecht: Fahrzeug: MB W203, Nissan 200SX S13 Anmeldedatum: 05.06.2006 Beiträge: 2048 Wohnort: 76855 Annweiler | zitieren Wenn ihn ein TÜV einträgt ok. Dann iss die Eintragung aber nicht wirksam. Hält ihn nen Polizist an, der nen wenig Peil hat und schleppt ihn zu ner andren TÜVstelle. Muss das Ding runter und der Prüfer der das Ding jetzt noch einträgt kann u.U. ne Dicke Strafe bekommen. |
▲ | pn email |
Gesperrt Anmeldedatum: 03.01.2006 Beiträge: 8819 | zitieren Ja das wär ja noch harmlos, sollte jemand verletzt werden davon dann kann das richterliche konsequenzen haben für den Prüfer und noch mehr. Das wär dann fatal... |
▲ | pn |
Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Sorry, aber jeder GFK Fuß hat ein härteres Material drin und die Verschraubung ist identisch. Die Gefahr ist für mich daher identisch.
Das entscheidet am Ende ein Richter und nicht der TÜV. Und vor Gericht sieht der TÜV meist ganz schlecht aus.
Abschleppen können Sie einen deswegen gar nicht. Nur wenn man zustimmt. Ansonsten gibts eine Mängelkarte.
Das ist das Problem des Prüfers. Deswegen haftet er ja für die Eintragung (sein Ermessen). Der Aluspoiler wurde wegen spitzen Kanten und Ecken verboten, nicht wegen den Füßen.
Zeig mir mal einen Verletzten, der einen Heckspoiler auch nur berührt hat. Und wie gesagt ist das wieder das Problem des TÜVers. Dafür ist er da um eine solche Gefahr zu bewerten. Und wie schon geschrieben wurde, konnte dieser Spoiler schon eingetragen werden. Also gab es schon jemanden, der davon überzeugt war, dass das passt. Eigentlich müsste man mal einen Musterversuch machen und Fußgängerpuppen überfahren bei verschiedenen Geschwindigkeiten. Ich bezweifle, dass z.B. bei einem Coupe oder Cabrio es überhaupt möglich ist zwischen Heckscheibe und Spoiler zu landen um sich dann daran zu verletzen. Es gab mal einen Test von Dachgepäckträgern. Die Teile wurden zu richtigen Kanonen, insbesondere der geladete Inhalt. Ich schätze mal, dass von einem Dachgepäckträger eine 100-fache höhere Gefahr aus geht als von einem Alumiumheckspoiler. |
▲ | pn email |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "GFK-Flügel mit Alu Füßen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
▲ | |