» Frage zum Wirtschaftlichen Totalschaden

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06.03.2011, 01:42
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Gutachter kommen lassen! Das kann nicht angehen, dass ein fremde Versicherung sich mal eben aus der Schlinge zieht, weil sie den Wagen als stinknormalen EJ9 werten.

Allein der B16 ist ja schon mindestens 1300 Euro wert als Swap. Lass Dich bloß nicht von denen hinters Licht führen. Du musst bedenken, dass die ihre Kosten so gering wie möglich halten wollen!


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06.03.2011, 06:20
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lass von deiner versicherung nen gutachter kommen wenn er nur 1000 euro zahlen will.

wenn der swap eingetragen ist müsstest du schonmal mehr bekommen.

bei meiner versicherung (DEVK) ist es so ich konnte wählen von 1000 bis 5000 euro an sonderumbauten da ist alles drin felgen fahrwerk hifi und so kram das wird bei diebstahl oder unfall mit reingenommen ich musste allerdings quittungen für den ganzen kram am auto reinreichen

willst du den civic wieder reparieren lassen ?


pn
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06.03.2011, 11:17
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für sowas immer nen unabhängigen guachter nehmen (z.b. vom tüv). damals wie mir jemand in meine tür gefahren ist war ich erst bei dem gutachter den mir die versicherung genannt hat (knapp 1000€ schaden), war dann anschließend beim tüv gutachter und da wars auf einmal nen Schaden von 1600€. Du hast das Recht auf nen eigenen Gutachter den die Versicherung akzeptieren muss. Ich war damals beim Anwalt weil das Gutachten der Versicherung deutlich zu niedrig war und darauf hin kam dann das unabhängige Gutachten vom Tüv. Den Anwalt hat die gegnerische Versicherung auch bezahlt, ebenso den Anwalt. Bevor du aber nen zweites Gutachten machst rede erst mit nem Anwalt wie das genau ist bei dir nicht das du das selbst bezahlen musst bei mir warn das glaub ich ca 400€ was das Gutachten vom Tüv gekostet hatte.

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07.03.2011, 08:10
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noch hab ich ja nur den kostenvoranschlag, aber weil der so hoch ist wird auch ein gutachter rauskommen, also mit sicherheit...

und dass ich nen gutachter selber wählen kann, ist ja schonmal supii weil der von honda kennt da ein paar mit denen er wohl gut kann, und da mein wagen ja jetzt eh erstmal solange bei der werkstatt steht, werden wir das bestimmt irgendwie regeln....

eingetragen ist ja alles, bis auf felgen (hatte ich auch glaub ich schon erwähnt) wobei ich jetzt alutec fahre^^ (weiß nich was ich davon halten soll) :suspekt:

der swap ist ja auch eingetragen, und von den andern teilen habe ich rechnungen, das sollte nicht das problem werden


pn
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07.03.2011, 11:55
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christian8510lass von deiner versicherung nen gutachter kommen wenn er nur 1000 euro zahlen will.

wenn der swap eingetragen ist müsstest du schonmal mehr bekommen.

bei meiner versicherung (DEVK) ist es so ich konnte wählen von 1000 bis 5000 euro an sonderumbauten da ist alles drin felgen fahrwerk hifi und so kram das wird bei diebstahl oder unfall mit reingenommen ich musste allerdings quittungen für den ganzen kram am auto reinreichenwillst du den civic wieder reparieren lassen ?


ich kenn dass auch so...


pn
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07.03.2011, 12:07
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So also du hast auf jedenfall das recht wenn du nicht selbst schuld bist dir einen eigenen Gutachter zu bestellen.
Der Restwert ist übrigens der Wert der das Fahrzeug nach dem Unfall wert ist der Wert vor dem Unfall ist der Wiederbeschaffungswert. Wenn der Schaden über 50% vom Widerbeschaffuswert (WBW) liegt muß ein restwert ermittelt werden, dies erfolgt über Restwertaufkäufer oder über eine Börse.
Der WBW wird inkl Dem Sonderzubehör ermittelt und das am Markt Schwackewert gibt hierfür eh nicht mehr!

Du kannst übrigens 30% über WBW reparieren lassen wenn du nicht ´selbst schuld bist ( integritätsinteresse)

Ist der Schaden Höher, kannst wbw abzüglich Restwert, der Übrigens auch nur regional ermittelt werden darf, ausbezahlen lassen und wenn du das FAhrzeug dann länger wie ein halbes Jahr noch nutzt, bekommst den restwert auch ausbezahlt.

Fazit such dir einen Gutachter und lass dir ein ordentliches Gutachten machen, der wird dich dann sicher auch noch beraten.

PS: wenn der Wagen repariert wird kannst dir in der Zeit einen Mietwagen nehem oder die Kosten ausbezahlen lassen. bei totalschaden hast du eine Wiederbeschaffungsdauer von ca 9 Werktagen in dennen du auch ein anrecht auf einen Mietwagen hast!


pn
Veteran 

Name: M.
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Beiträge: 764
Wohnort: Emsland
07.03.2011, 13:17
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stupi
PS: wenn der Wagen repariert wird kannst dir in der Zeit einen Mietwagen nehem oder die Kosten ausbezahlen lassen. bei totalschaden hast du eine Wiederbeschaffungsdauer von ca 9 Werktagen in dennen du auch ein anrecht auf einen Mietwagen hast!

komplizierte geschichte :roll:
aber das mit dem leihwagen weiß ich hatte schonmal einen, als ich nen sturmschaden hatte im sommer (mein auto macht was mit :( )
aber ich lass mir lieber das ausbezahlen :D mein versicherungskerl meint, das gibt dann zw. 30 und 40 € pro tag


pn
Gast 
07.03.2011, 13:17
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