» Frage bezüglich Kurzzeitkennzeichen

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22.03.2010, 16:02
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Hi Leute ich habe mal ne Frage,
und zwar habe ich einen ED9 in der Garage stehen den ein Kumpel und ich neu Aufgebaut haben. Nun ist es so das ich das Auto nur ab und an mal für Bitburg und andere treffen anmelden will. An dem Auto sind Teile verbaut die nicht eingetragen sind und AU sowie HU sind abgelaufen. Jetz wollte ich fragen ob es möglich ist das Auto via Kurzzeitkennzeichen anzumelden. Wenn dies ginge bräuchte ich ja nur eine Deckungskarte die ich von hier kaufen kann http://www.deckungskarte-online.com/details.php?produkt_id=6 damit dann zur Zulassungsstelle und die Kennzeichen stimmt das oder irre ich mich da gerade.


pn
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22.03.2010, 16:03
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Sieht so aus, ich sehe da auch keinen Haken ;)

pn
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22.03.2010, 16:24
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Wäre der hammer wenns so klappen würde :)

pn
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22.03.2010, 16:31
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Auf meinem Kurzkennzeichen (Kurzkennzeichen / Kurzzeitkennzeichen - Unterschied?!) stand aber deutlichst drauf, dass das Fahrzeug der StVo/StvZo zu entsprechen hat..

kA, sonst ruf doch einfach beim Straßenverkehrtsamt an.. obwohl, die machen ja nur halbe Tage^^
Außer Donnerstags^^


pn
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22.03.2010, 16:34
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Aber wie sollte ich das Auto dann aber zum TÜV bringen wenn ich diverse sachen eintragen lassen möchte oder für eine Vollabnahme

pn
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22.03.2010, 16:41
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Ist halt so ne Sache, nech? ;)

Denke mal, dass es eine Sache ist wenn du von dir zuhause geradewegs auf dem Weg zum TÜV bist, oder wenn du am Wochenende auf irgendwelchen Treffen abhängst.. kA, bin kein Polizist und muss das nicht einschätzen^^


pn
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22.03.2010, 16:41
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„Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist §16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§47a StVZO) und HU (§29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.
Quelle:Wikipedia

Soweit ich weiß kannst du mit denen auch fahren wenn du Sachen hast die nicht eingetragen sind.


pn
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22.03.2010, 17:11
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Darfst du nicht, außer du fährst auf direktem Weg zum TÜV.

Für die anderen Fälle brauchst du rote Schilder *g*


pn
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22.03.2010, 18:23
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WolFreeDarfst du nicht, außer du fährst auf direktem Weg zum TÜV.

Für die anderen Fälle brauchst du rote Schilder *g*

wenn ich für jede dieser fragen 10€ kassieren würde, wäre ich breits im Jurastudium :D


pn
Premium-Member 
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22.03.2010, 18:26
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Also nein?

pn
Gast 
29.03.2010, 06:57
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