» Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen

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11.04.2009, 00:11
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Die oder der amtlich anerkannte Sachverständige hat in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass Ihr Fahrzeug zur Zulassung eine Ausnahmegenehmigung wegen technischer Abweichungen benötigt.

Benötigt werden:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
    oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden!
  • eventuell vorhandene Betriebserlaubnis, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Teilegutachten, Einbaubestätigung, Anbaubestätigung und so weiter
  • sowie die für die Zulassung benötigten Unterlagen
    Beachten Sie bitte die Hinweise zur jeweiligen Zulassungsart in der rechten Produktspalte.

    Wohin für welche Genehmigung?

    Die Zulassungsbehörde Köln ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen

  • bei Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bauvorschriften und Betriebsvorschriften
  • unabhängig vom Gewicht: für alle Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader

    Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen

  • bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bauvorschriften und Betriebsvorschriften außer für Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader
  • bei allen Fahrzeugen mit Blaulicht und
  • bei allen Fahrzeugen hinsichtlich des Abgasverhaltens.

  • Gebühren:

    ab 56,20 Euro

    Die Gebühren sind nach Art und Umfang der jeweiligen Ausnahmegenehmigung gestaffelt und richten sich nach dem speziellen Einzelfall.

    Beim Umtausch der Papiere auf die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 19,60 Euro an.

    Bei der Zulassungsstelle Köln können sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.

  • Rechtliche Voraussetzungen:

    § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Quelle: http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/ausnahmegenehmigung-bei-technischen-abweichungen/


Alle Angaben ohne Gewähr


pn
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17.12.2010, 10:01
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Deutschlandweit gelten laut Dekra diese Ansprechpartner für Ausnahmegenehmigungen:
  • Kraftfahrtbundesamt (Deutschland)
  • Landesverwaltungsamt (Bundesland)
  • Regierungspräsidium (Stadt / Kreis)
Im oben genannten Fall wird wohl die Stadt Köln als Regierungspräsidium tätig.


pn email
Gast 
17.12.2010, 10:01
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