» Auffahrunfall - Rechte/Ansprüche des Auffahrenden

Mittelfinger als DankNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenReparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert-Restwert ??
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22.04.2010, 17:36
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Der_Ronny
zachan


Wenn du uns einen konkreten Fall den du bearbeitest gibst wirds einfacher.

Denn sonst kann hier jeder nur schwammig antworten.
Oder ist das was du auf Seite 1 geschrieben hast ein Fall?

ein, nicht mein :)

nimm den geschilderten bzw geschriebenen fall mal so hin.

aber ist toll, 3 juristen. 5 meinungen. wer auffährt ist ebend nicht immer zu 100% schuld

ergänzend dazu

Az. 345 C 10019/01
AZ 12 U 470/05
ZitatTreffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht. Das führt dazu, das der Auffahrende vom Vorausfahrenden regelmässig Schadensersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann.


pn
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22.04.2010, 17:38
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Zitat1.Wenn jemand bremst, einfach nur so, und du fährst auf, wird erstmal geprüft wieso der Vordermann gebremst hat(selbst wenn es es offensichtlich ist das der Vorrausfahrer wegen nichts gebremst hat wird geprüft!)

was, wenn da ein tier war bzw. ein mensch der nachher nicht mehr auffindbar ist, dem man die schuld in die schuhe schieben kann? nachher sieht es für die polizei so aus, als ob da nichts war. nur der vorausfahrende hat die person/tier gesehen.
schwieriger fall


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22.04.2010, 17:46
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gigiagig
Zitat1.Wenn jemand bremst, einfach nur so, und du fährst auf, wird erstmal geprüft wieso der Vordermann gebremst hat(selbst wenn es es offensichtlich ist das der Vorrausfahrer wegen nichts gebremst hat wird geprüft!)

was, wenn da ein tier war bzw. ein mensch der nachher nicht mehr auffindbar ist, dem man die schuld in die schuhe schieben kann? nachher sieht es für die polizei so aus, als ob da nichts war. nur der vorausfahrende hat die person/tier gesehen.
schwieriger fall

deswegen sage ich ja, einzellfallentscheidung.

generell zu sagen der auffahrende ist schuld, ist also wiederlegt.

und noch mehr sogar, wenn dann keiner aufzufinden ist, hat der vorrausfahrende ja ohne grund gebremst und somit ist dieser dann schuld



Verfasst am: 22.04.2010, 18:03
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Fuchs
Zitatangenommen: du fährst hinter einem sportwagen, der bremst an einer baustelle scharf ab um seine spoiler zu schonen, du trägst schuld, aber nicht die alleinige ! soll ich dir den urteilsspruch raussuchen?

such ihn mir raus-

wer drauffährt is schuld garkeine diskussion

wenn ich bremse hast du auch zu bremsen ;) wenn dus nicht schaffst, haste den Sicherheitsabstand nicht eingehalten-

Wäre mir neu, wenns da einen neuen Urteilsspruch geben würde

bitte :)

ZitatDas Oberlandesgericht Köln hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Fahrer eines zuvor rasant fahrenden „tiefergelegten“ Sportwagens in einem Baustellenbereich stark abbremste um seine Frontspoiler zu schonen. Obwohl das hinterherfahrende Auto auf den bremsenden Sportwagen auffuhr, musste die Versicherung des Sportwagens 40% des anderen Schadens ersetzen (OLG Köln VRS 95, 331).

Verfasst am: 22.04.2010, 18:48
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ich werde mal nen kostenvoranschlag machen lassen und den zur gegnerischen versicherung schicken, mal sehen was die sagen werden. LOL :D
pn
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22.04.2010, 18:54
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@Ronny dann glaub was du willst und stelle nicht die Aufagben meines Vaters hin als wenn er es nicht könne,nicht umsonst ist er bester Fahrlehrer Schleswig-Holsteins!!!!Mein Vater hat bei 100 Prüflingen 3 Durchfälle und ist damit auch schon ausgezeichnet worden vom Deutschen Fahrlehrerverband!!!!


Wenn du das alles weisst warum fragst du dann so dämlich???

Glaubst du ganz ehrlich wenn ein Fahrlehrer nicht alles weiss das er dann Fahrlehrer ist????

NEIN!!!

Wenn du uns nicht glaubst und das sowieso weisst warum fragst du dann nach?????

Wenn wir dir das sagen und die Absolute mehrheit hat diesen Fall richtig geschildert dann kannst du das ruhig glauben!!!

Es gibt Ausnahmen ja und????

Die Prozentzahl habe ich dir geschildert!!!

Was willst du noch wissen???

Wieso,Weshalb,Warum??????

Ja deswegen ist die Banane krumm und da fragt auch keiner!!!

Man man!!!


Gruss Keule


pn
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22.04.2010, 19:14
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Keule113@Ronny dann glaub was du willst und stelle nicht die Aufagben meines Vaters hin als wenn er es nicht könne,nicht umsonst ist er bester Fahrlehrer Schleswig-Holsteins!!!!Mein Vater hat bei 100 Prüflingen 3 Durchfälle und ist damit auch schon ausgezeichnet worden vom Deutschen Fahrlehrerverband!!!!

ich stelle doch garnicht die aufgaben von ihm in frage, nur gebe ich bedacht an, dass er halt auf sein feld sich konzentrieren sollen und nicht woanders hin. dann kann ich ihn ja durch dich direkt bitten, die Prüflinge besser für Situationen in den Fahrzeuge mit Blaulicht vorbereiten. solche probleme habe ich täglich :) wo die menschen nicht wissen was sie machen sollen.

die durchfallquote hat nicht zwingend was mit dem fahrlehrer zutun. auch von den schülern, den örtlichen gegebenheiten. die dauer der vorpraxis, wer überhaupt zur fahrschule kommt etc.
er kann ja mal 1 jahr in berlin fahrlehrer machen :) durchschnittlich fällt dort jeder zweite durch. Liegt ja NUR am Fahrlehrer, ich weiß :D

und dein vater ist fahrlehrer und kein jurist


Keule113Wenn du das alles weisst warum fragst du dann so dämlich???
wissen verbreiten, sonst brauchen wir kein forum, kein internet, keine bibliothek

Keule113Glaubst du ganz ehrlich wenn ein Fahrlehrer nicht alles weiss das er dann Fahrlehrer ist????

NEIN!!!

er soll das wissen, was er für die arbeit brauch, kann er mir spontan alle motorcodes von honda seit 88 bis 2004 aufzählen? er kann nicht alles wissen, das kann KEIN mensch. merkste es selbst? :)

Keule113Wenn du uns nicht glaubst und das sowieso weisst warum fragst du dann nach?????

weil ich mich BILDEN möchte

Keule113Wenn wir dir das sagen und die Absolute mehrheit hat diesen Fall richtig geschildert dann kannst du das ruhig glauben!!!

wer sagt das die mehrheit richtig liegt? zwischen nach 45 hatten auch millionen unrecht die 33 noch richtig lagen ! unwissenheit schütz vor strafe nicht. unwahrheiten zu verbreiten ist halt mode in der heutigen zeit ^^

Keule113Es gibt Ausnahmen ja und????

Die Prozentzahl habe ich dir geschildert!!!

Was willst du noch wissen???

Wieso,Weshalb,Warum??????

ja und, ich traue kaum einer statistik, und schon garnicht wenn ich sie nicht selbst gefälscht habe :)

frag ihn doch mal wo man hält, wenn ein stopschild aufgestellt ist


pn
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22.04.2010, 19:25
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@Ronny


Wenn eine Haltelinie vorhanden ist, muss an dieser auch angehalten werden - an der Sichtlinie muss dann nicht unbedingt nochmal gehalten werden.
Wenn keine Haltelinie vorhanden ist, muss an der Sichtlinie gehalten werden!


So jetzt haste es mitn Stopschild!!!!

Ja aber du hast ja jetzt das geklärt mitn Unfall was du beschrieben hattest!!!


Das du dich bilden willst finde ich auch gut,tun leider die wenigsten heutzutage,aber bei deiner Situation habe ich es dir erklärt wer Schuld hat,wer nicht!!!

Fakt ist:Bei einem Auffahrunfall ist im Moment der Auffahrende schuld.Was die Rechtslage dann hergibt ist frage der Schadensprüfer oder der Situation.Wie gesagt,wenn ich dich jetzt wie ein Zuckerkranker überholen würde und würde ne Vollbremsung hinlegen hätte ich Vollschuld da es für dich keine Möglichkeit gab,auszuweichen!!!

Anders siehts aus wie Gigiagig es beschrieben hatte,wenn einer bremst wegen einer Katze und der Hinterman ramscht rauf ist der Auffahrer Schuld da er DEFINITIV den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat!!!!

Würde er den Sicherheitsabstand einhalten beim Unfall mit der Katze wäre kein Unfall geschehen,so die Rechtslage!!!

Wollte auch kein Streit machen aber so ist es!!!!!



Gruss Keule


pn
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22.04.2010, 19:32
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Irgendwo habe ich mal was von 15% Teilschuld gelesen. Allerdings ist wie gesagt die Beweisführung schwer bis unmöglich. Selbst mit Zeugen kann der Vordermann immer noch was von Tieren oder Krämpfen erzählen, die der Zeuge dann eben nicht gesehen hat und dann steht Aussage gegen Aussage. Abstand halten ist nun mal Pflicht.

Ansonsten ist das eben der Richtwert. Allerdings dürfte es billiger sein den Schaden des Gegners sofort zu bezahlen ohne eine Entscheidung von einem Gericht abzuwarten, da die Anwälte und Gerichtskosten beider Parteien die Kosten wohl über die 15% gehen und damit eher noch mehr Kosten entstehen.


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22.04.2010, 19:40
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öhm, widerspreche ich dir, bei einem kleintier hast du keine vollbremsung hinzulegen !

genauso ist dieses "wer auffährt ist schuld" nicht richtig. Eher solltest du dich kurz zum begriff "anscheinsbeweis" belesen :)

weil wenn du es so sagst.

stell dir vor, ich fahre vor dir und leg ne vollbremsung hin. du knallst drauf. du bist schuld und ich lache dich aus. hab halt gebremst ohne grund. mir war halt so weil mir dein gesicht nicht gepasst hat :D


pn
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22.04.2010, 20:10
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