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Elite Fahrzeug: Honda Jazz GD1,Accord CM2 , Honda Prelude BA4 Anmeldedatum: 14.05.2005 Beiträge: 2238 Wohnort: bei Kaiserslautern | zitieren Mein AG hat meinen befristeten Arbeitsvertrag (Feb. 2012 - 12.08.2013) nicht verlängert. Habe noch Resturlaub der nicht mehr genommen werden konnte. Soweit so gut. Habe im Internet auf verschiedenen Seiten gelesen, dass man Anspruch auf vollen Jahresurlaub hat, wenn man gekündigt bekommt! Meine Fragen:
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Elite Fahrzeug: EH6 & FD3 Anmeldedatum: 16.07.2011 Beiträge: 1113 Wohnort: TBB/MGH im Taubertal | zitieren Hast du deinen Urlaub quasi in stunden ausbezahlt bekommen, oder denen Geschenkt ? Normal bei mir bisher wenn noch Resturlaub war hatten "die" mir den sozusagen gegeben am schluss... |
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Newbie Name: marco Geschlecht: Fahrzeug: honda civic ed7(EX) Honda CRX ED9 Anmeldedatum: 25.08.2013 Beiträge: 12 Wohnort: nrw-hamm | zitieren am besten gehst du zu einer gewerkschaft die für deinen beruf zuständig ist und machst dich da mal schlau! mir wollten se auch an die karre pinkeln, da bin ich der verdi beigetreten und seitdem läuft alles super!!! |
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Elite Fahrzeug: Honda Jazz GD1,Accord CM2 , Honda Prelude BA4 Anmeldedatum: 14.05.2005 Beiträge: 2238 Wohnort: bei Kaiserslautern | zitieren @Pearl: Ich bekomme den Rest ausbezahlt! Konnte den Urlaub nicht ganz nehmen. Ist eine längere Geschichte! Geht ja nur darum ob ich Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub habe! http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/category/allgemein/ |
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Senior Geschlecht: Fahrzeug: EH6, Astra H GTC Anmeldedatum: 14.05.2010 Beiträge: 262 Wohnort: Nürnberg | zitieren Also theoretisch hättest du deinen ganzen Jahresurlaub nehmen können aber da in der Regel möchte der neue Arbeitgeber eine Bescheinigung über den genommen Urlaub bzw. nimmt im Zweifel selbst mit dem alten AG Kontakt auf. Und hast du bei AG 1 bereits deinen kompletten Jahresurlaub genommen steht dir in dem Fall bei AG 2 bis zum Rest des Jahres kein weiterer Urlaub mehr zu, da Urlaub eben nur einmal genommen werden kann. |
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Elite Fahrzeug: Honda Jazz GD1,Accord CM2 , Honda Prelude BA4 Anmeldedatum: 14.05.2005 Beiträge: 2238 Wohnort: bei Kaiserslautern | zitieren Eine Bescheinigung will mein neuer AG aber nicht. Also angenommen ich hätte bei meinem alten AG 30 Tage Urlaub im Jahr. Dann hätte ich bei Ablauf meines BEFRISTETEN Vertrages zum 12.08. Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Wenn ich jetzt nur 11 Tage genommen habe/nehmen konnte, müßte ich den Rest ausbezahlt bekommen!? |
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Master Name: Dominic Geschlecht: Fahrzeug: VW Golf GTD Variant Anmeldedatum: 25.05.2009 Beiträge: 5004 Wohnort: Münster | zitieren Wenn dein Jahresurlaub 30 Tage waren, dann hast du bis zum 12.08 -> 21,25 Tage Urlaub. Wenn du 11 schon genommen hast, hättest du noch 10,25 Tage, die dir zustehen. Da es jetzt "zu spät" ist, diesen Urlaub in Anspruch zu nehmen, muss er dir vergütet werden. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Arbeitsrecht, Resturlaub bei Kündigung im 2. Halbjahr!?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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