» Arbeitsrecht, Resturlaub bei Kündigung im 2. Halbjahr!?

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Elite 

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02.09.2013, 16:47
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Mein AG hat meinen befristeten Arbeitsvertrag (Feb. 2012 - 12.08.2013) nicht verlängert.
Habe noch Resturlaub der nicht mehr genommen werden konnte. Soweit so gut. Habe im Internet auf verschiedenen Seiten gelesen, dass man Anspruch auf vollen Jahresurlaub hat, wenn man gekündigt bekommt!
Meine Fragen:
  • Gilt dies auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag der nicht verlängert wurde?
  • Gilt dies auch wenn ich übergangslos einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe (ab 12.08)?
  • Wo kann ich das Nachlesen und meinem alten AG vorlegen? Der hat davon noch nie etwas gehört! ;-)
Würdet mir sehr helfen!


pn
Elite 

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02.09.2013, 18:10
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Hast du deinen Urlaub quasi in stunden ausbezahlt bekommen, oder denen Geschenkt ? Normal bei mir bisher wenn noch Resturlaub war hatten "die" mir den sozusagen gegeben am schluss...

pn
Newbie 

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02.09.2013, 18:19
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am besten gehst du zu einer gewerkschaft die für deinen beruf zuständig ist und machst dich da mal schlau! mir wollten se auch an die karre pinkeln, da bin ich der verdi beigetreten und seitdem läuft alles super!!! :D

pn
Elite 

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02.09.2013, 18:28
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@Pearl: Ich bekomme den Rest ausbezahlt! Konnte den Urlaub nicht ganz nehmen. Ist eine längere Geschichte!
Geht ja nur darum ob ich Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub habe!

http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/category/allgemein/


pn
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03.09.2013, 05:46
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Also theoretisch hättest du deinen ganzen Jahresurlaub nehmen können aber da in der Regel möchte der neue Arbeitgeber eine Bescheinigung über den genommen Urlaub bzw. nimmt im Zweifel selbst mit dem alten AG Kontakt auf. Und hast du bei AG 1 bereits deinen kompletten Jahresurlaub genommen steht dir in dem Fall bei AG 2 bis zum Rest des Jahres kein weiterer Urlaub mehr zu, da Urlaub eben nur einmal genommen werden kann.

pn
Elite 

Fahrzeug: Honda Jazz GD1,Accord CM2 , Honda Prelude BA4
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03.09.2013, 14:45
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Eine Bescheinigung will mein neuer AG aber nicht.
Also angenommen ich hätte bei meinem alten AG 30 Tage Urlaub im Jahr.
Dann hätte ich bei Ablauf meines BEFRISTETEN Vertrages zum 12.08. Anspruch auf 30 Tage Urlaub.
Wenn ich jetzt nur 11 Tage genommen habe/nehmen konnte, müßte ich den Rest ausbezahlt bekommen!?


pn
Master 

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03.09.2013, 14:51
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Wenn dein Jahresurlaub 30 Tage waren, dann hast du bis zum 12.08 -> 21,25 Tage Urlaub.
Wenn du 11 schon genommen hast, hättest du noch 10,25 Tage, die dir zustehen.

Da es jetzt "zu spät" ist, diesen Urlaub in Anspruch zu nehmen, muss er dir vergütet werden.


pn
Gast 
03.09.2013, 14:51
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