» Gespräch mit TÜV Sachverständigen Gedächtnisprotokoll

Ausnahmegenehmigung bei technischen AbweichungenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenB18c4 swap ej6 Ich brauch eure hilfe!
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09.12.2010, 10:26
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Hallo,

ich habe eine allgemeine Anfrage an den TÜV Rheinland gesendet. Daraufhin rief mich ein Sachverständiger an und ließ mich punktuell beraten. Sein Lieblingswort war "Bauartgenehmigung". D.h. ein Teil muss im Grunde E-geprüft sein.

Rückleuchten
Diese muss eine Bauartgenehmigung besitzen. Falls die Leuchten über ein E-Zeichen verfügen, aber über keine Nebelschlussleuchte, so muss eine separate Nebelschlussleuchte mit E-Zeichen nachgerüstet werden. Wenn man so wie ich hingeht und eine Zweifarb-LED im Gehäuse verbaut, erlischt die Bauartgenehmigung. Alle Leuchten ohne Bauartgenehmigung müssen beim lichttechnischen Institut abgenommen werden.

Er habe 30 Jahre Erfahrung und betonte, dass eine Abnahme nach Ermessen eines Sachverständigen nicht möglich sei.

Carbonteile
Neben dem Bruchtest, muss auch ein Splittertest gemacht werden und diverse andere Dinge. Ab Baujahr X muss auch der Personenschutz bedacht werden (Winkel der Motorhaube, Größe der Außenspiegel, etc.).

Leichtbaufelgen
Auch wenn der Hersteller selbst internationale Festigkeitsgutachten hat machen lassen, so sind diese Prüfungen dem TÜV nachvollziehbar nachzuweisen. D.h. der TÜV möchte genau wissen wie und was bei den Felgen geprüft wurde. Entspricht das dann nicht der Norm, so sind diese Prüfungen hinfällig und der TÜV verlangt einen eigenen Test. Also im Grunde kann man die Papiere direkt in den Müll schmeißen, denn der TÜV ist hier schließlich Dienstleister und Prüfer und er wäre dumm, wen er ausländische Papiere einfach so akzeptiert. Der Hersteller muss aber in jedem Fall ISO 9001 zertifiziert sein.

Bremsanlage
Auf Grund eines Gesprächs mit Feiny war ich doch recht erstaunt, dass hier eine "einfache" Abnahme möglich ist. Die verbaute Bremsanlage wird am Fahrzeug geprüft und der jeweilige Prüfer dreht dann seine Runden und macht Verzögerungs- und Heißlauftests. Ich habe dem Sachverständigen explizit entgegnet, dass es mich doch sehr wundert, dass man bei einer Bremsanlage keine umfangreiche Prüfung, wie bei den anderen Teilen verlangt bzw. keine Schwungmassenprüfung. Darauf entgegnet dieser, dass der Aufwand ja in keiner Relation bei einer Sonderabnahme stünde. Das ist der Widerspruch hoch 10. Siehe später Makrolonscheiben.

Diese vereinfachte Abnahme kostet ca. 1.500,- EUR.

Auspuffanlage
Entgegen einer Aussage eines anderen Sachverständigen, der Abgasgutachten erstellt, nannte mir dieser, dass Auspuffanlagen auch das Abgasverhalten beeinflussen würden und demnach das Rückstauverhalten geprüft werden müsste und falls zu negativ, erlischt quasi das Abgasgutachten und müsste komplett neu gemacht werden (1.000,- EUR aufwärts). Lautstärkeemissionsprüfung und Leistungsmessung sind sowieso Pflicht. Nachdem ich entgegnete, dass ich die Anlage per Klappensteuerung regeln wollte (Gegenfrage was ist das :suspekt:), nannte ich ihm weiterhin, dass ich bei zu hoher Lautstärke hingehen würde und die Endschalldämpfer modifizieren lassen würde. Daraufhin verlangte er Einsicht in den Endschalldämpfer, damit die Langlebigkeit geprüft werden kann. Also ob das mit einer Sichtprüfung möglich ist :roll:

Importmotor ohne bestehendes Abgasgutachten
Hierbei habe ich leider vergessen zu fragen was mit dem Gewicht / Leistung des Motors ist. Wir kamen direkt zum Abgasgutachten und das dieses natürlich nötig sei. Genauso wie eine Leistungsmessung (beides zusammen 1.500,- EUR aufwärts).

Turboumbau
Da habe ich mir es nicht nehmen lassen zusätzlich nach gewerblichen Umbauten zu fragen. Hier wurde ganz klar festgehalten, dass Vergleichsgutachten illegal sind. D.h. wenn jemand einen Turboumbau realisiert und einen Lader XY verbaut und zum Tuner rennt, der sein Gutachten mit Lader AB realisiert hat, dann ist das Gutachten nicht nutzbar. Das es in der Praxis aber trotzdem so gemacht wird, zeigt mir, dass der TÜV selbst wieder arbeitet wie er lustig ist. Und mt Lader XY und AB meine ich jetzt nicht Garrett und BorgWarner, sondern jede Ladergrößer, Lagerungsart, etc. Weiterhin ist wie ich dachte damit auch die Abstimmung des Steuergeräts gemeint. Es ist faktisch überhaupt nicht möglich ein Gutachten von einem D16 auf einen B16 zu übertragen. Genausowenig kann man D16 Stufe 1 auf D16 Stufe 2 übertragen.

Faktisch muss jeder Umbau, weil er in sich einmalig ist per Abgasgutachten und Leistungsmessung geprüft werden (1.500,- EUR aufwärts).

Verstrebungen
Solange an bestehenden Schraubpunkten angesetzt wird und keine Gefahr für die Insassen besteht (Kopf am Käfig stoßen, etc.), nicht geschweißt wird (sonst werden die Schweißnähte nach §19.2 gesichtet) und die Ansatzpunkte keinen Einfluss auf das Fahrwerk haben, sind die Vertrebungen (Domstreben hinten und vorne, Kreuzstreben hinten, usw.) eintragungsfrei.

Wer Anti-Roll-Bars (Stabilisatoren) verbaut, muss diese in jedem Fall abnehmen lassen. Der Prüfer fährt dann wohl mal ein paar Runden und schaut, dass das Fahrzeug nicht ungewollt ausbricht.

Makrolonscheiben
Die Scheiben müssen eine Bauartgenehmigung besitzen. Ich legte den Schwerpunkt auf die Heckscheibe und fragte was genau bauartgenehmigung heißt. In dem Fall hieße das Brandverhalten und auch Wischverhalten. Daraufhin fragte ich warum eine Heckscheibe nicht zerkratzen dürfte. Er erwiderte, dass man ja durchschauen können müsse. Auf mein Argument, dass man Außenspiegel besitzt und die Heckscheibe völlig irrelevant sei, bekam ich keine Antwort. Die Bauartgenehmigung könnte man sich aber bei einem Hersteller holen, der solche Scheiben bereits fertigt (gibts ja z.B. serienmäßig für Porsche, keine Ahnung ob bauartgenehmigt oder nur Rennsportteil). Eine Einzelprüfung mit Materialbeispielen läge laut seiner Aussage bei ca. 8.000,- EUR. Hier verstehe ich allerdings den Sinn nicht, weil dann wäre dieses Gutachten schließlich übertragbar.

Verglichen mit der oben genannten vereinfachten Abnahmemöglichkeit von Bremsen ist das mit den Scheiben der absolute Witz.

Getriebewechsel
Ich möchte bekanntlich auf ein 6-Gang-Getriebe wechseln. Hier wird geprüft, ob das Getriebe für die Leistungs ausgelegt ist und es wird ebenfalls eine Lautstärkeprüfung gemacht.

Festigkeit von Schrauben
Wenn man Schrauben ersetzt (ich fragte explizit nach Aluminium- und Titanschrauben), so muss man die mindestens mit der Festigkeit ersetzen, die auch der Hersteller verbaut. In meinem Fall hat der Hersteller aber selber keine Ahnung, zumindest hat mir Honda Deutschland geschrieben, dass sie sowas nicht wissen würden. Also ohne schriftliche Bestätigung vom Hersteller darf man im Grunde nicht eine Schrauben am Fahrzeug gegen Schrauben von Drittherstellern ersetzen, weil ja niemand weiß wie viel die Originalschrauben aushalten. Das ließe sich aber machen, in dem man jede einzelne Schraube prüfen lässt :roll:


Im Zuge meiner Umbauten, werde ich sicher noch viele Gespräche mit Sachverständigen führen und auch da werde ich die gleichen Punkte erneut anfragen. Um wie viel sollen wir wetten, dass sich diese widersprechen werden.

EDIT 17.12.:
mguttHeute war ich bei unserem lokalen Sachverständigen in Siegburg.

Dieser hat im Grunde alles abgelehnt. Für Abgas- und Lautstärkeprüfungen fehlen ihm die Prüfstände und für alles andere wollte er Gutachten sehen. D.h. für Carbonteile, Leuchten, Scheiben, Bremsen, Abgasanlage, usw.

Der Ermessungsspielraum, der früher gegeben war, tendiert heute gegen Null. Zwar entgegnete er, dass er immer noch "viel" abnehmen könnte, aber was damit gemeint ist, konnte ich aus unserem Gespräch nicht heraushören.

Mir kam es eher vor, also ob ich mit einem Prüfer als mit einem Sachverständigen gesprochen hätte. Den einzigen Tipp, den er mir geben konnte, mich an den TÜV Köln zu wenden, weil der die entsprechenden Prüfstände hätte.

Es gab nur zwei Besonderheiten in dem Gespräch:

Makrolonscheiben:
Er nannte mir, dass Polizeiwagen / Porsche geprüfte Kunststoffscheiben besitzen. Da sollte ich versuchen den jeweiligen Hersteller ausfindig zu machen.

Carbonteile:
Hier meinte er, dass in NRW keine Teile mehr mit Materialgutachten abgenommen werden dürfen, die aus einer Serienfertigung stammen. D.h. wer sich für 5.000,- EUR eine einzelne Carbonhaube anfertigen lässt, kann diese per Materialgutachten eintragen lassen. Wer aber z.B. Carbonhauben von einem namhaften Hersteller aus den USA importiert, kann diese nicht ohne Teilegutachten eintragen lassen. Vergleichsgutachten seien auch ausgeschlossen. Das Gutachten muss dem vorgestellten Fahrzeug entsprechen.


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09.12.2010, 11:26
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Na da kann ich zu 99% zustimmen. Die Preise mögen bei manchen Sachen zuviel , bei andren zu wenig sein , aber vonder Kernaussage her stimmt es.
Was für ne Bremse willst denn eintragen lassen ? Kann mal schaun ob ich für die betreffende schon Gutachten da hab.


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09.12.2010, 11:28
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Spoon Bremssättel und irgendwelche 4x100 282mm Scheiben. Wobei ich gerne die 2-teiligen von Project Mu verbauen würde.

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09.12.2010, 11:36
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Ok , ich schau mal nach und sag dir Bescheid.

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09.12.2010, 17:44
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ZitatDas ließe sich aber machen, in dem man jede einzelne Schraube prüfen lässt
Ja-nee is klar! lol
Zugfestigkeit bis zum Bruch prüfen und dann weißt du, dass du sie hättest benutzen könnne. :hrhr:

Wie kommen die 1500€ für die Bremsentestfahrt zu stande?
Man will ja kein Gutachten, um weitere Fahrzeuge umzubauen, sondern nur die verbaute Anlage eintragen lassen.
Selbst wenn der Ingenieur mit 100€ die Stunde abgerechnet wird und er den ganzen Tag (8h) rumheizt sind's bloß 800€.
Oder kommt da noch umfangreiche Technik zum Einsatz?

Was würde da die Stabilisator-Testfahrt kosten, 1000€???


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09.12.2010, 18:00
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Das habe ich auch nicht verstanden. Ich halte die Aussage auch nicht für realistisch. Daher werde ich mich in dem Punkt auch noch mal von einer der Stationen beraten lassen.

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09.12.2010, 18:12
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Ich hab für so ne Bremsentestfahrt ~250 Euro bezahlt. War ne Porsche-Bremsanlage vom 911er Turbo die auf nen Corrado sollte.
Und meine K-Sport damals am Sky habich auch so eingetragen bekommen. Die is wohl vergleichbar.


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09.12.2010, 19:20
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Dachte ich mir schon, dass es eher in der Dimension liegt. Und bei den Fensterscheiben glaube ich auch nicht, dass eine Bauartgenehmigung nötig ist bzw. das eine Einzelabnahme so teuer sein kann. Wäre mir neu, dass eine Heckscheibe in irgendeiner weise relevant ist. Das sie sich natürlich nicht spontan selbst entzünden darf ist klar, aber ansonsten gibts ja keine Vorgaben. Ich kann mir das ja auch zuschweißen, wenn ich lustig bin.

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09.12.2010, 21:03
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Weiß nicht, was für ein TÜV-Prüfer das war, aber ich bin mir sicher, dass da so einige Angaben nicht stimmen.

Mein TÜVer macht nichts illegales, aber er reizt halt Grenzen und Lücken aus, wie er selber sagt. Und da sind zum einen die Preise weitaus günstiger und auch doch noch das ein oder andere machbar.


pn
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09.12.2010, 21:14
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Ja das entgegnete ich ihm im Gespräch auch. Ich sagte ihm, dass ich es nicht verstehen kann, dass 90% der Prüfer, die ja gar keine Ahnung haben, dauernd sagen, dass bestimmte Sonderabnahmen gar nicht gehen, während Sachverständige es sehr wohl können und da wiederrum jeder was anderes sagt.

Aber auf eine weitreichende Grundsatzdiskussion wollte er sich nicht einlassen, wenn ich nicht die entsprechenden Sachverständigen nenne. Nur darauf habe ich mich nicht eingelassen, weil das dann nur dazu führt, dass Lücken geschlossen werden. Das führt langfristig nämlich nur dazu, dass gar nichts mehr möglich ist. Aber das wird sowieso passieren. Ich würde Geld darauf wetten, dass die Tuningindustrie noch weiter dezimiert wird. Diese Prüfungen sind einfach nicht mehr tragbar. Die Kunden haben doch gar nicht das Geld um die Prüfungskosten zu tragen. Ist doch kein Wunder, dass so viele schwarze Eintragungen machen / gefälschte Papiere anfertigen.

Der absolute Witz ist noch, dass ein Hersteller sagen wir mal 10.000,- EUR in die Erstellung eines Teilegutachtens für eine Motorhaube investiert und ein Kunde sich die gleiche Haube für die Hälfte kauft und die Kopie des Gutachtens als Vergleich zur Eintragung heranziehen kann.


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Gast 
18.12.2010, 00:46
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