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Grand Master Name: Bernhard Geschlecht: Fahrzeug: Civic IX FK 2 Sport Anmeldedatum: 28.02.2007 Beiträge: 23911 Wohnort: Bamberg | zitieren Vielleicht mal lesen? "Den verkackten Aufkleber habe ich zwar für meine 91,90€ wortlos in die hand gedrückt bekommen aber das dieses dazu führt das man kein TÜV bekommt lässt mich schon die Stirn runzeln." Wenn es nur der Hinweis (Aufkleber) gewesen wäre hätte der Prüfer das Auto auch nicht durch fallen lassen Ansonsten ist es eben so wie in der ersten Antwort von Terrorzwerg gepostet. Und das ist auch gut so wie es jetzt ist |
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Veteran Name: Chrischi Geschlecht: Fahrzeug: CTR FN2 Anmeldedatum: 04.04.2009 Beiträge: 688 Wohnort: Hünfeld | zitieren Bitte nicht falsch verstehen: ich finde die Haputuntersuchung für Kfz wichtig und sinnvoll. Auch scharfe Prüfbedingungen sind nicht verkehrt. Das man mit Reigen aus dem letzten Jahrhundert ohne Profil oder mit völlig verranzten Bremsen keine Plakette bekommt finde ich äusserst sinnvoll. Ich beschwere mich ja auch nicht das ich das ich ohne funktionstüchtiges"Automatisches blockierverhinderer System" keine Plakette bekommen habe, nur die Relation was ein erheblicher und ein geringer Mangel ist finde ich etwas absurd. Gesetzt dem falle es wären "nur" der Aufkleber und das Standlicht gewesen hätte ich beides "behoben" und hätte nochmal hinfahren dürfen damit der mann sieht "aha er hat also den Aufkleber ins Cockpit geklebt - macht 12,80€ bitte"... Wenn ich also ice*man beim Wort nehme kann der eine Mangel einen anderen schwerwiegender machen? Oder wäre er immernoch "erheblich" gewesen und ich hätte trotz "erheblichem Mangel" TÜV bekommen? Oder ist es schreibfaulheit des Prüfers? (Da sind vier sachen dran also bleibt alles auf EM stehen). Kann (oder sollte) er überhaupt selbst entscheiden (dürfen) was erheblich oder geringfügig ist? (ernstgemeinte Frage aus interesse die in keiner weise Prüfbestimmungen oder gar den Prüfer selbst in frage stellt) P.S. : meine Reifen sind nur bis 190 weil ich a)verschlafen habe den Geschwindigkeitsindex bei der bestellung anzugeben und b)ich im Winter eh nicht über schneller fahren muss als dieser Gummi hergibt das hat nix mit "10€ gespart" zu tun. Wie hier angedeutet ist auch mir bewusst das die kontaktfläche zwischen Fahrzeug und Strasse vier Postkarten große Flächen sind und diese daher im Fall der Fälle über weitere teilnahme am Leben entscheidend sind(!). 1x bearbeitet |
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Veteran Name: Micha Geschlecht: Fahrzeug: Ej6 Hagelopfer R.I.P --- Accord Cl7 Mocca Anmeldedatum: 15.07.2011 Beiträge: 662 Wohnort: Lehrte | zitieren Das sind halt die neuen TÜV gesetzte Wenn wir in Werkstatt noch schnelln die Nebelscheinwerfer einstellen müssen und der TÜV mensch schon wartet klemmen wir die ab und dann ist es nur ein geringer mangeln ( nachher stellen wir die natürlich ein ) Das mit denn Reifen wurde ja schon erwähnt |
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Senior Geschlecht: Fahrzeug: ITR DC2 + Civic FK8 Anmeldedatum: 19.10.2009 Beiträge: 261 Wohnort: Celle | zitieren Nein, die Prüfer können sich nicht aussuchen ob es ein erheblicher Mangel ist oder nicht. Die haben ihre Liste aus der Sie den Mangel aussuchen müssen. Und nur der Aufkleber...tja, wenn man einen galanten Prüfer hat, drückt der einem den Aufkleber in die Hand, schreibt den Mangel in den Prüfbericht, und direkt ein Sternchen mit der Aussage "Mangel um 15.30 Uhr festgestellt, Mangel um 15.45 Uhr behoben" und somit Prüfung bestanden, Plakette erteilt. Aber wenn der Prüfer ein Ars*** ist, dann läßt der dich nur wegen dem Aufkleber alleine noch mal zur Nachprüfung antanzen, denn der fehlende Geschwindigkeitsaufkleber ist ein erheblicher Mangel, so absurd es klingen mag. |
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Elite Geschlecht: Fahrzeug: DC2 Anmeldedatum: 21.07.2011 Beiträge: 1065 Wohnort: Bremen | zitieren
Genau das hab ich auch gehört. Allerdings gibts hier bei uns Prüfer, die nicht unbedingt alles direkt eingeben. Manchmal wird es nur als Hinweis angeben oder sogar nur mündlich mitgeteilt: "das machste aber noch..." Allerdings auch nur, wenns was "harmloses" und ausschlaggeben für das Bestehen der Prüfung ist. |
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Elite Name: Danny Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic Ej9 Anmeldedatum: 16.05.2009 Beiträge: 1064 Wohnort: Strausberg | zitieren Müssen das nicht die Reifenhändler als hinweis ein Mitteilen ich mein woher soll man das denn sonst erfahren außer gerade vom Tüver wo es schon zu spät sein kann? denn ich hab zu mein Winterreifen kein Aufkleber geschweige denn ein Hinweis bekommen das man so etwas braucht |
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Senior Geschlecht: Fahrzeug: EH6, Astra H GTC Anmeldedatum: 14.05.2010 Beiträge: 262 Wohnort: Nürnberg | zitieren Sind beim EJ9 überhaupt mehr als 190km/h eingetragen? Und evtl sind deine Reifen auch einfach für mehr zugelassen? Edit: Google sagt beim EJ9 ist die Vmax 177km/h. Ist ja klar, dass dann kein Aufkleber nötig ist, dass man nicht schneller als 190 fahren darf. 1x bearbeitet |
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Veteran Name: Chrischi Geschlecht: Fahrzeug: CTR FN2 Anmeldedatum: 04.04.2009 Beiträge: 688 Wohnort: Hünfeld | zitieren
Das mit der Liste von (möglichen) Mängeln hatte ich mir so auch vorgestellt - nur fragte ich mich ob ein "gewisser Ermessensspielraum für die einstufung eines Mangels" vorliegt , was du ja verneinst. Was auf der einen Seite natürlich einem nachvollziebar gleichberechtigtem und fehlentscheidungs ausschliessendem Verfahren zu gute kommt - jedoch in manchem Punkt stark konträr zu meinem (subjektiv, befangenen, nicht allgemeingültigen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit oft falschem) "gesundem Menschenverstand" steht... Für mich war und ist ein "schwerer Mangel" etwas was die Betriebssicherheit eines Gewerkes massiv beeinträchtigt. (ein Balkon oder Plattform in 6 meter höhe ohne Geländer z.B. - dort liegt ohne zweifel ein schwerer Mangel vor) Dieses in Zusammenhang mit besagtem Aufkleber bringt mich an den Rande eines Zweifels über die Gesamtheit der Prüfbestimmungen. Um ein weiteres mal klarzustellen: ich bin ein großer befürworter des gesamten "HU" Konzeptes - aber bitte mit Verstand und in nachvollziehbarer Verhältnismässigkeit, sonst mag dem einen oder anderem manch ein Vorgehen als eine Art der "Beutelschneiderei" vorkommen. Weiterhin ist und war dieses kein versuch meinem Ärger über eine nicht erteilte Plakette Luft zu machen sondern lediglich die (zugegebermaßen wenig freundlich) formulierte empörung über die verhältnismässigkeit der Einstufung der Gewichtung verschiedener Mängel. |
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General Name: Sascha Geschlecht: Anmeldedatum: 22.10.2005 Beiträge: 4409 Wohnort: 68723 Oftersheim | zitieren Das Problem an der ganzen Sache ist nunmal leider, dass wir nur Mängel aus einer Liste wählen können. Ob das ein EM oder ein GM ist, liegt nicht in unserer Hand. Wir können auch eine Freitext-Eingabe machen, aber die ist zu 99,9% schon als EM hinterlegt, und lässt somit keinen Spielraum zu. Ermessensbereich gibts da nicht, entweder es ist etwas, oder nicht. Und im Falle deiner Begrenzungsleuchte, die ist bei einem PKW keine Vorschrift, d.h. nicht zwingend notwendig. Wird aber trotzdem als GM aufgenommen, da lichttechnische Einrichtungen funktionieren müßen ODER abgedeckt werden müßen. Und das mit dem Aufkleber ist wie meine Vorredner schon sagen wegen dem Punkt, dass das Fahrzeug jederzeit von einer anderen Person bewegt werden können MUSS. Und wenn einer abfliegt weil er 230 fährt und bis 190 gehen die Reifen nur (+Toleranz herstellerseitig), dann gibts da im falle eines nichtvohandenen Hinweises in Form eines Aufklebers etwas DuDu Achja, es geht z.B. auch wenn Baugruppenspezifisch mehrere GM auftauchen, diese zu einem EM zusammengefasst werden können. Also lieber nicht immer mit geringen Mängeln rechnen Was man aber auch sagen muss, der Ton macht die Musik. Bei den 2-3 Punkten über die wir noch entscheiden können ob GM oder EM, zählt auch der Eindruck des Kunden den man hat. Wenn einer rumnölt und meint "jaja bla", wird schneller ein EM als ein GM. Das hat aber damit zu tun weil WIR dafür geradestehen wenn was sein sollte. |
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Elite Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Das kann man aber nicht pauschal sagen. Denn in meinem Ej2 sind auch Vmax 192 angegeben und meine Winterreifen sind nur bis 160km/h zugelassen. Nachdem der Prüfer auch den fehlenden Aufkleber als EM eingestuft hat, frug ich ihn sofort warum? Da kam er dann genau mit der Aussage, was ich oben von dir zitiert habe, zwecks andere Person usw.... Habe ihn dann freundlich darauf hingewiesen, das ich Halter des Autos und weiterhin auch bei der Versicherung als alleiniger Fahrer eingetragen bin und somit keine andere Person überhaupt das Auto auch nur 1cm bewegen darf. Er nahm dann sofort seinen Stift und strich den fehlenden Aufkleber raus. Also wird sich eine Nachfrage wohl für alle die Leute lohnen, die die selben Voraussetzungen wie ich haben. Mfg PS: nach Rücksprache mit dem Prüfer meinte er, das im Endeffekt der Aufkleber nur dafür da sei, das kein anderer damit schneller fährt. Ist aber laut Versicherung kein anderer Fahrer berechtigt das Fahrzeug zu führen, würde somit diese Strafe der Nichteinhaltung weit schlimmer bestraft werden, als ein fehlender Aufkleber. Deutschland und seine Gesetze. Manchmal nachvollziehbar und gut und manchmal eben auch das Gegenteil. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Denken die beim TÜV eigentlich noch oder schlafen die schon?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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