» Wasser im Kofferraum! :( (Seite 5)

Passen ED9 Spurstangenköpfe auf EE8 AchsschenkelNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenCRX aus Polen... was meint ihr dazu
<1
3456>
AutorNachricht
Fortgeschrittener 

Name: Reinhard
Geschlecht:
Fahrzeug: CRX II ED9 1,6l 16V Bj. 1990
Anmeldedatum: 11.11.2009
Beiträge: 166
Wohnort: Schwäbisch Gmünd, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
09.04.2010, 09:02
zitieren

@ peterpaul: das geht? Dachte, wenn der Kostenvoranschlag der Reparatur den Restwert des Autos übersteigt, kann man nur den Restwert kriegen und hat kein Recht auf die Reparaturkosten. Ist das nicht so?

pn
Premium-Member 

Name: Günny
Geschlecht:
Fahrzeug: CM2, EE8,D3 4E
Anmeldedatum: 08.02.2006
Beiträge: 1983
Wohnort: Aus´m Pott
09.04.2010, 09:06
zitieren

nein du kannst die 3000 euro einfordern weil der wagen für dich nen emotionalen wert hat der unbezahlbar ist und du dich deswegen nicht von ihm trennen willst

nur dann musst du ihn nach der reperatur ich glaube mindestens einn jahr fahren aber da du ihn ja soieso behalten willst wurde ich die dicken scheinen nehmen und ihn schön reparieren



edit:


wir wollen bilder sehn wir wollen bilder sehn wir woll n wir wolln wir wollen bider sehen :D :D

ich bin dafür das wir den beitrag bis wir bilder haben ignoieren :hrhr: lol


pn
Fortgeschrittener 

Name: Reinhard
Geschlecht:
Fahrzeug: CRX II ED9 1,6l 16V Bj. 1990
Anmeldedatum: 11.11.2009
Beiträge: 166
Wohnort: Schwäbisch Gmünd, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
09.04.2010, 09:08
zitieren

das mit dem emotionalen Wert stimmt ja sogar. Ich hab schon gesagt, wenn das Auto mal kein Schnapper mehr macht, weil alles durch ist, lager ich es iwo ein, bis meine Enkel in 100 Jahren mal Geld haben. Dann wird das restauriert. Das leg ich testamentarisch so fest!

Mal sehen, was jetzt von der Versicherung kommt.



Verfasst am: 09.04.2010, 09:09
zitieren

peterpaul
edit:
wir wollen bilder sehn wir wollen bilder sehn wir woll n wir wolln wir wollen bider sehen :D :D

ich bin dafür das wir den beitrag bis wir bilder haben ignoieren :hrhr: lol

Kommen. ;) Heute Abend. Bin auffe Arbeit und kann erst zuhause hochladen.
pn
Premium-Member 

Name: Günny
Geschlecht:
Fahrzeug: CM2, EE8,D3 4E
Anmeldedatum: 08.02.2006
Beiträge: 1983
Wohnort: Aus´m Pott
09.04.2010, 09:11
zitieren

ja die werden sich gegen die 3000 euro auszahlung streuben aber geh mal zum anwalt da du den typen sowieso anzeigst und vergewisser dich nochmal weil ich weiß das das bis vor zwei jahren so ging und denke nicht das die regelung geändrt wurde

pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 06.10.2009
Beiträge: 1095
09.04.2010, 09:15
zitieren

Unter bestimmten Umständen haben Sie statt der Reparaturkosten nur Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts (ggf. abzüglich des Restwerts) des Fahrzeugs. Ob Sie nur die Reparaturkosten oder nur den Wiederbeschaffungswert (ggf. abzüglich Restwert) oder wahlweise eines von beiden als Schadensersatz beanspruchen können, hängt von der Beantwortung der Frage ab: "In welchem Verhältnis stehen die tatsächlichen oder geschätzten Reparaturkosten (RK) und die Wertminderung (WM) einerseits zum Wiederbeschaffungswert (WW) und zum Restwert (RW) andererseits?". Es gibt 4 mögliche Varianten:


Variante 1: (RK + WM) > (WW + 30 %)

Dies ist der klassische wirtschaftliche Totalschadensfall. In diesem Fall erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand (WA) ersetzt, dieser berechnet sich so: (WA) = (WW) − (RW). Sie bekommen keine Reparaturkosten erstattet, auch dann nicht, wenn Sie nur unterhalb der Grenze "WW + 30 %" reparieren lassen. Nutzen Sie das Fahrzeug weiter, ist nicht der Ihnen ggf. von der Versicherung angebotene höhere RW anzusetzen, sondern der niedrigere RW, den Ihr Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat.
Variante 2: WW < (RK + WM) <= (WW + 30 %)

In diesem Fall haben Sie die Wahl:

Sie können entweder den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert worden ist. Besteht der Nachweis in der Reparaturrechnung, bekommen Sie die darin ausgewiesenen Reparaturkosten ersetzt. Besteht der Nachweis in einem Nachbesichtigungsgutachten (oder aussagekräftigen Fotos), bekommen Sie die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (also ohne Mehrwertsteuer) ersetzt. Voraussetzung für beide Fälle ist jedoch, dass Sie Ihr Fahrzeug wenigstens 6 Monate weiterbenutzen

Oder Sie verzichten auf eine Reparatur (oder reparieren nur teilweise). Dann können Sie sich den im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen lassen.

Variante 3: (WW - RW) < (RK + WM) <= WW

Auch in diesem Fall haben Sie die Wahl:

Sie können entweder eine Reparaturrechnung vorlegen und dann die darin ausgewiesenen Reparaturkosten ersetzt. Eine Weiterbenutzung des Fahrzeugs für mindestens 6 Monate, wie bei Variante 2, ist nicht erforderlich.

Oder Sie rechnen Ihren Schaden auf der Basis der im Gutachten geschätzten Reparaturkosten ab. Dann bekommen Sie die geschätzten Netto-Reparaturkosten ersetzt, müssen jedoch das Fahrzeug wenigstens 6 Monate weiterbenutzen (wenn nötig, nach Herstellung eines verkehrssicheren Zustands)

Oder Sie verzichten auf eine Reparatur (oder reparieren nur teilweise). Dann können Sie sich den im Gutachten ausgewiesenen Netto-Wiederbeschaffungswert (also ohne Mehrwertsteuer) abzüglich Restwert auszahlen lassen. Schaffen Sie sich ein Ersatzfahrzeug an, bekommen Sie den hierfür gezahlten Betrag bis zum im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Variante 4: (RK + WM) <= (WW-RW)

In diesem Fall bekommen Sie entweder die im Gutachten geschätzten Netto-Reparaturkosten ersetzt. Oder Sie bekommen, wenn Sie eine Rechnung vorlegen, die Ihnen tatsächlich entstandenen Brutto-Reparaturkosten erstattet.


pn
Fortgeschrittener 

Name: Reinhard
Geschlecht:
Fahrzeug: CRX II ED9 1,6l 16V Bj. 1990
Anmeldedatum: 11.11.2009
Beiträge: 166
Wohnort: Schwäbisch Gmünd, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
09.04.2010, 09:18
zitieren

peterpaulja die werden sich gegen die 3000 euro auszahlung streuben aber geh mal zum anwalt da du den typen sowieso anzeigst und vergewisser dich nochmal weil ich weiß das das bis vor zwei jahren so ging und denke nicht das die regelung geändrt wurde

ne, anzeigen werd ich den anderen Vogel wohl nicht. Hab keine Rechtschutzversicherung und das ist mir dann zu heikel.
Das mit dem Knie warn Witz ;) . Das Kreuzband hab ich mir nachweislich vor nem Jahr gerissen...passiert ist mir wirklich rein gar nichts.
Ich warte jetzt den Bescheid der Versicherung ab und werde natürlich widersprechen und denen auf die Nerven gehen. Dann einigen wir uns vielleicht auf ne Summe, mit der ich leben kann. Die € 1.900,- sind eindeutig zu wenig. Hab ja allein schon an Ersatzteilen schon 500 ausgegeben. Von der leichten Schwungscheibe und der neuen Kupplung, die noch bereit liegen und demnächst rein sollten, will ich gar net reden.



Verfasst am: 09.04.2010, 09:23
zitieren

RedDevil77 Unter bestimmten Umständen haben Sie statt der Reparaturkosten nur Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts (ggf. abzüglich des Restwerts) des Fahrzeugs. Ob Sie nur die Reparaturkosten oder nur den Wiederbeschaffungswert (ggf. abzüglich Restwert) oder wahlweise eines von beiden als Schadensersatz beanspruchen können, hängt von der Beantwortung der Frage ab: "In welchem Verhältnis stehen die tatsächlichen oder geschätzten Reparaturkosten (RK) und die Wertminderung (WM) einerseits zum Wiederbeschaffungswert (WW) und zum Restwert (RW) andererseits?". Es gibt 4 mögliche Varianten:


Variante 1: (RK + WM) > (WW + 30 %)

Dies ist der klassische wirtschaftliche Totalschadensfall. In diesem Fall erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand (WA) ersetzt, dieser berechnet sich so: (WA) = (WW) − (RW). Sie bekommen keine Reparaturkosten erstattet, auch dann nicht, wenn Sie nur unterhalb der Grenze "WW + 30 %" reparieren lassen. Nutzen Sie das Fahrzeug weiter, ist nicht der Ihnen ggf. von der Versicherung angebotene höhere RW anzusetzen, sondern der niedrigere RW, den Ihr Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat.
Variante 2: WW < (RK + WM) <= (WW + 30 %)

In diesem Fall haben Sie die Wahl:

Sie können entweder den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert worden ist. Besteht der Nachweis in der Reparaturrechnung, bekommen Sie die darin ausgewiesenen Reparaturkosten ersetzt. Besteht der Nachweis in einem Nachbesichtigungsgutachten (oder aussagekräftigen Fotos), bekommen Sie die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (also ohne Mehrwertsteuer) ersetzt. Voraussetzung für beide Fälle ist jedoch, dass Sie Ihr Fahrzeug wenigstens 6 Monate weiterbenutzen

Oder Sie verzichten auf eine Reparatur (oder reparieren nur teilweise). Dann können Sie sich den im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen lassen.

Variante 3: (WW - RW) < (RK + WM) <= WW

Auch in diesem Fall haben Sie die Wahl:

Sie können entweder eine Reparaturrechnung vorlegen und dann die darin ausgewiesenen Reparaturkosten ersetzt. Eine Weiterbenutzung des Fahrzeugs für mindestens 6 Monate, wie bei Variante 2, ist nicht erforderlich.

Oder Sie rechnen Ihren Schaden auf der Basis der im Gutachten geschätzten Reparaturkosten ab. Dann bekommen Sie die geschätzten Netto-Reparaturkosten ersetzt, müssen jedoch das Fahrzeug wenigstens 6 Monate weiterbenutzen (wenn nötig, nach Herstellung eines verkehrssicheren Zustands)

Oder Sie verzichten auf eine Reparatur (oder reparieren nur teilweise). Dann können Sie sich den im Gutachten ausgewiesenen Netto-Wiederbeschaffungswert (also ohne Mehrwertsteuer) abzüglich Restwert auszahlen lassen. Schaffen Sie sich ein Ersatzfahrzeug an, bekommen Sie den hierfür gezahlten Betrag bis zum im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Variante 4: (RK + WM) <= (WW-RW)

In diesem Fall bekommen Sie entweder die im Gutachten geschätzten Netto-Reparaturkosten ersetzt. Oder Sie bekommen, wenn Sie eine Rechnung vorlegen, die Ihnen tatsächlich entstandenen Brutto-Reparaturkosten erstattet.

:o :suspekt:
*Taschenrechner rechen*
pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 06.10.2009
Beiträge: 1095
09.04.2010, 09:26
zitieren

Sollte dir nur zeigen was du für möglichkeiten hast, also das du ihn auch Reparieren kannst. Überles die Zahlen einfach, darum gehts garnicht ;-)

pn
Fortgeschrittener 

Name: Reinhard
Geschlecht:
Fahrzeug: CRX II ED9 1,6l 16V Bj. 1990
Anmeldedatum: 11.11.2009
Beiträge: 166
Wohnort: Schwäbisch Gmünd, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
09.04.2010, 09:32
zitieren

Fuc***. Ist klar Variante 1:
Rep.Kost.=3.000 (WM gibts keine wegen Alter) > WW (1.900+30%)=2.450

So stehts aufm Gutachten und die Versicherung reibt sich natürlich die Hände, weil der WW+30% knapp drunter liegt. Fuc***.
WA ist in meinem Fall 1.900-400(RW)=1.500. :cry:


pn
Gast 
09.05.2010, 16:24
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Wasser im Kofferraum! :( (Seite 5)" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
<1
3456>
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
Wasser im Kofferraum
Hallo, guten Tag, mein Civic MA8 von 97 hat seit einigen Wochen Wasser im Kofferraum, linke Seite, hab schon vieles von diesem Problem über die Suchfunktion gefunden, meine Frage ist ob es das selbe Problem mit den Lüftungsklappen auch beim Civic MA8...
[Erfahrungen & Bewertungen]von otavo
2
366
28.12.2019, 23:07
NoBody89
Wasser im Kofferraum! HELP!!!
Hi Jungs und Mädels :D , hab nen tierisches Problem mit meinem Civic EJ9. Bei stärkerem Regen kommt Wasser in meinen Kofferraum rein. Es kommst unter der Plasteverkleidung vor und sammelt sich in der Notradmulde. Hab vor Kurzem mal kurzen Prozess...
Seite 2, 3 [Civic 96-00]von HondaCivicEJ9
28
10.515
09.11.2015, 15:40
Blues
Wasser im kofferraum
hallo,bin neu hier, ich habe bei starken Regen Wasser im Kofferraum, kann mir jemand einen Tipp geben wo das Wasser reinkommt, viele Grüße...
[Jazz 02-08]von bukb
9
3.219
13.09.2010, 19:52
pikasjazz
 Wasser im Kofferraum
Hallo, bin neu hier. Fahre einen CRX del Sol und habe nach den starken Regenfällen der letzten Tage Wasser im Kofferraum. In den Kurven höre ich es hin und herschwappen. Sehen kann ich es allerdings nicht. Ich nehme an, daß es durch eine porröse oder...
Seite 2, 3, 4, 5 [Del Sol]von Sunnygirl
40
13.321
18.04.2018, 12:59
klimperkasten
Wasser im Kofferraum
hallo, habe bei meinem coupe EM2 irgendwo wassereintritt im kofferraum. Gibt es da eine "bekannte" stelle wo ich abdichten muss? Bin ehrlich gesagt zu faul danach zu suchen,habe auf die schnelle nichts gefunden wo es herkommen...
[Civic 01-05]von saarlodri
7
1.496
20.08.2010, 18:37
corsi21
wasser im Kofferraum del sol
tach leitz! ich hab mir mal nen del sol als winterauto gegönt und gleich ein wasser prob. es sieht so aus als ob es an der b-säule bei den kunstoffdreiecken(oder wie man sie auch bezeichnen mag)kommt!die werden eingeklippst und ich schätze das sie...
Seite 2 [Del Sol]von Redfire
11
2.265
04.01.2023, 13:57
Has0r
Wasser im Kofferraum
moin moin ich hab mal wieder ne Frage, hab die sufu schon benutzt aber nix genaues gefunden hab bei meinen ec8 wasser im Kofferraum. Hab gestern hinten rechts alles auseinander gebaut weil ich dachte das es durch die rechte rückleuchte kommt, aber...
[Civic bis 91]von minime,ec8
2
426
01.03.2009, 17:50
minime,ec8
Wasser im kofferraum
Hi leute! Hab da ein kleines Problem! In den kofferraum von meinem Bruder, er hat nen ec8, kommt ständig Wasser rein! Hatte jemand auch das Problem? Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann! Woran kann es liegen? Gruß...
Seite 2 [Civic bis 91]von boyka
12
694
27.01.2012, 23:04
Seqrion
wasser im kofferraum
hallo alle miteinander hab ein kleines (großes) problem mit meinem concerto hab nach jedem regen wasser im kofferraum (rechts und links an den seiten) und ich weiss langsam nicht mehr weiter bis jetzt hab ich die abfluss leitungen vom schiebedach...
[Concerto]von crxfraek
2
504
11.11.2013, 22:12
Concertjo
EJ9 - Wasser im Kofferraum
Hi, das Thema gab's zwar schon öfters, ich habe auch gesucht.. aber in den anderen Threads wissen ja alle schon, woher das Wasser kommt - ich nicht :( Wollte heute nur meine Nummernschildbeleuchtung am Heck wieder in Ordnung machen, und das...
Seite 2 [Civic 96-00]von s-lab
13
7.701
26.08.2012, 12:37
civic-ej1-freak
© 2004 - 2025 www.maxrev.de | Communities | Impressum |