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Name: Marc
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Meine eBay-Auktionen:
09.08.2010, 09:39
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Ich mache mal Schritt für Schritt die Anmeldung durch. Vielleicht hilfts ja später noch jemanden. Hier der Link zur Onlineanmeldung (über http://www.zoll.de und Internetzollanmeldung drauf gekommen):
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do

Anmeldung
Zur Auswahl stehen:
ZitatCode Wert
CO Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
EU Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-/Visegrad-Ländern
IM Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und anderen Drittländern als den EFTA-Ländern

In meinem Fall kommt das Fahrzeug aus Japan, also wähle ich IM.

Erklärung zu EFTA:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Freihandelsassoziation

Erklärung zu Visegrad:
http://de.wikipedia.org/wiki/Visegr%C3%A1d-Gruppe

Anmeldeart
ZitatCode Wert
  1. Abgabe einer herkömmlichen Zollanmeldung (normales Verfahren, Artikel 62 Zollkodex)
  2. Abgabe einer unvollständigen Zollanmeldung
  • dürfte richtig sein.
  • Bearbeitende Dienststelle
    ZitatDienststelle Dienststellenbezeichnung
    1377 RZ Frankfurt Zollamt ATLAS-Referenz-Grenze
    1378 RZ Frankfurt Zollamt ATLAS-Referenz-Flughafen
    1379 RZ Frankfurt Zollamt ATLAS-Referenz-Binnen
    2101 Hauptzollamt Berlin Zollamt Marzahn
    2102 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Berlin-Flughafen Schönefeld
    2105 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Berlin-Flughafen Tegel
    2130 Hauptzollamt Berlin Zollamt Marzahn Abfertigungsstelle Großmarkthallen
    2151 Hauptzollamt Berlin Zollamt Schöneberg
    2152 Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden
    2181 Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden Abfertigungsstelle Messe
    2182 Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden Abfertigungsstelle Siemenswerke
    2301 Hauptzollamt Bremen Zollamt Flughafen

    2302 Hauptzollamt Bremen Zollamt Überseestadt
    2303 Hauptzollamt Bremen Zollamt Hohetor
    2304 Hauptzollamt Bremen Zollamt Neustädter Hafen
    2306 Hauptzollamt Bremen Zollamt Industriehafen
    2331 Hauptzollamt Bremen Zollamt Neustädter Hafen Abfertigungsstelle Güterverkehrszentrum
    2452 Hauptzollamt Bremen Zollamt Bremerhaven
    2601 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Flughafen
    2604 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Nord
    2607 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Reisholz
    2631 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Nord Abfertigungsstelle Messe
    2651 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Essen
    2656 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Ruhrort

    2701 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Emmerich
    2702 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Straelen-Autobahn
    2901 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Schwanenhaus
    2903 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Uerdingen
    2904 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Mönchengladbach
    2906 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Neuss
    2951 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Wuppertal-Ost
    2956 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Wuppertal- West
    3001 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Gera
    3002 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Eisenach
    3003 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Am Flughafen
    3004 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Jena

    3006 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Nordhausen
    3008 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Suhl
    3030 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Am Flughafen Abfertigungsstelle Luftverkehr
    3201 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Bensheim
    3202 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Wiesbaden
    3230 Hauptzollamt Darmstadt - Zollamt -
    3302 Hauptzollamt Frankfurt a.M.-Flughafen Zollamt Fracht
    3303 Hauptzollamt Frankfurt a.M.-Flughafen Zollamt Reise
    3305 Hauptzollamt Frankfurt a.M.-Flughafen Zollamt Fracht AbfSt. IPZ
    3352 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Hanau
    3354 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Höchst
    3356 Hauptzollamt Gießen Zollamt Oberursel

    3358 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Frankfurt a.M.-Osthafen
    3401 Hauptzollamt Gießen Zollamt Bad Hersfeld
    3430 Hauptzollamt Gießen Zollamt Fulda
    3452 Hauptzollamt Gießen Zollamt Marburg
    3453 Hauptzollamt Gießen Zollamt Wetzlar
    3454 Hauptzollamt Gießen Zollamt Kassel
    3601 Hauptzollamt Cottbus Zollamt Finsterwalde
    3603 Hauptzollamt Cottbus Zollamt Forst-Autobahn
    3652 Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Zollamt Autobahn
    3656 Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Zollamt Fürstenwalde
    3680 Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Abfertigungsstelle
    3701 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Ludwigsfelde

    3702 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Velten
    3730 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Velten Abfertigungsstelle Neuruppin
    3731 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Velten Abfertigungsstelle Perleberg
    3732 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Ludwigsfelde Abfertigungsstelle Brandenburg
    3752 Hauptzollamt Schwedt Zollamt Eberswalde
    3954 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Freiburg
    3956 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Appenweier
    4002 Hauptzollamt Singen Zollamt Konstanz-Güterbahnhof
    4005 Hauptzollamt Singen Zollamt Konstanz-Autobahn
    4051 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Grenzacherhorn
    4053 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Stetten
    4055 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein-Autobahn

    4062 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Rheinfelden-Autobahn
    4081 Hauptzollamt Lörrach Deutsches Zollamt Basel Abfertigungsstelle Bad. Güterbahnhof
    4083 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein-Schusterinsel
    4085 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein Schusterinsel Abfertigungsstelle Rheinhafen
    4086 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein Schusterinsel AbfSt Rheinfelden/Rheinhafen
    4101 Hauptzollamt Singen Zollamt Bietingen
    4102 Hauptzollamt Singen Zollamt Neuhaus
    4103 Hauptzollamt Singen Zollamt Rielasingen
    4105 Hauptzollamt Singen Zollamt Bahnhof
    4106 Hauptzollamt Singen Zollamt Villingen-Schwenningen
    4181 Hauptzollamt Singen Zollamt Bahnhof Abfertigungsstelle Personenbahnhof
    4201 Hauptzollamt Singen Zollamt Erzingen

    4203 Hauptzollamt Singen Zollamt Jestetten
    4204 Hauptzollamt Singen Zollamt Laufenburg
    4205 Hauptzollamt Singen Zollamt Lottstetten
    4206 Hauptzollamt Singen Zollamt Stühlingen
    4208 Hauptzollamt Singen Zollamt Waldshut
    4209 Hauptzollamt Singen Zollamt Bad Säckingen
    4501 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Cuxhaven
    4603 Hauptzollamt Hamburg-Stadt Zollamt Post
    4605 Hauptzollamt Hamburg-Stadt Zollamt Oberelbe
    4633 Hauptzollamt Hamburg-Stadt Zollamt Post Abfertigungsstelle IPZ-See
    4701 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Hamburg-Flughafen
    4851 Hauptzollamt Hamburg-Hafen Zollamt Waltershof

    4906 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Wolfsburg
    4930 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Braunschweig-Broitzem
    4961 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Helmstedt-Autobahn
    5004 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Emden
    5008 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Papenburg
    5052 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Goslar
    5053 Hauptzollamt Hannover Zollamt Hameln
    5055 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Hildesheim
    5056 Hauptzollamt Hannover Zollamt Hameln Abfertigungsstelle Holzminden
    5080 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Göttingen
    5102 Hauptzollamt Hannover Zollamt Hannover-Nord
    5103 Hauptzollamt Hannover Zollamt Flughafen

    5110 Hauptzollamt Hannover Zollamt Messe
    5111 Hauptzollamt Hannover Zollamt Celle
    5202 Hauptzollamt Hannover Zollamt Soltau
    5203 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Stade
    5204 Hauptzollamt Hannover Zollamt Verden
    5230 Hauptzollamt Hannover Zollamt Lüneburg
    5301 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Brake
    5310 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Wilhelmshaven
    5330 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Oldenburg- Kreyenbrück
    5332 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Brake Abfertigungsstelle Lemwerder
    5351 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Schüttdorf
    5355 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Lohne

    5356 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Lingen
    5380 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Natruper Straße
    5502 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Nossen
    5530 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Chemnitz
    5552 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Flughafen Dresden
    5580 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Dresden
    5603 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Taucha
    5604 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Flughafen-Leipzig
    5631 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Taucha Abfertigung Messe
    5633 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Taucha Abfertigung IFS Radefeld
    5656 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Flughafen-Leipzig Abfertigungsstelle Ludwigsdorf
    5687 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Löbau

    5708 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Altenberg
    5754 Hauptzollamt Plauen Zollamt Schönberg
    5756 Hauptzollamt Plauen Zollamt Hirschfeld
    5852 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Bruchsal
    5853 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Baden-Baden
    5854 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Horb
    5858 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Pforzheim
    5880 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt
    5881 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Baden-Baden AbfSt. Flughafen
    5901 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Heidelberg
    5904 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Mannheim
    6132 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Flensburg Abfertigungsstelle Hafen

    6133 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Flensburg
    6151 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Brunsbüttel
    6155 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Husum
    6156 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Pinneberg
    6183 Hauptzollamt Itzehoe Abfertigungsstelle
    6184 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Brunsbüttel -Abfertigungsstelle Glückstadt-
    6203 Hauptzollamt Kiel Zollamt Wik
    6206 Hauptzollamt Kiel Zollamt Rendsburg
    6207 Hauptzollamt Kiel Zollamt
    6231 Hauptzollamt Kiel Zollamt Wik Abfertigungsstelle Norwegenkai
    6302 Hauptzollamt Kiel Zollamt Heiligenhafen
    6310 Hauptzollamt Kiel Zollamt Mölln

    6332 Hauptzollamt Kiel Zollamt Lübeck Abfertigungsstelle Schlutup
    6333 Hauptzollamt Kiel Zollamt Lübeck
    6501 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Kaiserlautern
    6502 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Pirmasens
    6503 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Bingen
    6504 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Mainz
    6551 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Rheinhafen
    6553 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Betzdorf
    6653 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Germersheim
    6654 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Ludwigshafen
    6681 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Germersheim Abfertigungsstelle IFS Speyer
    6752 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Idar-Oberstein

    6753 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Ehrang
    6756 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Hahn-Flughafen
    6759 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Wittlich
    7053 Hauptzollamt Aachen Zollamt Heinsberg
    7054 Hauptzollamt Aachen Zollamt Charlottenburger Allee
    7064 Hauptzollamt Aachen Zollamt Düren
    7152 Hauptzollamt Köln Zollamt Bonn
    7153 Hauptzollamt Köln Zollamt Gummersbach
    7154 Hauptzollamt Köln Zollamt Flughafen Köln/Bonn
    7157 Hauptzollamt Köln Zollamt Wahn
    7181 Hauptzollamt Köln Abfertigungsstelle Köln-Messe
    7206 Hauptzollamt Köln Zollamt Niehl-Hafen

    7352 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Aschersleben
    7359 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Stendal
    7361 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Dessau-Ost
    7362 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Halle-Schkopau
    7380 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Magdeburg-Rothensee
    7401 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Göggingen
    7402 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Donauwörth
    7403 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Ingolstadt
    7430 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Göggingen Abfertigungsstelle Flughafen
    7455 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Altötting (Autobahn)
    7458 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn
    7501 Hauptzollamt Landshut Zollamt Hallbergmoos

    7504 Hauptzollamt Landshut Zollamt Plattling
    7551 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Hörbranz-Autobahn
    7553 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Kempten
    7561 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Memmingen
    7602 Hauptzollamt München Zollamt Garching-Hochbrück
    7632 Hauptzollamt München Zollamt Garching-Hochbrück Abfertigungsstelle Messe
    7650 Hauptzollamt München Zollamt Flughafen
    7701 Hauptzollamt Landshut Zollamt Suben-Autobahn
    7703 Hauptzollamt Landshut Zollamt Passau
    7751 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Weilheim
    7755 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Reischenhart
    8001 Hauptzollamt Bielefeld Zollamt Eckendorfer Straße

    "2452 Hauptzollamt Bremen Zollamt Bremerhaven" ist dann wohl meine Stelle.


    Bezugsnummer
    Da gibt es keine Vorgaben. Also bisher keine Ahnung was da reinkommt.

    Währung und in Rechnung gestellter Gesamtbetrag

    ZitatCode Wert
    AED Dirham (dh)
    ALL Lek
    AMD Dram (ard)
    ARS Argentinischer Peso (arg$)
    AUD Australischer Dollar ($a)
    AZN Aserbaidschan-Manat (neu)
    BDT Taka (tk.)
    BGN Lew (lw)
    BHD Bahrain-Dinar (bd)
    BOB Boliviano (bs)
    BRL Real (r$)
    BYR Belarus-Rubel (byr)
    CAD Kanadischer Dollar (kan$)
    CDF Kongo-Franc (fc)
    CHF Schweizer Franken (sfr)
    CLP Chilenischer Peso (chil$)
    CNY Renminbi Yuan (rmb.y)
    COP Kolumbianischer Peso (kol$)
    CYP Zypern-Pfund (z$)
    CZK Tschechische Krone (kc)
    DKK Dänische Krone (dkr)
    DZD Algerischer Dinar (da)
    EEK Estnische Krone (ekr)
    EGP Ägyptisches Pfund (ägypt$)

    EUR EURO
    GBP Pfund Sterling ($)
    GEL Lari (gel)
    GHS Cedi (c)
    HKD Hongkong-Dollar (hk$)
    HRK Kuna (k)
    HUF Forint (ft)
    IDR Rupiah (rp.)
    ILS Neuer Schekel (nis)
    INR Indische Rupie (ir)
    IQD Irak-Dinar (id)
    IRR Rial (rl.)

    ISK Isländische Krone(ikr)
    JOD Jordan-Dinar (jd.)
    JPY Yen (y)
    KES Kenia-Schilling (k.sh.)
    KGS Kirgisistan-Som (k.s.)
    KRW Won (w)
    KWD Kuwait-Dinar (kd.)
    KZT Tenge (t)
    LBP Libanesisches Pfund (l$)
    LKR Sri-Lanka-Rupie (s.l.re.)
    LTL Litas (ltl)
    LVL Lats (ls)

    LYD Libyscher Dinar (ld.)
    MAD Dirham (dh)
    MDL Moldau-Leu (mdl)
    MTL Maltesische Lira (lm)
    MUR Mauritius-Rupie (mr)
    MWK Malawi-Kwacha (mk)
    MXN Mexikanischer neuer Peso (mexn$)
    MYR Malaysischer Ringgit (m$)
    NAD Namibia-Dollar (n$)
    NGN Naira (n)
    NOK Norwegische Krone (nkr)
    NPR Nepalesische Rupie (nr)

    NZD Neuseeland-Dollar (nz$)
    PEN Nuevo Sol (s/.)
    PHP Philippinischer Peso (p)
    PKR Pakistanische Rupie (pr)
    PLN Zloty (zl)
    QAR Katar-Riyal (qr)
    RON Rumänische Leu Neu
    RSD Jugosl. Neuer Dinar
    RUB Rubel (rbl)
    SAR Saudi-Riyal (s.rl.)
    SEK Schwedische Krone (skr)
    SGD Singapur-Dollar (s$)

    SYP Syrisches Pfund (syr$)
    SZL Lilangeni (e)
    THB Baht (b)
    TJS Somoni
    TMT Turkmenistan-Manat
    TND Tunesischer Dinar (td)
    TRY Neue Türkische Lira (ytl)
    TWD Neuer Taiwan-Dollar (nt$)
    UAH Griwna (uah)
    UGX Uganda-Schilling (u.sh.)
    USD US-Dollar (us-$)
    UZS Usbekistan-Sum (u.s.)

    VEB Bolivar (bs)
    VEF Bolivar (f)
    VND Dong (d)
    XAF CFA-Franc BEAC
    XOF CFA-Franc BCEAO
    ZAR Rand (r)

    Keine Ahnung wie das gemacht wird, wenn die Ware selbst in Yen bezahlt wurde, während das Verschiffen in Dollar abgerechnet wird. Naja nehmen wir erstmal "JPY Yen (y)".

    Art des Geschäfts
    ZitatCode Wert
    11 Endgültiger Kauf/Verkauf
    12 Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte (einschließlich Konsignationslager)
    13 Kompensationsgeschäfte (Tauschhandel)
    14 Finanzierungsleasing (Mietkauf)
    19 Sonstige Geschäfte mit Eigentumsübertragung und mit Gegenleistung
    21 Rücksendung von Waren
    22 Ersatz für zurückgesandte Waren
    23 Ersatz für nicht zurückgesandte Waren (z.B. wegen Garantie)
    29 Sonstige Rücksendung und sonstige unentgeltliche Ersatzlieferung von Waren
    31 Warenlieferungen im Rahmen von durch die Europäische Gemeinschaft ganz oder teilweise finanzierten Hilfsprogrammen
    32 Andere Hilfslieferungen öffentlicher Stellen (z.B. militärische und humanitäre Hilfslieferungen Deutschlands)
    33 Sonstige Hilfslieferungen (von privaten oder von nicht öffentlichen Stellen)
    34 Sonstige Geschäfte mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung in Form von finanziellen Leistungen oder Sachleistungen

    41 Warensendung zur Lohnveredelung, die voraussichtlich in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
    42 Warensendung zur Lohnveredelung, die voraussichtlich nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
    51 Warensendung nach Lohnveredelung, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
    52 Warensendung nach Lohnveredelung, die nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
    67 Warensendungen zur und nach Reparatur
    69 Vorübergehende Warenverkehre (für nationale Zwecke); ausgenommen die unter Schlüsselnummer 41, 42, 51, 52 und 91 zu erfassenden Warensendungen - sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monaten
    71 Für militärische Zwecke
    72 für zivile Zwecke (z.B. Airbus, ausgenommen die unter Schlüsselnummer 11 bis 14 oder 19 zu erfassenden Warenbewegungen)
    81 Geschäfte mit Lieferung von Baumaterial und technischen Ausrüstungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauarbeiten als Teil eines Generalvertrags, bei denen keine einzelnen Waren in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung den Gesamtwert der Waren erfasst.
    91 Andere Geschäfte - vorübergehende Warenverkehre über 24 Monate (z.B. Miete, Leihe und Operate Leasing)
    92 Lagerverkehr für ausländische Rechnung

    99 Andere Geschäfte - nicht anderweitig erfasst

    "11 Endgültiger Kauf/Verkauf" ist wohl meins.

    Statistikstatus

    Zitat01 Ware, die statistisch nicht zu erfassen ist.
    03 Ware wird vom Beteiligten direkt dem Statistischen Bundesamt gemeldet
    04 Ware ist statistisch noch nicht behandelt

    Ich vermute mal, dass das nur Unternehmen ausfüllen müssen, dem beim Statistischen Bundesamt Meldung machen müssen. Für Privatpersonen wird das denke ich nicht gelten. Also "01".

    Zahlungsart

    Zitat
    A Barzahlung
    C Scheck
    D Andere (z.B. Abbuchung vom Konto eines Zollagenten)
    E Zahlungsaufschub
    F Zahlungsaufschub für Zölle oder ein entsprechendes einzelstaatliches Verfahren
    G Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer (Art. 23 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie)
    Z Zahlungsaufschub und unmittelbare buchmäßige Erfassung nach Art. 248 ZK-DVO

    Nur Bares ist Wahres ^^

    Daher "A" meine Auswahl.

    Ort, Datum der Anmeldung, Name des Anmelders/Vertreters, Stellung in der Firma und Telefonnummer
    Ich vermute jetzt einfach mal, dass da meine Daten rein müssen. Wobei das "Stellung in der Firma" für eine Privatperson etwas irritierend ist. Naja schreiben wir mal "Inhaber" hin ^^

    So damit ist der erste Schritt des Formulars erledigt. Mal sehen was noch alles kommt...



    Verfasst am: 09.08.2010, 09:45
    zitieren

    Versender/Ausführer

    Tja muss jetzt der Versender aus Japan da rein oder die lokale Logistikfirma. Ich schätze mal der Versender. Die Reederei wohl kaum.

    Die folgenden Daten kann ich zu dem ausfüllen:

    Zollnummer

    Name, Vorname bzw. Firma

    Straße u. Hausnummer

    Ortsteil

    Postleitzahl - Ort

    Postfachnummer
    Postleitzahl - Ort

    Nationalitätskennzeichen

    Option: Versender ist gleich Empfänger, Anmelder, Vertreter oder Erwerber


    Pflichtfelder sind die unterstrichenen. Da Zollnummer keine Pflicht ist und ich auch keine finden kann, gehe ich mal davon aus, dass ich da nichts eingeben muss.

    Verfasst am: 09.08.2010, 09:51
    zitieren

    Empfänger[b]
    Nun zum Empfänger, also zu mir:

    Vorsteuerabzugsberechtigt

    Anmelder ist Empfänger (sobald ausgewählt, wird das folgende "Anmelder" automatisch mit den gleichen Daten befüllt)

    Zollnummer

    Name, Vorname bzw. Firma

    Straße u. Hausnummer

    Ortsteil

    Postleitzahl - Ort

    Postfachnummer
    Postleitzahl - Ort

    Nationalitätskennzeichen


    Zollnummer lasse ich wieder leer. Rest wie gehabt. Nur diesmal nicht JP, sondern DE als Nationalitätskennzeichen.

    Bei Vertreter habe ich "keinen" ausgewählt. Ich komme ja schließlich persönlich vorbei.

    ZitatVertreter Art der Vertretung keine direkt indirekt

    Zum Erwerber noch:

    ZitatErwerber anderer Mitgliedstaat (Angabe erforderlich bei Verfahrenscode 42) nein ja

    Gilt wohl nicht für mich, also "nein".

    Verfasst am: 09.08.2010, 09:56
    zitieren

    So nun 3. und letzte Seite (Lieferdaten) wie es aussieht...

    Versendungs-/Ausfuhrland

    ZitatJP Japan

    habe ich gewählt.

    Bestimmungsbundesland
    ZitatCode Wert
    01 Schleswig-Holstein
    02 Hamburg
    03 Niedersachsen
    04 Bremen
    05 Nordrhein-Westfalen
    06 Hessen
    07 Rheinland-Pfalz
    08 Baden-Württemberg
    09 Bayern
    10 Saarland
    11 Berlin
    12 Brandenburg
    13 Mecklenburg-Vorpommern
    14 Sachsen
    15 Sachsen-Anhalt
    16 Thüringen
    25 Für das Ausland bestimmt


    05 wäre meins. 25 ist denke ich für Käufer aus Österreich und Schweiz etc.


    Sitz des Einführers

    ZitatCode Wert
    0 Der Wert "0" ist nur zulässig, wenn der Empfänger/Einführer seinen Sitz nicht in einem der genannten Bundesländer hat
    1 Hamburger Einführer (Generalhandel)
    3 Bremische Einführer (Generalhandel)
    4 Aus bremischem Lager (Spezialhandel)
    6 Einführer in Berlin (Generalhandel)
    7 Saarländische Einführer (Spezialhandel)
    8 Lübecker Einführer (Generalhandel)

    Für mich die "0".

    Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft

    Ich habe hier den Namen des Schiffs eingetragen. Das stand dazu in der Hilfe:
    ZitatHier geben Sie das Kennzeichen oder den Namen des Beförderungsmittels an, auf dem die Waren bei ihrer Gestellung unmittelbar verladen sind.

    Wenn die Waren in fest installierten Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen) befördert werden, ist „kein Kennzeichen“ anzugeben. Im Luftverkehr genügt es, wenn das Wort „Flugzeug“ angegeben wird. Im Postverkehr können Sie die Art des Beförderungsmittels angeben.

     1x  bearbeitet

    Verfasst am: 09.08.2010, 10:05
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    Container
    So viel ich weiß ist das ein Schiff mit Parkdeck. Also nein.

    Lieferbedingung
    ZitatCode Wert
    CFR Kosten und Fracht (C&F)
    CIF Kosten, Versicherung, Fracht
    CIP Fracht, einschließlich Versicherung bis
    CPT Fracht bezahlt bis
    DAF Frei Grenze
    DDP Verzollt
    DDU Frei unverzollt
    DEQ Frei Kai
    DES Frei "ex ship"
    EXW Ab Werk
    FAS Franco längsseits Schiff
    FCA Franco Spediteur
    FOB Franco Bord
    XXX Andere Lieferbedingungen als vorstehend angegeben

    Ich vermute mal FOB, weil das Auto wurde ja bis zum Schiff gebracht und ich muss den Transport noch bezahlen.

    Schlüssel Lieferbedingung
    ZitatCode Wert
    1 Ab Werk, fob ausländischer Einladehafen sowie ähnliche Lieferbedingungen, bei denen die Lieferungskosten für die ausländische Beförderungsstrecke nicht oder nur zu einem geringen Teil im Rechnungspreis enthalten sind (z.B. bei der Lb "cif New York")
    3 Frei deutsche Grenze, cif deutscher Seehafen, frei Haus verzollt sowie ähnliche Lieferbedingungen, bei denen die Lieferungskosten für die ausländische Beförderungsstrecke zum überwiegenden Teil im Rechnungspreis enthalten sind (z. B. bei der Einfuhr aus Übersee mit der Lieferbedingung "cif Antwerpen" oder "fob Binnenschiff Rotterdam")
    9 Keine Aufteilung

    Ich denke auch hier die "1".

    Lieferort
    Ich schätze mal "Bremerhaven".


    Art des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels
    ZitatCode Wert
    01 Lastkraftwagen
    02 Schiff
    03 Waggon
    04 Flugzeug
    05 PKW
    06 Ohne
    07 Andere

    Ein Schiff nicht wahr ^^

    Staatszugehörigkeit
    Damit ist das Schiff gemeint. Das kommt aus Großbritannien. Also UK.

    EDIT: Ne gibts nicht. Ich finde auch über die Suche kein Britannien, England, UK oder sonstwas :hmm:

    Ich mach mal kurz ne Pause, muss was kochen. Man kann die Eingaben runterladen und später wiederherstellen. Das mache ich jetzt erstmal ;)

    Verfasst am: 09.08.2010, 11:48
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    Ok "Vereinigtes Königreich" also "GB" war das was ich brauchte ;)

    Verkehrszweig an der Grenze
    ZitatCode Wert
    0 Sonstiger Verkehrszweig
    1. Seeverkehr
    2. Eisenbahnverkehr
    3. Straßenverkehr
    4. Luftverkehr
    5. Postsendungen
    6. Festinstallierte Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen)
    7. Binnenschiffahrt
    8. Eigener Antrieb (Beförderungsmittel, die selbst Gegenstand eines Handelsgeschäftes sind und mit eigener Kraft die Außengrenze der Gemeinschaft überschreiten)

    Wird wohl "Seeverkehr" sein.Inländischer Verkehrszweig

    Wie oben.

    Ich schätze mal "Straßenverkehr". Könnte auch "eigener Antrieb" sein. Naja ich nehm mal "Straßenverkehr".

    Eingangszollstelle
    Keine Ahnung. Ich schätze mal wie zuvor Bremerhaven oder wie :hmm:

    In der Hilfe steht:
    ZitatHier geben Sie die Dienststellennummer der Eingangszollstelle ein.

    Die Angabe der Eingangszollstelle ist erforderlich, wenn es sich hierbei um eine deutsche Zollstelle handelt.

    Da es kein Pflichtfeld ist, lasse ich es einfach mal leer. Keine Ahnung woher ich jetzt die Dienststellennummer bekommen soll.

    Warenort
    Keine Ahnung wo die das Auto abstellen. Müsste ich noch klären. Sonst schreibe ich einfach Bremerhaven hin.

    Summarische Anmeldung/Vorpapier

    ZitatCode Wert
    ATA Als Versandschein genutzt
    AT-AV Aktive Veredelung im IT-Verfahren ATLAS
    ATNEU Summarische Anmeldung
    AT-UV Umwandlung im IT-Verfahren ATLAS
    AT-ZL Zolllagerverfahren im IT-Verfahren ATLAS
    FV Besondere Verwendung
    GB Vom Verfahren erzeugte Registrier-Nummer, die nicht angenommen, für ungültig erklärt oder storniert wurde
    OHNE Ohne Vorpapier
    POST Zollinhaltserklärung (für im Postverkehr gestellte Sendungen, die nicht im Postübergabebogen erfasst werden)
    PUEB Postübergabebogen (für im Postverkehr gestellte Sendungen, die im Postübergabebogen erfasst werden)
    TIR Versandschein
    T1 Versandschein

    T2 Versandschein (Ausnahmefälle)
    VO Verwendungsschein
    VZA Vereinfachte Zollanmeldung

    Tja ^^

    Keine Ahnung was ich da auswählen muss.

    Vorpapiernummer
    Hab ich keine. Vielleicht muss ich "Summarische Anmeldung" "ohne" auswählen und das Feld leer lassen?! Ich frag mal beim Zoll nach.

    Summarische Anmeldedaten
    Zitat
    1. Registriernummer bezogen
    2. Ordnungsbegriff bezogen
    Keine Ahnung was ich da auswählen muss.

     2x  bearbeitet

    Verfasst am: 09.08.2010, 12:02
    zitieren

    Also das ist jetzt wirklich der Hammer.

    Ich habe gerade beim Zoll angerufen und um Hilfe wegen diesem Formular gebeten. Vorab erklärte ich, dass ich mich bereits umfassend bemüht habe, auch über die hiesige Suchmaschine und daher nur noch 2-3 Punkte klären müsste, deren Bedeutung mir nicht geläufig ist.

    Antwort des Beamten:
    ZitatDas ist Ihr Problem. Wenn Sie nicht wissen, was Sie eingeben müssen, müssen Sie sich jemanden suchen, der es weiß. Hier wäre z.B. eine Spedition der richtige Ansprechpartner. Ansonsten schauen Sie bei zoll.de und bemühen dort die Suchfunktion.

    Als Beispiel führte er noch an, dass ich auch nicht beim Finanzamt anrufen könne und mir beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen lassen könnte. Das ist so viel ich weiß total falsch. So viel ich weiß ist das Finanzamt sogar dazu verpflichtet, aber egal :dumb:

    Naja ich bin auf jeden Fall freundlich geblieben und habe dann hinten rum Fragen gestellt.

    Ein paar Sachen konnte ich klären. Ich ergänze die vorherigen Beiträge entsprechend. Aber das ist echt ne Frechheit. Fein Zoll kassieren, auf meine Steuerkosten Gehalt beziehen und dann nicht mal Fragen beantworten wollen. Und wieder haben wir gelernt: Servicewüste Deutschland fängt bereits beim Staat an.

    Verfasst am: 09.08.2010, 12:20
    zitieren

    Ok die Anmeldedaten sind komplett. Jetzt kommen die "Positionsdaten". Damit ist die Ware gemeint, die ich importiere. Weiter gehts...

    Warenbezeichnung
    "Personenkraftwagen" habe ich geschrieben. Klingt so richtig schön offiziell ^^

    EDIT: Hier muss noch mehr rein:
    http://www.maxrev.de/zollanmeldung-selber-machen-online-t159627,start,20.htm#2932228

    Warennummer (Codenummer)
    Sehr toll. Es gibt kein Auswahlmenü. Darf ich jetzt erstmal im Netz danach suchen gehen. Die Hilfe dazu:
    ZitatHier geben Sie die 11-stellige Codenummer, die bei der zutreffenden Warenposition aus dem Elektronischen Zolltarifs zu entnehmen ist, ein.

    Sie setzt sich folgendermaßen zusammen:

    Stelle 1-8: Kombinierte Nomenklatur

    Stelle 9 –10: TARIC

    Stelle 11: nationale Angaben

    Habe ich auf zoll.de gefunden:
    ZitatPkws sind den Codenummern 8703 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 10 %. Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 19 %.
    Pick-Ups sind in der Regel den Codenummern 8704 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 22 %. Der EUSt-Satz beträgt 19 %.

    Dazu ein Link zu noch mehr Codes:
    http://auskunft.ezt-online.de/ezto/

    Dort habe ich 8703 eingegeben und gesucht. Unter Hinweise habe ich dann das gefunden:
    Zitat8703 00 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen

    Da gibt es dann noch Unterpunkte wie folgt:
    Zitat 8703 10 01 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge -
    8703 21 01 andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung -
    8703 21 02 mit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger -
    8703 22 02 mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³ bis 1 500 cm³ -
    8703 23 02 mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³ -
    8703 24 02 mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm³ -
    8703 31 01 andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) -
    8703 90 01 andere

    Ich habe bis 1.500cm³ ausgewählt. Darunter gab es dann noch:
    Zitat8703 2210 00 0 03 neu
    8703 2290 00 0 03 gebraucht

    Damit dürfte ich die richtige Nummer für "gebraucht" haben. Das wäre die "87032290000".

    Zusatzcode 1 & Zusatzcode 2
    Ist kein Pflichtfeld, mal sehen ob ich dazu noch was herausfinden.
    Hilfe:
    ZitatHier geben Sie ggf. einen vierstelligen Zusatzcode ein, auf den im Elektronischen Zolltarif mit dem Hinweiszeichen ZC hingewiesen wird.

    Verfahren
    Jetzt wirds übel ^^
    ZitatCode Wert
    0100 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat.
    0171 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus dem Zolllagerverfahren mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehraus dem Zolllagerverfahren mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat.
    0178 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus einer Freizone des Kontrolltyps II mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus einer Freizone des Kontrolltyps II mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat.
    4000 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung
    4010 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung nach Anmeldung zur endgültigen Ausfuhr (z.B. Rückware).
    4022 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach vorrübergehender Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken.
    4023 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung nach vorübergehender Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
    4031 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Wiederausfuhr im Anschluss an die Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung
    4051 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren)
    4054 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen)
    4071 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung in das Zollverfahren
    4078 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung von Waren in einer Freizone des Kontrolltyps II

    4091 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung von Waren in das Umwandlungsverfahren
    4200 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung
    4210 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Anmeldung zur endgültigen Ausfuhr
    4222 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken
    4223 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat -nach vorübergehender Ausfuhr zum Zweck der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
    4251 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren)
    4254 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Veredelung (Nichterhebungsverfahren) in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen.
    4271 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung in das Zolllagerverfahren
    4278 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II
    4291 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung von Waren in das Umwandlungsverfahren
    4500 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung
    4571 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - nach Überführung in ein Zolllagerverfahren

    4578 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II
    4900 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung .
    4951 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren)
    4954 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren) in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen).
    4971 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind – nach Überführung in ein Zolllagerverfahren. Überführung von Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - nach Überführung in ein Zolllagerverfahren.
    4978 Überführung von Gemeinschaftswaren in den freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps IIÜberführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II .
    4991 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung in das Umwandlungsverfahren
    6121 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung
    6122 Wiedereinfuhr von Waren mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - ohne steuerbefreiende Lieferung - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als zollamtlich bewilligten passiven Veredelungen (andere als unter Verfahrenscode 21 genannt)
    6123 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
    6321 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung
    6322 Wiedereinfuhr von Waren mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - mit steuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als zollamtlich bewilligten passiven Veredelungen (andere als unter Verfahrenscode 21 genannt)

    6323 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr zum Zweck der Wiederausfuhr in unverändertem Zustand

    Die Hilfe dazu:
    ZitatMit dem hier anzugebenden Code bestimmen Sie die im Feld „Art Zollverfahren“ allgemein angegebene zollrechtliche Bestimmung näher. Sie können den Code direkt eingeben. Zur Unterstützung steht Ihnen hier eine Werteliste zur Verfügung.

     1x  bearbeitet

    Verfasst am: 11.08.2010, 09:09
    zitieren

    So jetzt geht es weiter.

    Das Abspeichern der Eingaben und das nachträgliche Wiederherstellen hat übrigens nur teilweise funktioniert. Bei der ersten und dritten Seite fehlen nun ein paar Angaben :wall:

    Die Warenposition muss ich komplett neu eingeben, weil sie erst gespeichert werden kann, wenn man fertig ist :roll:

    Beim letzten Punkt "Verfahren" verstehe ich aktuell nur Bahnhof.

    Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr heißt, dass die Ware durch Bezahlung der Zollgebühr zu einer Gemeinschaftsware wird und damit z.B. weiterverkauft werden darf:
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/b0_erfassung_warenverkehr/f0_zollrechtliche_bestimmung/a1_freier_verkehr/index.html

    Da ich auch Umsatzsteuer abführen muss, denke ich mal, dass einer der Punkte "Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr" gelten müssten. Der Punkt 4000 erscheint mir da noch am logischsten:
    Zitat4000 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung

    Es gibt keine MwSt.-Befreiung und keine vorangegangenen Zollbestimmungen. Ich zahle Zoll und Steuer und die Sache ist erledigt. Klingt also eigentlich richtig. ^^

    Per Ausschlussverfahren komme ich quasi auch dahin:

    Alles mit 01** hat was "mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft" zu tun. Wir versenden das Auto ja nicht woanders hin. Also ich verstehe das so, dass man es z.B. hier verzollt und dann nach Österreich verkauft. Mache ich nicht, also muss es was anderes sein.

    Alles mit 42** hat was "mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat" zu tun. Auch hier bleibt die Ware ja in Deutschland. Also muss es was anderes sein.

    Alles mit "45**" hat was mit "Überführung in ein Steuerlagerverfahren" zu tun. Keine Ahnung was das ist, aber ich denke mal nicht, dass es das sein kann.

    Alles mit 49** hat was mit "Überführung von Gemeinschaftswaren" zu tun. Wir haben aber gelernt, dass ein Import eine "Nichtgemeinschaftsware" ist, die erstmal Zoll kostet bevor sie eine Gemeinschaftsware wird.

    Alles mit 6*** hat was mit Wiedereinfuhr zu tun. Wir führen ja nichts erneut ein, also kanns das auch nicht sein.

    Daraus schließe ich, dass es was mit 40** sein muss. Und da hat nur 4000 keine Sonderbedingung wie Rückware, Veredelung, Zollverfahren, etc. Ich nehme das jetzt einfach :yes:

    Verfasst am: 11.08.2010, 09:16
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    Verdammt. Noch so ein Brocken:

    EU-Code/nationales Verfahren

    ZitatCode Wert
    A01 Waren, die nach vorzeitiger Ausfuhr der Veredelungs-erzeugnisse aus Milch und Milcherzeugnissen in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden.
    A02 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind.
    A03 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind.
    A04 Waren im AV-Verfahren (nur MwSt-Aussetzung)
    A05 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung) (nur MwSt-Aussetzung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind.
    A06 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind.
    A07 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind.
    A08 Waren, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden.
    B01 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen in den Mitgliedstaat, in dem die Abgaben entrichtet wurden.
    B02 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Reparatur im Rahmen der Gewährleistungspflicht.
    B03 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht.
    B04 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach passiver Veredelung und MwSt-Aussetzung aufgrund einer besonderen Verwendung.


    B05 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben und Berücksichtigung der Veredelungskosten als Grundlage für die Abgabenberechnung (Artikel 591).
    C01 Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen.
    C02 Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat)
    C03 Heiratsgut (die aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke)
    C04 Erbschaftsgut
    C06 Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten
    C07 Sendungen mit geringem Wert
    C07/02 Sendungen mit geringem Wert mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    C07/03 Sendungen mit geringem Wert ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    C08 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden
    C08/01 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C08/03 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung

    C09 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden.
    C09/01 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C10 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben.
    C10/01 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, von Personen, die einem freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweckausüben ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C11 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate
    C11/01 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C12 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate
    C12/01 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C13 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (Ersatzteile, Bestandteile, spezifische Zubehörteile)
    C14 Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden
    C15 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke
    C15/01 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung

    C16 Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut - und Gewebegruppen
    C17 Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung
    C18 Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle
    C19 Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen
    C20 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren
    C20/01 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C21 in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde
    C21/01 In Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde. ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C22 von den Blinden selbst für ihren Eigengebrauch eingeführte Gegenstände nach Anhang IV
    C23 von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde
    C23/01 von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C24 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von den Behinderten selbst für ihren Eigengebrauch eingeführt werden

    C25 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden
    C25/01 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C26 Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Waren
    C27 Auszeichnungen und Ehrengaben
    C28 Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen
    C29 Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren
    C30 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert
    C30/02 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    C31 Werbedrucke und Werbegegenstände
    C31/01 Werbedrucke und Werbegegenstände ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C32 Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren
    C33 Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren

    C33/02 Zu Prüfungs- und Analyse- oder Verbrauchszwecken eingeführte Waren mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    C34 Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen
    C35 Werbematerial für den Fremdenverkehr
    C35/01 Werbematerial für den Fremdenverkehr ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C36 Verschiedene Dokumente und Gegenstände
    C36/01 Verschiedene Dokumente und Gegenstände ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C37 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung
    C37/01 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    C38 Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung
    C39 Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen
    C40 Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer
    C41 Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung

    D01 Paletten
    D02 Container
    D03 Beförderungsmittel
    D04 Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und für zu Sportzwecken eingeführte Waren
    D05 Betreuungsgut für Seeleute
    D06 Ausrüstung für Katastropheneinsätze
    D07 Medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial
    D08 Tiere
    D09 Waren im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Grenzzone
    D10 Ton-, Bild oder Datenträger
    D11 Werbematerial
    D12 Berufsausrüstung

    D13 Pädagogisches Material und wissenschaftliches Gerät
    D14 Umschließungen, gefüllt
    D15 Umschließungen, leer
    D16 Formen, Matrizen, Klischees, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände
    D17 Spezialwerkzeuge und -instrumente
    D18 Waren, die Versuchen unterzogen werden sollen
    D19 Waren, die im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt werden
    D20 Waren, die zur Durchführung von Versuchen bestimmt sind
    D21 Muster
    D22 Austauschproduktionsmittel
    D23 Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt werden sollen
    D24 Sendungen zur Ansicht (zwei Monate)

    D25 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
    D26 andere als neu hergestellte Waren, die im Hinblick auf ihre Versteigerung eingeführt werden
    D27 Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstung
    D28 Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen eingeführt werden
    D29 Waren, die gelegentlich und für längstens drei Monate eingeführt werden
    D51 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
    E01 Zugrundelegung von Einheitswerten für die Bestimmung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren (Artikel 173-177)
    E02 Pauschalwerte bei der Einfuhr (z.B. VO Nr. 3223/94)
    F01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex)
    F01/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    F01/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    F01/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung

    F02 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse)
    F02/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    F02/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    F02/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    F03 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846, Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung)
    F03/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    F03/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    F03/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    F04 in die Gemeinschaft zurückverbrachte Veredelungserzeugnisse, die ursprünglich ausgeführt oder wiederausgeführt worden waren (Artikel 187 Zollkodex)
    F11 Umwandlungsverfahren, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt gelten (Artikel 552 Absatz 1 Unterabsatz 1
    F21 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischereierzeugnisse und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden
    F21/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischerzeugnissen und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staats fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung

    F22 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischereierzeugnissen und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden
    F22/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischerzeugnisse, und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    F31 Waren, die im Rahmen des passiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
    F32 Waren, die im Rahmen des aktiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
    F33 Waren in einer Freizone des Kontrolltyps II, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
    F34 Waren, die im Rahmen des Umwandlungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
    F41 Überführung von für eine Veranstaltung oder den Verkauf bestimmten Waren der vorübergehenden Verwendung in den zollrechtlich freien Verkehr, wobei der Betrag der Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen ermittelt wird, die für diese Waren im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gelten
    F42 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Veredelungserzeugnissen, wenn sie den für sie geltenden Einfuhrabgaben unterworfen werden (Artikel 122 Buchstabe a Zollkodex)
    F43 Überführung von AV-Waren in den zollrechtlich freien Verkehr oder Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr ohne Ausgleichszinsen (Artikel 519 Absatz 4
    0C9 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen
    0C9/01 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
    0C9/02 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung

    0C9/03 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
    5F0 Anmeldung nur hinsichtlich der EUSt
    5F1 Anmeldung ausgenommen EUSt
    5F3 Anmeldung ausgenommen VSt
    8E2 Einfuhrpreis gemäß Art. 139 Abs. 1 Buchst. –a) oder Art. 139 Abs. 2 Buchst. –a) VO (EG) Nr. 1580/2007
    8E3 Einfuhrpreis gemäß Art. 139 Abs. 1 Buchst. –b) oder Art. 139 Abs. 2 Buchst. –b) VO (EG) Nr. 1580/2007
    8E6 Festsetzung von Zusatzzöllen für Geflügel gemäß Anhang ZP i. V. m. Artikel 1, Artikel 3 Abs. 1, 2 und 4 und Artikel 4 VO (EG) Nr. 1484/95
    8E7 Festsetzung von Zusatzzöllen auf Basis des repräsentativen Preises für Zucker/Melasse gemäß Anhang ZP i.V.m. Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1422/95 (Melasse) und Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1423/95 (Zucker)
    8E8 Festsetzung von Zusatzzöllen für Zuckererzeugnisse/Melasse gemäß Anhang ZP i. V. m. Art. 34, Art. 36 und Art. 39 VO (EG) Nr. 951/2006.

    Da nehme ich mal "D03 Beförderungsmittel".
    pn email
    Gast 
    03.09.2012, 14:02
    zitieren

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