» Frage wegen Blitzen: Wann verjährt das ganze?

KfZ nach Luxemburg verkauft wie abmelden?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenAnhörung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
AutorNachricht
Trainee 

Name: Lars
Geschlecht:
Fahrzeug: Honda Civic EP2
Anmeldedatum: 27.05.2010
Beiträge: 39
Wohnort: Wuppertal
02.08.2010, 08:23
zitieren

Hey
Bin vor ca zwei Monaten in einem anderen Stadtteil geblitzt worden (auf der Autobahn/38 zu schnell)
habe aber bis jetz nichts erhalten zum glück!!!
Kann sowas eigentlich verjähren???
mfg


pn
Premium-Member 

Name: Pierre
Geschlecht:
Fahrzeug: Accord Tourer CM1 exe
Anmeldedatum: 11.10.2009
Beiträge: 1549
Wohnort: Wittstock
02.08.2010, 08:36
zitieren

kommt noch mit sicherheit!

pn
Trainee 

Name: Lars
Geschlecht:
Fahrzeug: Honda Civic EP2
Anmeldedatum: 27.05.2010
Beiträge: 39
Wohnort: Wuppertal
02.08.2010, 09:44
zitieren

oh Sorry sind jetz schon fast sechs monate her hatte mich verschrieben"!

pn
Premium-Member 

Name: Marco
Geschlecht:
Fahrzeug: MB2 (gone), CH6 (sold), EP2 (sold), FK2 (sold), FK7 (läuft)
Anmeldedatum: 01.09.2005
Beiträge: 495
Wohnort: 52.343235,14.554321
03.08.2010, 08:24
zitieren

Will ja niemandem die Hoffnung nehmen...
Man hat unseren lieben Beamten und Ordnungsämtern - weil man ja weiß, wie grenzenlos überarbeitet die sind - eine lustige kleine Regelung geschaffen.
Maßgeblich für die Frist ist nicht mehr der Zugang beim "Sünder", sondern der Tag, an dem das Verfahren (oder wie das dann im speziellen Fall genau heißt) eingeleitet wird. Und wenn das erst 3 Monate nach dem angeblichen Verstoß passiert, fängt die Frist auch erst dann an zu laufen.
De Facto muss man also laut unten stehendem Text, den ich mir auch erst mal wieder rauskramen musste, um kein völliges Blech zu reden, gerne mal 9 Monate "bangen", bis das dann geborene Kind in den Brunnen fällt...
Einfach mal lesen :)

© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin
Druckseite generiert am:
03.08.2010 10:17 Uhr


Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Verfolgungsverjährungsfrist

Die Frist für die Verfolgungsverjährung

Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate,
solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

Grundsätzlich beträgt also die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate.

Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24 a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 2 OwiG eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
Die Frist beginnt in allen Fällen zu laufen, sobald die Handlung beendet ist.
Wenn also am 30. März mit einem Kfz eine Geschwindigkeitsüberschreitung, also eine Ordnungswidrigkeit, begangen wird, so endet diese Handlung jedenfalls noch am 30. März, sofern nicht eine theoretisch denkbare Ausnahmekonstellation vorliegt.
Die Verjährungsfrist beginnt dann also unter normalen Umständen am Tag der Tatbegehung, also am 30. März, zu laufen.

Die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung läuft nach der die Frist ausmachenden Anzahl von Monaten mit Ende desjenigen Tages ab, der im Kalender dem Anfangstag vorausgeht.
Dies hört sich komplizierter an, als es ist: Gerechnet ab 30. März wären drei Monate zunächst am 30. Juni abgelaufen.
Die Frist für die Verfolgungsverjährung läuft aber bereits am 29. Juni ab, weil maßgeblich auf den Tag abgestellt wird, der im Kalender dem Anfangstag der Frist (30.) vorausgeht, also auf den 29. Tag des Monats. Dabei wird unterstellt, dass eine Unterbrechung der Verjährung nicht eintrat.
Ob das Ende der Verjährungsfrist auf einen normalen Wochentag fällt oder auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, spielt für den Eintritt der Verfolgungsverjährung keine Rolle. Es ist einzig und allein der kalendermäßig festgelegte Tag maßgeblich. Insoweit besteht ein Unterschied zur strafrechtlichen Verjährung, bei der die Frist gemäß § 43 Absatz 2 Strafprozeßordnung (StPO) erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet, sofern das ursprüngliche Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt.

Auslegung des § 26 Absatz 3 StVG durch den Bundesgerichtshof (VRS 98/00, 210f.)

In § 26 Absatz 3 StVG ist geregelt, dass für zahlreiche verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten die Frist der Verfolgungsverjährung drei Monate beträgt, solange wegen der Handlung noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate.
Wenn also vor Ablauf der ursprünglich dreimonatigen Verjährungsfrist ein Bußgeldbescheid ergeht, dann verlängert sich die maßgebliche Verjährungsfrist von drei auf sechs Monate.
Hierdurch soll ausreichende Zeit für etwaige weitere Ermittlungen geschaffen werden. Dem Erlaß des Bußgeldbescheids kommt also auf Grund § 26 Absatz 3 eine weitreichende Bedeutung für die Verjährungsfrist zu.

Seit 1998 ist in § 33 Absatz 1 Nr. 9 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) geregelt, dass die Verjährung durch den Erlaß des Bußgeldbescheids unterbrochen wird, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung des Bußgeldbescheids.
Für den Eintritt der Verjährungsunterbrechung bei Erlaß eines Bußgeldbescheids wird also danach unterschieden, ob der Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen seit seinem Erlaß zugestellt wird oder nicht. Erfolgt eine Zustellung innerhalb von zwei Wochen, so tritt die Verjährungsunterbrechung bereits mit Erlaß des Bußgeldbescheids ein. Wenn allerdings zwischen dem Erlaß des Bußgeldbescheids und dessen Zustellung eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen verstreicht, so tritt nach § 33 Absatz 1 Nr. 9 OwiG die Verjährungsunterbrechung erst mit der Zustellung ein. Der Bundesgerichtshof hält es für erforderlich, die Regelung der Verjährungsunterbrechung in § 33 Absatz 1 Nr. 9 OwiG auch für die Auslegung des § 26 Absatz 3 StVG zu berücksichtigen, wonach sich die Verjährungsfrist von drei Monaten auf sechs Monate verlängert, wenn wegen der Tat ein Bußgeldbescheid ergeht.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Bußgeldbescheid nur im Sinne des § 26 Absatz 3 StVG "ergangen" ist, wenn er innerhalb von zwei Wochen seit seinem Erlaß zugestellt wird. Erfolgt die Zustellung also länger als zwei Wochen nach Erlaß des Bußgeldbescheids, so beginnt die sechsmonatige Verjährungsfrist erst mit der Zustellung.
Diese Besonderheit im Zusammenhang mit dem Wort "ergangen" steht nicht ausdrücklich im Gesetz, sondern ergibt sich aus der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Verteidiger im Bußgeldverfahren wird dies im Hinterkopf haben.

Wann tritt in meinem Fall Verjährung ein?

Der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren fragt sich oftmals, ob in seinem konkreten Fall nicht bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Dies gilt umsomehr, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Dreimonatsfrist für die Verfolgungsverjährung, die sich aus § 26 Absatz 3 StVG ergibt, bereits abgelaufen sein könnte. Dabei wird aber meist zu schematisch von einer "bombenfesten" und durch nichts zu erschütternden Dreimonatsfrist ausgegangen. So kommt die Hoffnung auf eine inzwischen eingetretene Verfolgungsverjährung bereits dann auf, wenn zwischen der Tathandlung und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen eine Zeitspanne von mehr als drei Monaten liegt.

Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist.
Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OwiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht, sogar, wenn der Anhörungsbogen überhaupt nicht dem Betroffenen zugeht (Bestreiten des Zugangs hilft also nicht!). Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.

Eine abschließende Beurteilung, wann in einem konkreten Fall Verjährung eintritt, kann also grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn die Ermittlungsakte vorliegt.
Nur dann können alle für die Verjährung bedeutsamen Umstände erkannt werden. Dies gilt umsomehr, wenn sich das Ermittlungsverfahren in die Länge zieht und somit zahlreiche Umstände Einfluß auf die Verjährung haben könnnen.

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de



pn
Gast 
03.08.2010, 08:24
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Frage wegen Blitzen: Wann verjährt das ganze?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
Frage zu Zahnriehmenwechsel / Wann ?
Hallo, also ich habe mal beim Kauf meines EP2 meinen Händler gefragt wann eigentlich der Zahnriehmen gewechselt werden sollte. Damals wurde mit nach 6 Jahren mitgeteilt. Jetzt habe ich mal in den Wartungsplan der Werkstatt CD gesehen (für...
Seite 2 [Civic 01-05]von matthis135
13
427
10.03.2010, 11:19
krumpy
Kurze Frage: wann zahnriemenwechsel beim eg8?
wann ist der zahnriemenwechsel beim eg8 nötig? alle 60tkm? meiner hat nämlcih 114tkm runter un dann wärs ja bald fällig..... thx schon...
[Civic 92-95]von TightMike
5
349
19.04.2008, 14:11
TightMike
Wann lohnt sich Auxmoney und wann Smava?
Claus hat in seinem Blog mal eine nette Übersicht gebastelt: http://www.p2p-kredite.com/vergleich-der-kosten-fur-kredite-bei-smava-und-auxmoney_2009.html Demnach lohnte sich Auxmoney erst ab 10.000,- EUR. Darunter lohnt sich Smava. Allerdings ist...
[Geld & Finanzen]von mgutt
0
1.530
15.10.2011, 13:23
mgutt
holland blitzen..
was passiert eig wenn man ohnennummerschild in holland geblitz wird???würd mich mal interessieren wie will man dann hinter den fahrer und so dahinter kommen??weil mein dad sagte die blitzen von hinten udn was ist wenn man das nummernschild abmachen...
Seite 2 [Verkehrsrecht]von Daniel1711
11
1.168
06.07.2010, 20:42
HondaSzeneThüringen
Wann Steuer und wann Versicherung zahlen?
Hi, ich hab letzten Monat mein Auto angemeldet und Versichert. Versicherung vierteljährlich. Wann erwarten mich die ersten Kosten? Noch vor Neujahr? Wieso ist bloß alles so teuer? :( MfG...
[Allgemein]von HAGGi05
2
765
06.12.2007, 21:55
Maxwell-81
 Wann aufs Gas und wann lieber nicht...
Mein Auto: EG8 LSi 90 Ponys 1000 Kg... Mit welchen Autos kann ich mich anlegen, welche sollte ich lieber gleich davon fahren lassen... BMW = es ist noch nie einer richtig gegen mich gefahren... nur ein mal habe ich einen 316 platt gemacht, aber...
Seite 2, 3, 4, 5, 6 [Auto]von AkiraTNT
52
4.084
31.10.2006, 12:51
Simmie
Wie oft darf man sich blitzen lassen?
Konnte leider im Internet nichts aussagekräftiges finden...meine Frage ist ob es irgendwelche Folgen hat wenn man zum Beispiel absichtlich zehn mal hintereinander durch den selben Blitzer fährt, aber immer jeweils unter 20km/h Überschreitung...
[StVZO & TÜV]von EPcivic
7
5.226
23.09.2012, 04:41
Dreffi
 Bremslicht bei starker Vollbremsung blitzen lassen?
Moin! Bei manchen Autos blitzt ja die dritte Bremsleuchte wenn man eine Vollbremsung hinlegt. Kann man sich das nachrüsten lassen? LG Sowas in der Art wie das hier:...
Seite 2, 3 [Elektronik]von acci007
24
1.552
13.03.2012, 16:50
Dragonia
kleine tipps bzgl. Lasern, Blitzen, Unfall.. etc..
Hallöle... wollt nur mal anmerken... sobald ihr in eine Laserkontrolle kommt.. lasst euch von dem.. der hinter dem Gerät steht und es bedient.. die Berechtigung zeigen das er dieses Gerät benutzen darf... lasst euch die...
Seite 2 [Verkehrsrecht]von Kito_
12
867
30.01.2012, 14:24
EPcivic
frage wegen ABE eg3 b16
hab ja nen eg3 b16 demnächst b18 jetzt is meine frage,z.B. mit dem magnaflow hat ja abe für eg3 wenn mein motor eingetragen ist,ist die abe dann noch gültig?? fahrzeugschein steht ja weiterhin eg3...
[Civic 92-95]von -shorTy-
3
256
09.02.2010, 22:13
Bomberpilot
Sponsor: Fullcartuning
Fullcartuning

© 2004 - 2024 www.maxrev.de | Communities | Impressum |