Autor | Nachricht |
---|---|
Fortgeschrittener ![]() Anmeldedatum: 13.06.2012 Beiträge: 138 Wohnort: 91207 Lauf/Günthersbühl | zitieren Hallo zusammen. ich habe mir ein kleinen civic gekauft der 12/2007 abgemeldet wurde. auf dem alten ungültigen fahrzeigschein ist ein stempel drauf bei dem "entgültig stillgelegt" angekreuzt ist. nun meine frage, kann ich das fahrzeug nach einer einfachen HU/AU ohne weiteres anmelden oder fallen da extra kosten an? |
▲ | pn |
Junior Name: Marco Fahrzeug: Accord CL7 Anmeldedatum: 07.09.2011 Beiträge: 63 Wohnort: FF/O | zitieren Das gilt seit 1.3.2007 Wiederzulassung von abgemeldeten Fahrzeugen (§ 14 Abs. 2 FZV) Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten („gelöschten“) Fahrzeuges ist kein Vollgutachten gem. § 21 StVZO mehr notwendig. Es reicht der Nachweis der Betriebserlaubnis (COC- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung der Einzelbetriebserlaubnis) und es sollten die technischen Daten im KBA für die Zulassungsbehörde noch verfügbar sein (dort max. 7 Jahre). Kann zur Wiederzulassung der bundesdeutsche Fahrzeugbriefe oder die Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden, ist das Fahrzeug unabhängig davon jederzeit zulassungsfähig. Sind alle Bedingungen nicht erfüllt, muss ein Gutachten gem. § 21 StVZO zur Neuerteilung einer Betriebserlaubnis vorgelegt werden. War für das Fahrzeug bereits ein bundesdeutscher Fahrzeugbrief bzw. eine ZBII ausgestellt (- wird durch die Zulassungsbehörde bei Beantragung geprüft -) und kann dieser wegen Verlust zur Wiederzulassung nicht vorgelegt werden, ist erst das hierfür vorgesehene Aufbietungsverfahren durchzuführen. Fahrzeuge, die vor dem 01.03.07 auf Antrag oder nach Fristablauf als endgültig außer Betrieb gelten, werden mangels Übergangsvorschrift der neuen Rechtslage gleichgestellt. quelle: http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=47945&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de#6 |
▲ | pn |
Premium-Member ![]() ![]() Name: Dean S. Geschlecht: ![]() Fahrzeug: 95' EJ2 Anmeldedatum: 28.02.2010 Beiträge: 970 Wohnort: Lemgo | zitieren "Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Wer jetzt ein Fahrzeug abmeldet, muss sich nicht mehr zwischen beiden Varianten entscheiden. Vielmehr wird das Fahrzeug für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Wer jetzt schon weiss, dass das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann es auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Kfz-Annahmestelle zu erbringen." Den Unterschied zwischen Abmelden und Stilllegen gibt es nicht mehr. Ein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) verfällt nicht mehr nach 18 Monaten. Eine einmal erteilte Betriebserlaubnis behält ihre Gültigkeit. Zu einer Fahrzeugzulassung reicht ein Fahrzeugbrief und eine gültige HU-Prüfbescheinigung aus. Bedeutet also eigentlich, dass du 'nen gültigen HU-Prüfbericht vorlegen musst, um das Fahrzeug wieder anzumelden. |
▲ | pn |
Fortgeschrittener ![]() Anmeldedatum: 13.06.2012 Beiträge: 138 Wohnort: 91207 Lauf/Günthersbühl | zitieren alles klar danke für die schnellen antworten. noch ne frage dazu, wie mach ich des mit anmelden, tüv und eintragungen? kann ja ohne tüv nich anmelden, ohne fahrzeugschein kann ich keine eintragungen machen lassen und ohne eintragungen kein tüv, wie stell ich des dann an das des alles klappt? |
▲ | pn |
Premium-Member ![]() ![]() Name: Dean S. Geschlecht: ![]() Fahrzeug: 95' EJ2 Anmeldedatum: 28.02.2010 Beiträge: 970 Wohnort: Lemgo | zitieren Was müsstest du denn eintragen lassen, um das Fahrzeug durch den TÜV zu kriegen? Eigentlich musst du alles auf original umbauen, dann zum TÜV, dann Fahrzeug anmelden, erneut umbauen und Eintragungen vornehmen lassen. So würde ich's vorschlagen. ;D |
▲ | pn |
General ![]() Name: Matthias Fahrzeug: EJ1, EJ8, CL9, Starlet P9, FK2 Tourer Anmeldedatum: 28.08.2011 Beiträge: 3040 Wohnort: Elbflorenz | zitieren ...du brauchst keinen gültigen TÜV zur Abnahme bauartlicher Veränderungen am Kfz. Wenn du den Fahrzeugschein hast, fährst du damit zur Dekra o.Ä., lässt die Eintragungen bzw. Abnahmen durchführen (sind schließlich zum bestehen der HU zwingend notwendig), danach die AU & HU und meldest den Karren an. |
▲ | pn |
Fortgeschrittener ![]() Anmeldedatum: 13.06.2012 Beiträge: 138 Wohnort: 91207 Lauf/Günthersbühl | zitieren zum eintragen wäre, breitbau, gewindefahrwerk, breitere reifen, fächerkrümmer und die sitze mit shrothgurten (falls ma die eintragen lassen muss?) und auf 2 sitzer. @Matze.DD hab den fahrzeugschein schon aber is der alte ungültige. bekommt ma dan nen zettel mit allen eintragungen den ma beim anmelden vorlegen muss das des anschliessend alles im neuen schein steht oder wie is des? |
▲ | pn |
General ![]() Name: Matthias Fahrzeug: EJ1, EJ8, CL9, Starlet P9, FK2 Tourer Anmeldedatum: 28.08.2011 Beiträge: 3040 Wohnort: Elbflorenz | zitieren Genau so schauts aus. ![]() Hast ja nur den ungültigen Fahrzeugschein, was willst du sonst vorlegen? Du musst dem TÜV-Prüfer schließlich etwas geben, damit er die FIN abgleichen kann und auch weiß, dass Fahrzeug und -schein zusammengehören. Der Prüfbericht / die Unterlagen zur positiven Abnahme des Fahrzeugs nach §21 StVZo beinhalten dann u.a. eine Kopie deines Fahrzeugscheines, in dem die Änderungen vermerkt werden, die in deinen neuen Fahrzeugschein eingetragen werden müssen. Auf der Zulassungsstelle brauchst du den Fahrzeugschein wiederum zum Abgleich mit den o.g Unterlagen. Bzgl. Schroth-Gurten hatte ich dasselbe Problem: mein Civic wurde auf 2-Sitzer umgeschrieben, hab alle OEM-Gurte ausgebaut und die Blau-Weißen wollten mir weismachen, dass ich die vorderen originalen Gurte wieder einbauen müsse. Hab in der ABE diesbezüglich nix gefunden und der Dekra-Prüfer war sich auch unschlüssig ... einbauen und ABE mitführen, falls jemand fragt, hälst dem den Wisch unter die Nase und gut is. 1x bearbeitet |
▲ | pn |
Beobachter Anmeldedatum: 06.06.2012 Beiträge: 1 | zitieren sehr gute Beiträge, vielen Dank![/center] |
▲ | pn |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Fahrzeug zulassen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
▲ | |
Ähnliche Beiträge | Re: √ | Letzter Beitrag | |
---|---|---|---|
Import Fahrzeug in deutschland zulassen?! Hallo,
passt zwar nicht ganz ins honda forum rein aber ich frag einfach mal...
Wie läuft des ab wenn ich mir n mitsubishi Evo X kauf der keine deutschen papiere hat?
was muss ich um ändern bzw beachten? und wo kann ich deutsche papiere machen lassen... [StVZO & TÜV]von heubi87 | 5 3.708 | 09.07.2010, 08:03 ![]() wrath`- | |
JDM Integra zulassen Hi,
das Thema wurde ja schon einige male durchgekaut, leider wurde ich nicht ganz schlau draus.
Ich habe mir einen 96er JDM Itr gekauft mit englischen Papieren und möchte ihn gerne nun zulassen.
Wie teuer kommt mich der spaß?
Gibt es keine... Seite 2, 3, 4 [Integra]von mx-ryd3r | 34 1.710 | 19.05.2012, 02:01 ![]() superbart_DC2 | |
schweizer civic zulassen in DE hat einer nen plan was da an kosten auf mich zukommen?
ich hätte die möglichkeit nen ek4 aus der schweiz zu bekommen mit nem bombenpreis.
30% zoll is mir bekannt
was dann tun, vollabnahme? noch irgendwas?
lg... [Offtopic]von -shorTy- | 1 168 | 18.01.2013, 02:30 ![]() Redrum | |
CRX ohne Papiere zulassen ?!?!? Hi,
hab mich letztens mit einem Kunden unserer werkstatt unterhalten. Er klagte über einen ehemaligen Mieter, welcher einfach sein auto da hat stehen lassen...da bin ich natuürlich gleich hellhörig geworden...hab mich jetzt mal privat mit ihm... [Allgemein]von Uhle | 4 448 | 10.09.2007, 15:20 ![]() Indie on the Rocks | |
Honda mit holländischen Brief zulassen? Hallo ich kann mir ein sehr schönes älteres Auto kaufen.
Das Auto steht schon in Krefeld und ich würde es gerne zulassen nachdem ich es kaufe.
Es hat allerdings einen Holländischen Brief und keinen KAT
Was muss ich machen es in deutschland... [StVZO & TÜV]von Hondafreak1981 | 4 1.823 | 18.08.2007, 20:30 ![]() mgutt | |
auto zulassen ohne tüv und asu bescheinigung??? hallo haben heut nen ford galaxy gekauft der tüv wurd bei dem dieses jahr im jan neu gemacht sprich er hat zwei jahre tüv nun hatte der verkäufer aber die tüv papiere nich da au nich mehr allein ist sondern mit hu kann ich das auto ohne das papier dan... Seite 2 [StVZO & TÜV]von stephi1986 | 10 9.995 | 01.05.2010, 06:52 ![]() stephi1986 | |
![]() Moin Leute!
Ich konnte nicht wiederstehen und musste bei einem wirklich attraktiven Angebot einfach zuschlagen - Ihr kennt es doch alle!
Nun hab ich hier das KFz ab nächster Woche und Frage mich, ob ich es aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie... [Allgemein]von HondaCivic2013 | 5 363 | 28.04.2020, 17:06 ![]() Lohse | |
invidia ohne e-zeichen nachträglich zulassen->möglich? Hey
wollte mal fragen wie sich das verhält wenn ich mir ne invidia catback geholt habe die damals kein ezeichen hatte die es jetzt aber baugleich mit gutachten gibt!
Wie kann ich das meinem tüv menschen erzählen? bzw reicht es wenn ich mir nen... [StVZO & TÜV]von Hondaser | 3 420 | 04.06.2009, 23:51 ![]() Hondaser | |
GROUND CONTROL COILOVER SPRINGS für koni dämpfer zulassen? hallo, kann oder muss ich das set zusätzlich zu den dämpfern eintragen oder interesiert das... [StVZO & TÜV]von Mr.Savage | 2 611 | 25.08.2010, 13:39 ![]() Mr.Savage | |
Auto zulassen mit einer Kopie der deckungs/doppel/grüneKarte Kann ich meine Auto auch mit einer stinknormalen Kopie der Versicherungsdeckungskarte-Grüne Karte anmelden bei der zulassungstelle?Alles andere hab ich was ich brauche aber leider wird meine Grüne Karte zu meiner Mutter geschickt da die versicherung über... [StVZO & TÜV]von Lufti | 3 460 | 18.03.2011, 21:17 ![]() Lufti |