» Erfahrung mit EG Scheinwerfern

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Senior 

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18.02.2013, 21:33
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Wenn du die Blinker + Klarglasscheinwerfer montiert hast könnte man fast denken, dass das E-Zeichen was auf dem Blinker ist gleichzeitig zu den Scheinwerfern gehört. Wenn du nicht den über strengen TÜV-Prüfer hast, fällt es eigentlich nicht auf, vor allem wenn du die eLWR nachträglich noch eingebaut hast :)

Wende dich mal an den User sunnytn


pn
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18.02.2013, 21:52
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toema Die Leuchtringe werden an das Standlicht angeschlossen und dürfen somit nicht eingeschaltet werden beim Fahren, nur im Stand halt. Bisschen blödsinnig.

Was ist das bitte für ein Humbug? Natürlich kann man mit eingeschalteten Leuchtringen, also standlicht, fahren. Zumindest wenn es hell und am tage ist. In Tunneln etc, oder am abend/ morgens(wenns dunkel ist) ist natürlich abblendlicht pflicht.

@Percy: Ich glaub damit wollen wir lieber nicht anfangen...(herzinfarktgefahr ;) )

Wie V-One schon gesagt hat. Ich kann AEs auch nicht empfehlen. war leider auch ziemlich geblendet davon, aber nun zum glück geheilt.
Fahre selbst dank sunnytn mit klarglasscheinis und e zeichen blinkern. natürlich auf eLWR umgebaut. werd auch damit zum tüv fahren. Die funktionalität dieser scheinis sind um welten besser.


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19.02.2013, 10:52
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toema...Die Leuchtringe werden an das Standlicht angeschlossen und dürfen somit nicht eingeschaltet werden beim Fahren, nur im Stand halt. Bisschen blödsinnig...
ich glaube da bringst du was durcheinander. Das sind Standlichtringe und folglich gehen sie an, wenn du Standlicht einschaltest. Wenn du dann eins weiter drehst auf Abblendlicht, was meinst du was dann mit deinem Standlicht passiert? Genau es bleibt an, denn das ist Pflicht. Denn kenne kein einiziges Auto wo man auf Standlicht schalten muss und wenn man dann Abblendlicht einschaltet, extra nen Schalter hat um das Standlicht wieder auszumachen. Denke das was du meinst sind Tagfahrleuchten, welche entweder bei Abblendlicht ausgehen müssen, oder zumindestens gedimmt werden müssen, wenn sie auch zusätzlich noch als Positionslicht zugelassen sind. Dann ist aber Pflicht, das man das serienmäßige Standlicht vorn deaktiviert.

@M.LO
wenn deine orangen Frontblinker nen E-Zeichen haben, dann brauchst sie nicht eintragen. In Verbindung mit den OEM Scheinwerfern alles 100% legal. Solltest du jedoch auf Klarglas-Scheinwerfer umrüsten wollen (gute Wahl), dann sind diese aber leider ohne E-Zeichen und gibt es auch nur so. Ich habe sie auch drin (schwarze) in Verbindung mit den schwarzen Klarglas Frontblinkern, welche auch das E-Zeichen haben. Zusätzlich habe ich sie selbst auf eLWR umgebaut (genau wie erRox und EG Razor seine und einige andere) und bin damit ohne Probleme durch den Tüv gekommen. Es wurden nur alle Funktionen getestet, ganz besonders die eLWR, Lichtbild hat gestimmt und gab keine Beanstandungen. Kann daher Glück gewesen sein oder es fiel nicht auf, weil sie recht OEM ausgesehen haben bzw. man das E-Zeichen auf dem Frontblinker super erkennen kann und dieser die gleiche Optik hat wie der Scheinwerfer selbst. (Reflektor, 2 Sreifen,...)
Voraussgesetzung ist, man kauft die richtigen Klarglas-Scheinwerfer, denn da gibt es auch verschiedene, was viele nicht wissen.

Was die Angel eyes angeht, kann ich dir davon ebenfalls nur abraten. Die Teile passen nicht richtig, haben eine Kunststoffabdeckscheibe und zusätzlich beschlagen sie schnell von innen. Zusätzlich ist ein Blinkerlampenwechsel nur sehr schwer möglich und wenn auf der Fahrerseite die Abblendlichtlampe gewechselt werden muss, kannst gleich den ganzen Scheinwerfer ausbauen. (macht sich im Winter bestimmt gut)
Denn die Teile sind von hinten verkehrtherum verschraubt und wenn du Servo hast, hast du keinen Platz.
Zudem bleiben sie trotz E-Zeichen verboten, es sei denn du hast serienmäßig keine eLWR oder du findest eine Möglichkeit sie auf eLWR umzubauen.
(dann musst sie aber ebenfalls neu abnehmen lassen, da die sie dann nämlich bauartbedingt verändert hast)
Das waren viele Gründe, warum die bei mir wieder rausgeflogen sind, aber der Hauptgrund war die Ausleuchtung. Absolute Katastrophe, selbst mit besseren Lampen.
(hatte die selben wie du abgebildet hast, nur halt mit schwarzen Rahmen)

Daher bleiben die 3 Möglichkeiten:
  • AE´s = verboten da keine eLWR
  • Klarglas-Scheinwerfer = verboten da kein E-Zeichen
  • orange Frontblinker mit E-Zeichen in Verbindung mit OEM Scheinwerfer = legal
Mfg

PS: solltest du noch genauere Fragen haben, dann einfach per PN bei mir melden, so wie es erRox und EG Razor schon bei mir gemacht haben und wie man sieht, sind sie zufrieden ;)


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19.02.2013, 11:01
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Ich danke dir für die Ausführliche Information. :) werde mich melden wenn ich noch weitere Fragen habe.

Also brauch ich mir auch keinen Schalter einbauen um die Standlichter auszuschalten. gibt genug Autos wie BMW usw. wo sie Dauerhaft leuchten


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19.02.2013, 11:05
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Mal als Beispiel der VW Caddy von meinem Chef, hat selbst wenn die Lichtstellung auf 0 ist noch das Standlicht an beim fahren (nur vorne). Wäre dann ja ein wenig blöd wenn das verboten wäre :D

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19.02.2013, 11:11
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ich berichte nur aus eigener Erfahrung bei der Polizeikontrolle. Ich hatte nur Standlicht an tagsüber, weil ich wollte, dass die Leuchtinge leuchten, wurde angehalten und der Polizist meinte, dass man mit Standlicht nicht fahren darf, entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht.
Beim Caddy wechselt wohl Standlicht ins Tagfahrlicht beim fahren, da er nur vorne leuchtet, beim Standlicht leuchtet es auch hinten und die Kennzeichenbeleuchtung auch.

Und es ist keine Humburg, dass man mit Standlicht nicht fahren darf!


pn
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19.02.2013, 11:14
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Wenn mein Standlicht an ist dann leuchten nur die orangenen Blinker vorn und hinten ganz normal alles.. So wollt ichs haben

pn
General 

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19.02.2013, 11:16
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Wie wird denn aus dem Standlicht ein Tagfahrlicht beim Caddy? Ist ja nach wie vor die selbe Birne
Hier ein paar Informationen: http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Ist der hier bei uns übrigens



Verfasst am: 19.02.2013, 11:16
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M.LoWenn mein Standlicht an ist dann leuchten nur die orangenen Blinker vorn und hinten ganz normal alles.. So wollt ichs haben

Und genau das ist in Deutschland verboten sofern das keine Serienmäßige Begrenzungsleuchte ist (wie bei BMW und Co.)
pn
Veteran 
Name: Artem
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19.02.2013, 11:19
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Martin, warum sollte das nicht möglich sein? sobald der motor an ist, wird einfach über ein Relais die hintere Beleuchtung abgeschaltet und mit dem Einschalten des Abblendlichtes wieder eingechaltet, so könnte ich mir das Vorstellen.

pn
Gast 
19.02.2013, 13:02
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