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Elite Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Genau so sieht es aus ja wenn man das mal machen würde, dann hätte man wenigstens eine rechtliche Grundlage. Da es wie bereits gesagt wurde dafür keine klare Festlegung gibt was dieses Wort heißt, denke ich mal nicht das der Käufer davon getäuscht wird. Denn jeder versteht etwas anderes unter dem Wort. Dann könnte ja auch nen anderer sagen, das er mit dem Produkt nicht zufrieden ist, da der FFarbton evtl. etwas anders ist usw.... Langsam verstehe ich echt nicht mehr was du überhaupt erwartest? Allein dieser Satz reicht ja schon. Auf der einen Seite verlangst du für einen Bruchteil genau die gleiche Qualität wie die damals vom Band wo das Auto gebaut wurde, aber andererseits dann doch wieder nicht? Sorry aber irgendwie passt das alles nicht zusammen. Wenn das Teil so gut sein soll wie OEM, dann würde da auch ORIGINALES ERSATZTEIL stehen und nicht irgendwas anderes. Das hätte dann natürlich auch seinen Preis. Im Grunde genommen hätte der Anbieter auch jedes andere Wort hinschreiben können. Werde halt nur das Gefühl nicht los, das du immer noch versuchst die Erstausrüsterqualität mit OEM Qualität zu vergleichen. Und wenn du davon nicht abkommst, dann wird dies eine endlose Diskussion. Wenn sie der Meinung sind das halt deine Pflege mangelhaft war, wäre es ja auch nichts anderes als wenn du ihnen vorhälst, das sie schlechte Qualität verkaufen. Hatte damals auch nen billigen Sportluftfilter verbaut und der hat seine Arbeit verrichtet. Jedoch mußte ich den gut alle 2 Monate auswaschen, damit er wieder top funktioniert. Bei meinem nunmehr fast 6x teureren kann ich getrost 2 Jahre rumfahren und der arbeitet trotzdem top. Leistung und Qualität hat nun mal seinen Preis. Wer ihn zahlen will hat was davon und wer ihn halt nicht zahlen will, muss mit einigen negativen Sachen rechnen. (Außnahmen bestätigen die Regel) Erstausrüsterqualität hat somit keinerlei Bedeutung bzw. hätte man dort ebenso auch hinschreiben können, das es dem OEM Teil entspricht. Was aber genau wird nicht gesagt und das wissen sowohl die Verkäufer, als auch die Käufer die sich damit mal beschäftigen. |
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Newbie Anmeldedatum: 27.02.2012 Beiträge: 14 | zitieren Da es wie bereits gesagt wurde dafür keine klare Festlegung gibt was dieses Wort heißt, denke ich mal nicht das der Käufer davon getäuscht wird. Denn jeder versteht etwas anderes unter dem Wort. Dann könnte ja auch nen anderer sagen, das er mit dem Produkt nicht zufrieden ist, da der FFarbton evtl. etwas anders ist usw.....[/quote] Irreführende Werbung und eine Täuschung liegt dennoch vor. Wenn dieser Begriff keine Bedeutung hat, warum wird er dann von Carparts-Online verwendet. Außerdem deffiniert sich Qualität nicht immer über den Preis. Die hätten mir den Grill auch für 300 Euro verkaufen können und behaupten können die Qualität sei besser als wie beim "Erstausrüster". Aber das geht anscheinded nicht in Deinen Schädel. [/quote]Wenn sie der Meinung sind das halt deine Pflege mangelhaft war, wäre es ja auch nichts anderes als wenn du ihnen vorhälst, das sie schlechte Qualität verkaufen.[/quote] Das deren Qualität mangelhat ist, sehe ich daran, dass deren Produkt keinen Winter überstanden hat. Geschweige den die 24 Monate der Gewährleistungszeit. Die muss so ein Produkt doch mindestens überstehen. Ich denke, wenn man ein Produkt von einem gewerblichen Verkäufer kauft, dann kann man erwarten, dass es zumindest 24 Monate lang hält. Egal von welchem Hersteller oder zu welchem Preis. Und wenn es mal nicht hält, dann kann man erwarten, dass der Händler das Teil tauscht oder noch besser, das Geld erstattet. Mit geht es in diesem Beitrag ja wie bereits gesagt eher darum alle Konsumenten vor der Firma Carparts-Online zu warnen. Kauft eure Ersatzteile lieber woanders. |
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Premium-Member Name: Max Strammer Geschlecht: Anmeldedatum: 25.01.2009 Beiträge: 11217 | zitieren Weil? Das stimmt schon wieder nicht! Was verbietet es mir, dich als Lupidadudidum zu bezeichnen? Nur weils keine Bedeutung hat darf mans nicht verwenden? Jetzt muss dir langsam aber auch selbst ein Licht aufgehen. Hä? Willst du mit diesem Satz irgendwas zur Diskussion beitragen? Ist in meinen Augen nicht so ganz gelungen. Du bist also der Meinung, jedes Produkt müsse mindestens 24 Monate halten? Sag das mal dem Hersteller deines Motoröls oder dem Bäcker um die Ecke. Dann verweise bitte auf rechtliche Grundsätze, die auch in der realen und uns allen zugänglichen Welt gelten. Mir kommt es vor, als würdest du deine "Gesetze" aus deinen Moralvorstellungen beziehen. So ist es aber nun mal nicht.[/quote] |
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Elite Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Und warum? Weil sie da ein Wort geschrieben haben was keine rechtliche Bedeutung hat? Sorry aber dafür fehlen mir die Worte Weil es einfache Verkaufsstrategie ist, was JEDER Verkäufer macht und in Deutschland schon zur Sportart geworden ist. Warum meinst du wohl loben alle Leute ihre Produkte so in den höchsten Tönen, aber verschweigen die negativen Eigenschaften davon bzw. nennen sie wenn überhaupt erst ganz unten im Kleingedruckten und dann auch noch schön umschrieben? Beispiel Civic EG/EJ Scheinwerfer. Endlich gibt es nun Tuning-Scheinwerfer mit E-Zeichen worauf alle gewartet haben. Und es wird sogar GROß drauf hingewiesen, das sie sogar eintragungsfrei sind. Danach kommen dann die allgemeinen Daten und der Hinweis, das die Scheinwerfer eine manuelle LWR haben. (wie fast alle Tuningscheinwerfer auch von anderen Automarken) Nur wenn man sich mal genau mit der Materie beschäftigt, sollte jedem normal denkenden Käufer auffallen, das diese Scheinwerfer trotzdem im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, da der Civic serienmäßig mit einer eLWR ausgerüstet ist. Und ein Hinweis darauf, das man aber die Stellmotoren nicht an die neuen Scheinwerfer dran bauen kann, steht nirgens. Nur ein toller Hinweis, das es entweder im Ermessensbereich des Prüfers liegt die Dinger einzutragen oder man ETWAS technischen Aufwand betreibt und sie doch irgendwie an die Scheinwerfer bekommt. (was beim Civic nicht ohne einen RIESEN Aufwand möglich ist und Beschädigung des Scheinwerfers zu Folge hat) Und meinst du das ist irreführende Werbung nur weil etwas nicht so ist, wie es die Verbraucher gern hätten? Bitte also aus deiner Traumwelt aufwachen und selbst etwas nachdenken. Man hätte ja auch mal andere Kommentare lesen und etwas recherchieren können ob evtl. schon mal jemand solch einen Grill dort gekauft hat. Das Internet ist groß. Und lass mich raten, das hättest du dann garantiert auch noch geglaubt oder? Frage dich mal lieber warum sie gerade das NICHT geschrieben haben! Bitte Antwort von Tornado47 lesen. Mein Zusatz: Wenn diese Wortwahl genutzt wird, zeigt es mir nur das ich jedenfalls kein Problem damit habe das zu verstehen. Ich bitte dich daher auf deinen Ton zu achten! Beweise das dem Hersteller das es nicht dein Fehler war und schon hast du keine Sorgen mehr. Und zwecks der Gewährleistung weiß ich nicht ob man das alles über einen Kamm scheren kann. Denn sonst könnte ich sofort mein Autohaus verklagen, weil meine Bremssteine nur 1 Jahr gehalten haben. Dagegen wird auch keiner was sagen Wenn du mit Abstrichen leben kannst, was du jedoch scheinbar nicht kannst, dann wird dieser Punkt schon sehr schwierig. Auch das ist in Gesetzen genau geregelt, wann ein Verkäufer was machen muss. Denn nicht immer sind nur die Verkäufer an dem miesen Zustand der Artikel Schuld. Zitat Tornado47: Dann verweise bitte auf rechtliche Grundsätze, die auch in der realen und uns allen zugänglichen Welt gelten. Mir kommt es vor, als würdest du deine "Gesetze" aus deinen Moralvorstellungen beziehen. So ist es aber nun mal nicht. Auch das versuche ich dir hier schon seid einiger Zeit klar zu machen, genauso wie Tornado47. Du hälst an einem Begriff fest, der im Endeffekt überhaupt nichts aussagt und nur weil du so denkst muss das so sein? Das ist aber nun mal nicht der Fall. Hacke es ab und speichere es unter eine weitere Lebenserfahrung ab und glaube mir, das nächste mal wirst du genauer schauen oder halte weiter an deiner Einstellung fest, bis du wieder genau an der selben Stelle wie jetzt stehst. Nur so kommst im Leben nicht weiter. 1x bearbeitet |
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Newbie Anmeldedatum: 27.02.2012 Beiträge: 14 | zitieren @Tornado47 & synnytn Ich glaube Ihr wollt es einfach nicht verstehen oder werdet von Carparts-Online bezahlt. Natürlich liegt irreführende Werbung vor. Es werden Kunden getäuscht und so die Wettbewerber benachteiligt. Dafür hatte ich auch schon entprechende Paragraphen rausgesucht. Auch gibt es eine gesetzliche Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern. Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate. Auch hier gibt es Paragraphen. Ich hatte in beiden oben genannten Punkten schon weiter zurück in diesem Thema die entsprechenden Paragraphen rausgesucht und hier gepostet. Es sind also keinensfalls meine eigenen moralischen Vorstellungen, sondern allgemein gültige Gesetze an die sich der Händler nicht hält. Mir ist es auch im Endeffekt egal ob der Hersteller von dem Grill irgendeine China-Ling Long Ltd. ist. Mein Vertragspartner ist Carparts-Online. Meine Ansprüche habe ich gegenüber dem Händler. Der Händler hält sich nicht an gültiges Recht. Dann werden hier Motoröl, Bremsklötze und sogar Brötchen als Beispiel genannt. Das sind Verschleißteile für die die 24 Monate Gewährleistung nicht gelten. Wenn nach 12 Monaten das Öl wieder raus muss ist das OK. Es liegt kein Sachmangel vor. Brötchen sind verderbliche Waren. Ein Kühlergrill eben nicht. Der hält normalerweise ein Autoleben lang. Aber der Käufer hat 24 Monate Zeit einen erkannten Mangel zu reklamieren. Ich habe das Gefühl hier wird von euch gültiges Recht verdreht. Die Links zu den Paragraphen hatte ich genannt. Und ich will auch nichts von dem armen Verkäufer hören. Der ist mein Vertragspartner und daher für das Produkt und die Wahrung meiner rechtlichen Ansprüche verantwortlich. Wie gesagt ich möchte hier andere vor diesem Händler warnen. Kauft lieber woanders. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das so hinnehme. Auch wenn es nur 45 Euro sind. Für so solche Fälle hat man ja Rechtschutz. Und die Kosten muss nachher sowieso der Händler tragen. |
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Premium-Member Name: Max Strammer Geschlecht: Anmeldedatum: 25.01.2009 Beiträge: 11217 | zitieren Nein! Du erfüllst hier meiner Meinung nach weder die Ansprüche für Gewährleistung, noch liegt hier irgendeine irreführende Werbung vor! Wie Marc gesagt hat: Du kannst es gerne anfechten, aber es GIBT keine Definition! Und du hast zwar hübsch die Paragraphen rausgesucht, aber das ändert nichts daran, dass du einfach die Bedingungen nicht erfüllst! Schleif mal dein Auto an und kipp ein bischen Essig und Salz drauf. Klar, wenn das Auto nur 12 Monate alt ist, kriegst du dann sicher noch Gewährleistung-.- Es ist einfach so, dass du beweisen musst, dass beim Kauf ein Mangel vorlag. Das KANNST du nicht, weil einfach kein Mangel vorlag! Und das ich von irgendeiner Autoteilefirma bezahlt werde kannst du dir schön abschminken, ich verteidige hier auch gar nichts, aber du bist einfach ignorant und willst scheinbar nicht verstehen, was Sache ist! Aber bitte: Ruf deine Rechtsschutz an, mach dir den Stress und sag mir wenn du den Prozess verloren hast: Ich mag sich in aller Öffentlichkeit auslachen für deine Ignoranz und Naivität! |
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Elite Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Wenn du schon mit solchen Aussagen anfängst, zeigt es mir doch einmal mehr, das du keine passenden Argumente mehr findest die ums Thema gehen. Aber kann dich beruhigen, ich war nur öfters KÄUFER bei Carparts und hatte bis jetzt noch nie Probleme mit irgendwelchen Teilen. (auch nicht das Chrom von meinen Seitenblinkern, die ich damals übr 1 Jahr hatte. Gute Pflege war natürlich Voraussetzung) Somit werde wohl weder ich, noch Tornado47 dafür bezahlt, aber scheinbar willst du das bestimmt auch nicht glauben. Das konntest du uns bis heute nicht 100% per Gesetztestext beweisen, weil du es nicht kannst. Denn für den Begriff gibt es keine gesetzliche Definition. Als hätte da auch alles andere stehen können. Ebenso hätte der Verkäufer dann auch gar nichts hinschreiben brauchen. Hättest ihn dann auch verklagt, weil er dir dann verschwiegen hätte, das das Teil vielleicht sogar besser ist als original? Ich glaube wohl eher nicht. Und dann wunderst du dich noch, warum er nicht die gleiche Qualität hat, wie ein OEM Grill. Dann wäre wohl dein Ansprechpartner eher MB, denn wenn du dieser Meinung bist, dann ist es ja eine Frechheit, das nach 15 Jahren dein Grill kaputt ist, denn ein Auto hält bei guter Pflege wesentlich länger. Achja und auch ein Kühlergrill ist ein Verschleißteil! Ich glaube eher du verdrehst hier gütiges Recht mit deinen eigenen Ansichten wie du es gern hättest. Aber so ist es nun mal nicht. Dann geh den Weg und dann wirst du ja sehen was rauskommt. |
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