» Aufbauseminar darfs das geben??

Sportsitze im civic ej6? Darf ich da noch personen mitnehmenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenPlamatacho und MPH
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17.12.2005, 14:06
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wie das bei mir war? ich habe durch mein STraßenvergehen über 2500€ zahlen müssen nachschulung probezeitverlängerrung fahrverbot 3 monate auto beschlagnahmt anzeige und 10 punkte auf einmal.....

der abend hat sich gelohnt :D

wenn du das mim Probe meinst, k.a. weil ich da schon aus der Probezeit raus war!

Gruß Fuchs


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LOL, das muss ja nen spitzen Abend gewesen sein :o

pn yim
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17.12.2005, 14:29
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lol

pn
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17.12.2005, 18:27
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Wie Mattes schon meinte. Da musst Du durch. Bei mir war es 2 Wochen vor Probezeitende :roll:

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17.12.2005, 22:37
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Nature One IncIch find das echt nicht normal!!
Als Ich die Ampel passiert habe, is Sie gerade auf rot umgesprungen!!
Für die Stadt Lev. is die Sache bestimmt gegessen!!
Und dann kommt die Stadt Köln und will mir noch eine reinwürgen!! :wall:

Also "leider" ist es so, daß Polizisten vereidigt sind und vor Gericht den größeren Respekt des Richters genießen.

Aber ist ja auch logisch: Wenn du Richter wärst, wem würdest du eher glauben? Dem Mörder oder dem Polizisten (als Zeugen)?
Naja, ist weit hergeholt, aber vergleichbar lol

Denn eigentlich gilt die Regel: Bei gelb sollte ich anhalten/warten
Wenn die Ampel auf gelb springt, soll man anhalten, wenn der nachfließende Verkehr nicht gefährdet wird.
Soll heißen: Wenn einer dicht hinter dir ist und die Gefahr besteht, daß er dir drauf rauscht, wenn du in die Eisen gehst, dann soll man über Gelb fahren.
Allerdings ist es auch okay, wenn man noch über gelb "drüber huschen" kann.

Denn: Bei Rot ist rot!
Da ist ganz egal, warum und wieso.
Bei Rot fahren ist ein Vergehen was mindestens ein Bußgeld nach sich zieht.

Und übrigens: Wenn es schon lange Gelb steht und du trotzdem noch drüber fährst und im Augenwinkel noch rot siehst (auch wenn du grade unter der Ampel durch fährst) gilt ROT!
Solange man die Ampel noch sehen kann, gilt die Farbe die angezeigt wird.
Soll heißen: Wenn du aus dem Augenwinkel beim drunter her fahren noch Gelb siehst, ist alles okay.
Wenn du schon rot siehst und ein Polizist sieht das, daß du drüber gefahren bist und dir böses will, dann hast du leider die Arsc hkarte.
Dann gilt schon Rot.

Lange Rede, aber kurzer Sinn :D

Achja: Im Übrigen will nicht die Stadt Köln dir einen reinwürgen.
Sondern Flensburg will Dir einen reinwürgen.
Ich habe bei meiner Nachschulung nämlich auch telefoniert, warum das so lange gedauert hat.
Die sagten mir, daß das ganz normal sei.

Stationen vom Zeitpunkt des Blitzes bis zum endgültigen Brief:

Station 1.: Foto wird aus dem Blitzer geholt und ausgewertet.
Station 2: Zugehörige Stadt oder Verbansgemeinde schickt ein Bußgeldbescheid oder einen Verwarngeldbescheid raus.
Danach musst du erstmal die normale Strafe zahlen.
Entweder du hörst gar nichts mehr, oder es tritt folgedes ein:

Wenn es über den Toleranzbereich der Verwarnung hinaus geht und zur Ordnungswidrigkeit wird (also Bußgeld):

Station 3.: Die Stadt oder Verbandsgemeinde wo du die Ordnungswidrigkeit begangen hast, schickt ein Schreiben raus nach Flensburg
Station 4.: Flensburg.
Die bearbeiten das dann dort.
In Deutschland leben 82 Millionen.
In Köln sind zwischen 400.000 und 500.000 zugelassen.
Ist ganz logisch, daß das Bundesamt dort in Flensburg was länger dauert bis die alle Schreiben aus Deutschland bearbeitet haben ;)
Station 5.: Flensburg schickt spätestens nach 6 Monaten ein Schreiben raus, was Dir (als Fahranfänger) Bescheid gibt, daß du ne Nachschulung machen musst.

Allgemein gilt: Nach 6 Monaten ist ein Vergehen im Straßenverkehr "verjährt".

Heißt: Wenn du im Februar 05 geblitzt wurdest und bis Ende Juli 05 keinen Brief zugestellt bekommen hast, ist das Vergehen nicht mehr als Vergehen anzusehen, da das schon zu lange her ist ;)

So, wenn jetzt noch Fragen offen sind, oder wenn ich falsch erklärt habe oder unverständlich, dann tuts mir leid. Fragt halt, was das Zeug hält ;)

PS: War halt dumm von Dir, daß du sofort zum Polizisten gesagt hast: "Wenn Sie das so gesehen haben, dann wird das schon stimmen"
Wie schon von einem Vorschreiber geschrieben: Immer erst alles abstreiten! Kann manchmal helfen. Muss aber nicht ;)


pn
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18.12.2005, 06:16
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Du sagst es wäre verjährt??
Die Sache is am 27.4.2005 passiert!!
Der Brief aus Lev is am 6.6.2005 bekommen
Der Brief von der Stadt Köln is gestern gekommen mit dem Datum vom 14.12.2005!!

:?:

So habe Ich da jetzt was falsch verstanden??
Dann wäre das doch jetzt verjährt,oder??
Denn 6Mon und 8Tage sind doch verjährt,ODER??


pn email
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18.12.2005, 07:39
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Fuchswie das bei mir war? ich habe durch mein STraßenvergehen über 2500€ zahlen müssen nachschulung probezeitverlängerrung fahrverbot 3 monate auto beschlagnahmt anzeige und 10 punkte auf einmal.....

der abend hat sich gelohnt :D

wenn du das mim Probe meinst, k.a. weil ich da schon aus der Probezeit raus war!

Gruß Fuchs

wasch hattest angestellt?


pn
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18.12.2005, 07:45
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Ich hab mal gehört das erst Rot gilt wenn Rot schon 1Sekunde geleuchtet
hat. Also nicht wenn man bei Gelb noch drüberhuscht und im Augenwinkel rot sieht.
(Seh ich eh nie ^^)


pn
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18.12.2005, 07:52
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FaHrStUhLIch hab mal gehört das erst Rot gilt wenn Rot schon 1Sekunde geleuchtet
hat. Also nicht wenn man bei Gelb noch drüberhuscht und im Augenwinkel rot sieht.
(Seh ich eh nie ^^)

Genau das meine Ich ja!!
Hab von der 1Sek Regel ja auch gehört!!
Hab damals ja deswegen ja auch im Internet nachgeschaut!!


pn email
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18.12.2005, 10:26
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Ich glaub aber, daß du dabei schlechte Chancen haben wirst. Aber kannst dich ja mal bei einer Fahrschule erkundigen. Die wissen sowas immer....
Ich bn jetzt nur vom Tag der Roten Ampel bis zum Brief mit dem Bußgeld ausgegangen


pn
Gast 
19.12.2005, 11:52
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