» Ec8 Geldvernichtungsmaschine

Civic ED3 Exbesitzer sucheNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenCIVIC  1,6   16V   100tkm  9/1990 JUNFRÄULICH
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13.06.2017, 17:03
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Meine Meinung und Recherche hierzu:
- Im Gutachten steht: "Die Verstellbereiche SOLLTEN entsprechend den..."
Ist also hiernach nur eine Empfehlung und somit je nach Fahrzeug nicht zwingend einzuhalten.

Der TüV schaut in der Regel hiernach (grobe Übersicht):
1. Das Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren werden können -> Stichwort für den TüV-Prüfer "straßenschonende Bauweise des Fahrzeugs" / wird sicher auch etwas Auslegungssache sein ;)
Achja - die 110 mm min. Höhe gelten nicht für flexible "Anbauteile"...

2. Scheinwerfer und Blinker müssen eine Mindesthöhe von 50 Zentimeter haben -> Pflicht!
3. Vorderes Kennzeichen muss min. 20 cm über dem Untergund angebracht sein -> Pflicht!
4. Bremsleuchten und hintere Blinker min. 35 cm -> Pflicht!

Der Rest bezüglich beladenen Zustand etc. (z.B.: schleifende Räder, Dämpfer bis Anschlag...) sollte ja klar sein :D **


 StVZO-Fahrwerk

StVZO-Fahrwerk.jpg
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13.06.2017, 20:16
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Mensch da hat aber jemand ganze arbeit geleistet :D habe aber doch noch jemanden vom tüv an den hörer bekommen. Mir wurde gesagt das ich nicht unter die verschraubungsmaße kommen darf. Die radmitte-radkasten höhe darf auch nicht unterschritten werden. Ich soll alles aufs minimum im gutachten schrauben. Somit habe ich vorne radmitte-kotflügel auf die 300mm geschraubt und die hinterachse hab ich das minimum der federteller-befestigungsschraube genommen. Hinten hab ich mich garnicht getraut radmitte-radkasten zu messen so bus hoch wie er da steht ^^ und, so sagte der herr tüv, muss ich ein Hindernis von 60mm höhe überfahren können und das ist locker drinn. Bin mal gespannt obs klappt, zumal ich ohne vermessungsprotokoll hinfahre ^^ baue demnächst eh die ganze achse um wegen bremse von daher seh ichs nich ein die vermessung zwei mal zu machen :dumb: habe jetzt hinten wieder die rücksitzbank und ne stahlfelge drinn, denn es wird der abstand radmitte-bördelkante eingetragen. Mudflaps hab ich abgeschraubt und bin dann voll eingeschlagen links und rechts kreise gefahren und das war alles inordung. Lasse gleichzeitig noch 7x15 et35 mit 195/45 r15 und nen sparco lenkrad eintragen. Ich rechne mal mit 150€ oder komm ich da nicht mit hin ? :D und heute hab ich noch festgestellt das die nabe nicht in den papieren vom lenkrad steht :wall: naja wird schon hinhauen.
Danke dir für die mühe scrat :)


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14.06.2017, 07:13
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Scheinwerfer und Blinker müssen eine Mindesthöhe von 50 Zentimeter haben -> Pflicht!


Das ist Halbwissen :D siehe hier

http://www.maxrev.de/lichtaustrittskante-kues-bericht-mit-eingetragen-tolleranz-von-50mm-t376245.htm


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14.06.2017, 14:24
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Tachoo. Also ich durfte heute ohne eintragung nachhause fahren :wall: Grund dafür die genannte lichtaustrittskante von 50cm unterschritten und, jetzt kommt der witz, hinten ist das fahrwerk zu hart :tuev1: :tuev1: :tuev1: :tuev1: :tuev1:
Was soll denn so ein scheiß bitte ?! xD
Und er sagte am anfang noch vonwegen das die ap fahrwerke ganz gut seien und er ja recht hoch währe für ein gewindefahrwerk. Und dann sowas xD
Naja wenigstens musste ich nichts bezahlen ^^
Ich versuchs nochmal wo anders ansonsten schick icj den brief weg und dann wirds gedruckt ^^


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14.06.2017, 16:28
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Bei welchem warst du?
Versuchs mal in Engelskirchen.


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14.06.2017, 16:57
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Tüv nord in lüdenscheid. Kollege meinte küs in gummersbach wäre recht locker.

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15.06.2017, 03:51
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LEUTE WAS IST DEN LOS ?

45cm ist das Minimum... Nachzulesen in jedem Gesetzbuch


 
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16.06.2017, 16:36
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Soo gerade habe ich bei dem netten DEKRA typen von nebenan das Fahrwerk auf Stahlfelgen eintragen lassen. Selbe Einstellung wie vorher. Alles kein Problem. Scheinwerferhöhe wäre "auslegungssache" so wie er da steht xD war alles unterstes minimum. Er hat mir aber die schrauben Maße, sprich federaufnahme-befestigungsschraube eingetragen. Er meinte auch, dass wenn ich gleich die alus drauf packe, drann denken soll dass alles erlischt, aber es dann nicht mehr ganz so schlimm seie ^^ verstehe nicht wo dem tüv da jetzt der schuh gedrückt hat ?! Naja jetzt mal zum anderen tüv demnächst wegen räder in kombi zum Fahrwerk.

pn
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16.06.2017, 18:15
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Nun ja - Du bleibst zumindest Deiner Überschrift (Motto?) treu "...Geldvernichtungsmaschine" :D

und
Black-Undercover
Das ist Halbwissen :D siehe hier

Wenn schon dann bitte "gefährliches Halbwissen" ja?
Da besteh ich drauf lol


pn
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16.06.2017, 18:55
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Denke das macht nicht viel unterschied ob zusammen oder getrennt Eintragung :no: und ja es haben beide prüfer nach den 50cm der lichtaustrittskante geguckt. Naja nu is drinn und schon wieder runtergedreht. Viel bullerei is hier aufm dorf eh nich. Hab heute meine restlichen buchsen von es/hardrace bekommen. Brauche somit nur noch die bremse und dann kann der umbau losgehen :)

pn
Gast 
13.08.2017, 19:18
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