» Freistellungsaufträge verteilen und überall max. 801/1602 €?

Commerzbank ehemals Dresdner Bank - meine ErfahrungenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenNebenkostenabrechnung kommt nicht: Strategisch wie vorgehen?
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31.10.2011, 14:18
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Hi,

kann ich jeder Bank einen Freistellungsauftrag über den Maximalbeitrag (801,- EUR bzw. 1.602,- EUR) erteilen und am Ende des Jahres selbst mit dem Finanzamt abrechnen? Das ist nämlich sonst ziemlich nervig alle Konten und bisherigen Aufträge im Überblick zu behalten und bei jeder Bank eine andere Summe zu hinterlegen. Ich hab ja schließlich keine Lust Abgeltungssteuer zu blechen, nur weil die hinterlegte Summe bei einer Bank genau falsch gewählt wurde (wenn ich die Freistellung jetzt splitten würde).

Gruß


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31.10.2011, 14:24
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mguttHi,

kann ich jeder Bank einen Freistellungsauftrag über den Maximalbeitrag (801,- EUR bzw. 1.602,- EUR) erteilen und am Ende des Jahres selbst mit dem Finanzamt abrechnen? Das ist nämlich sonst ziemlich nervig alle Konten und bisherigen Aufträge im Überblick zu behalten und bei jeder Bank eine andere Summe zu hinterlegen. Ich hab ja schließlich keine Lust Abgeltungssteuer zu blechen, nur weil die hinterlegte Summe bei einer Bank genau falsch gewählt wurde (wenn ich die Freistellung jetzt splitten würde).

Gruß

Alle Finanzinsititute melden die gestellte Freistellung ans Finanzamt.

Solltest du über den Freibetrag gehen, kommt nicht sofort, aber in 2-3 die Steuer auf dich zu um ALLE Finanzunterlagen zu prüfen.

Super Sache, besonders als Selbständiger ;).

Also keine gute Idee^^.

Alternative:

Keine Freistellung stellen und am Ende des Jahres das Geld zurück holen, die Freistellung wird dann verrechnet.

Nachteil, du verlierst einen Teil des Zinseszins Effektes.


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31.10.2011, 14:54
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Naja die Prüfung kann ich so oder so nicht verhindern. Die Frage ist, ob ich die korrekten Beträge selbst versteuern kann, sofern ich überhaupt über diese Summe komme (das steht aktuell nicht mal fest ^^) oder ob ich quasi schon eine Straftat begehe, in dem ich falsche Freibeträge gemeldet habe?

Wenn es strafbar ist: Kann ich es einfach andersherum machen? Also gar keine Freibeträge hinterlegen und anschließend zurückholen (fänd ich natürlich doof ^^).

Gruß



Verfasst am: 31.10.2011, 14:59
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Und nur mal so als Gedanke:
Wenn die Banken die Freisummen sowieso melden, warum melden die nicht einfach die Kapitalerträge an eine Schnittstelle vom Amt, die antwortet mit "drunter" bzw. "drüber" und gut ist. Dann kann man diesen ganzen Papierkram auch wieder abschaffen. Eine Kontoeröffnung ist heute so umfangreich als würde ich ein Haus kaufen. Ist doch kein Wunder, dass kaum einer wechselt.
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31.10.2011, 15:21
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Ich verzichte auf alle Freistellungsaufträge und hol alles über die Steuererklärung zurück, aber bei mir isses einfacher als Student, weil ich unter 8000euro Einkommen im Jahr bleib.

Wenn man erwerbstätig ist, kann es sein, dass man davon garnichts mehr zurückbekommt, weil man einfach zuviel verdient. Aber das weiß ich net 100%ig

Am einfachsten wär wenn du eine große Geldanlage hast bei der man pro Jahr schon allein über 800euro Zinsen kriegt. Dann würde den Freistellungsauftrag komplett dort verwenden. Ist einfacher und überschaubarer.


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31.10.2011, 15:32
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Ja wäre das so, würde ich das auch so machen, allerdings habe ich überall Kleckerbeträge und das auch noch schwankend. Hier Aktien, da Tagesgeld, dann wieder Festgeld und beim Tagesgeld "hoppe" ich ständig. Ich hab mittlerweile so viele Konten abgeschlossen, dass ich sowieso nicht mehr weiß wer wo noch einen Freistellungsauftrag hat ^^

Ich mein ich fang doch jetzt nicht an darüber Buch zu führen. Ich sammel die Kapitalertragsnachweise der Banken und geb die meinem Steuerberater und gut ist. Was der dann draus macht, weiß ich allerdings auch nicht. Müsste ich ihn das nächste Mal mal fragen ^^

In jedem fall war ich bisher immer drunter. Jetzt mit der Heirat wird sich das auch wieder rauszögern, aber trotzdem schweben halt überall die Aufträge mit Maximum im Raum. Und nun frage ich mich, ob ich mir die Mühe machen muss und alle Verträge prüfen muss (das dämliche ist, dass ich dazu auch meine Frau einbeziehen muss, weil jetzt beide unterschreiben müssten, usw.).


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Gast 
31.10.2011, 15:32
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