» Vorgehensweise wenn man geblitzt wurde :D

Kleines Problem.. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfäls...Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen21 km/h zu schnell, Laserpistole
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16.10.2011, 10:32
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Hallo liebe Mitglieder ;)

bei uns im Forum hat jemand eine Anleitung zum Thema blitzen in einem MR2 Forum gefunden. Der der es verfasst hat meinte dazu das er es genau so wie es beschrieben wurde nach gemacht hat und das mit Erfolg :D ob das jetzt stimmt oder nicht müsst ihr selber wissen :D



Einleitung

Szenario 1 (Stationäre Blitzkiste auch Starenkasten genannt)

Man fährt gemütlich durch fremde Landstrassen , nichts auf weitem Weg und weiter Flur und man kommt um eine Kurve . Plötzlich ein Ortsschild . UPPS ! 40 Meter hinter dem Ortschild eine stationäre Blitzkiste. BITTE LÄCHELN !! Schon zu spät das rote Blitzlicht hat schon zugeschlagen und man hatte keine Chance mehr CHEESE zu sagen.

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Szenario 2 (Mobile Blitzkisten #nicht Lasermessgerät#)

Hier werden meist Motorola oder Traffipax Messgeräte verwendet. Die Aufstellung muss fachgerecht sein , dazu komme ich später.

Diese Art von mobiler Messtation ist die gefährlichste (ausser Lasermessgerät) denn Sie kann überall sein. Gerade wenn man sich nicht auskennt und mit dem fahren in fremden Regionen beschäftigt ist kann es hier einen jeden erwischen.

#INFO Jedes Messgerät benötigt ein paar Abwandlungen im Umgang mit den Behörden#


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Szenario 1 - Starenkasten

Möglichkeit 1 Strafvereitelung durch Sabotage

Man sägt , flext, nietet das Teil einfach um und entsorgt die Kamera und den Film fachgerecht. Dann zerlegt man das Teil in handliche Stücke und führ das seinem Werststoffverwerter seiner Wahl zu (Schrottplatz)

Rating : nicht sinnvoll da die Wahrscheinlichkeit hoch ist das man gesehen wird ausserdem passt das sperrige Teil eh nicht in den MR2 .

Möglichkeit 2 Strafvereitelung durch Beschäftigung der Ämter
Gut nun ist es passiert, das Konterfei hängt in der Blechkiste und was nu ?(

1. Warten auf das Schreiben der bez. Stadt (Anhörungsbogen) Dies kann je nach Land oder Landkreis 1-3 Wochen benötigen. Faustregel: Je länger es dauert desto bessere Aussichten auf Verjährung.

Wir gehen hier mal von einer Zeitspanne von 3 Wochen aus die das Amt benötigt :

Die Kamerabilder zu holen !
Diese zu sichten und auszuwerten !
Den Anhörungsbogen zuszusenden !

Auf dem Anhörungsbogen ist eine Frist gesetzt . Meist 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens ! (Wir notieren geistig : Nun sind es schon 5 Wochen)

Wir schicken den Herren und Damen vom Amt folgendes Schreiben :

Sehr geehrte Damen und Herren ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom **** .

Bitte senden Sie mir folgende Informationen:

Eichprotokoll der Verkehrsüberwachungseinheit
Eidesstaatliche Versicherung des Austellers über die sachgerechte Installation der Verkehrsüberwachungseinheit
Letzte Eichung der Verkehrsüberwachungseinheit

Wir gehen nicht zu diesem Zeitpunkt darauf ein ob wir gefahren sind oder nicht .Wir geben auch nichts zu. Wir beschäftigen lediglich das Amt und das ist unser gutes Recht !

Wir erinnern uns : 3 Wochen bis Zugang - 2 Wochen Zeit = 5 Wochen . In der Regel benötigen die Ämter für Eichprotokolle etc. noch mal 2-3 Wochen. 8 Wochen dann bekommen wir die Eichprotokolle als Kopie .

Wunderbar 2 Monate rum !!

Nun bekommen wir wieder eine Frist von einer Woche !

Nun schreiben wir folgendes :

Sehr geehrte Damen und Herren ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom **** .

Leider bin ich mit dem PKW Amtl. Kennzeichen *** zum Tathergang nicht gefahren. Bitte senden Sie mir eine Kopie des Fahrerbildes Bildnummer **** (steht auf dem Anhörbogen) zu , so daß ich den Fahrer ermitteln kann.

Vielen dank *****

Nun benötigt es nochmal min. 1 Woche damit das Lichtbild bei einem eintrifft (meist 2 Wochen weil der arme Beamte wieder in den Keller muss um den Film zu holen oder keine Lust hat Ihn über das Netzwerk zu suchen. Du bist ja nicht der einzigste Kunde)

Nach eintreffen des Lichbildes nimmt man sich wieder ca. 6 Tage Zeit um den Herren und Damen mitzuteilen das Du nicht der Fahrer gewesen bist und Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst. D.h. Du gibst an das der Fahrer ein Verwandter vom 1-3 Grade ist und Du nach §49a hier keine Aussage machen musst.

Nun fängt das Dilemma für das Amt an . Eigentlich müsste Sie alle Daten schon längst der Bussgeldstelle übermittelt haben aber da der/die Fahrer(in) nicht bekannt ist derzeit muss das Amt nun eigentlich jemanden rausschicken um zu überprüfen ob das Foto zu Deiner Person passt. Während dieses Zeitraumes bist Du natürlich nicht zu Hause , auf Montage oder halt gerade im Krankenhaus . Meistens scheitert es beim Amt auch wegen mangelden Personal ! Ein 2 faches hoch auf unseren maroden Beamtenstaat ! (Meistens kommt keiner weil nicht genügend Personal zur Verfügung steht und wenn es doch klingelt lass jemanden anders zu Tür gehen)

Fazit : Das Amt wird es meistens nicht schaffen innerhalb der 3 monatigen Verjährungsfrist den Bussgeldbescheid zuzusenden.
3 Monate keinen Bussgeldbescheid nach dem Tag des Blitzes und Du bist raus . Ohne 'Wenn' und 'Aber'.

**ohne Gewähr**

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Szenario 2 - Mobile Blitzapparatur

Im Prinzip ist die Beschäftigungstherapie die gleiche wie bei den Starenkästen . Die mobilen Blitzsysteme (ausser Lasermessgerät)
Hier muss aber bei der Anforderung von Protokollen andere Anforderungen gegangen werden. Mobile Blitzkisten müssen folgende Aufstellnormen und Kriterien erfüllen, die meist nicht erfüllt werden . 8o

Ich fange hier direkt bei ersten Schreiben an nachdem der Anhörungsbogen eingetrudelt ist .

1 Brief

Anforderung von Eichprotokollen
Anforderung einer Eidesstaatlichen Versicherung des Beamten der die Anlage aufgestellt hat.
Frage nach Leitplanken an der Messstelle (kommt immer gut, Radarfallen dürfen nichts metallisches in der Nähe haben , wird nur meist ignoriert)
Frage nach Zeugen des Beamten (meist ist nur ein Beamter der die ganze Arbeit machen muss, es sind aber zwei vorgeschrieben oder der Beamte macht Lichtbilder der Anlage die das einwandfreie , Herstellervorschriebene Aufstellen dokumentiert.)

Da sollte reichen das Amt zu beschäftigen. Sollten die es wirklich schaffen das Geforderte zu senden gehen min . 3-5 Wochen ins Land.

Mit dem Rest verfahren wir genauso wie mit den Starenkästen beschrieben. Sollte ein Ablichtung des Fahrers mit dem Anhörbogen gechickt worden sein, gehen wir nicht darauf ein sondern fordern die nocheinmal an. Das Amt hatte keine Belege was gesendet wurde und muss das Bild nochmal vom Film popeln , ausdrucken und zusenden !

Ziel erreicht : 3 Monate sind rum !



Wie gesagt nur so wie ich das mache ! Je nach Landkreis und Amt kann das schneller oder sogar noch länger dauern !

Anmerkung :

Es ist durchaus sinnvoll das Mein Wagen auf die Freundin und Ihr Wagen auf mich anzumelden. Das macht die Sache für die Ämter noch komplizierter und ist vorzuziehen)


pn
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17.10.2011, 06:22
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Blödsinn... sobald das erste schreiben eingetroffen ist ruht die Verjährung.
Außerdem bekommt nur ein Anwalt die Protokolle und Vergleichsfotos, nach denen tatsächlich des Öfteren gefragt wird, ausgehändigt.

Also entweder an die Vorschriften halten oder wenigstens zu seinen Fehlern stehen.


pn
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17.10.2011, 09:29
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Auf jeden Fall eine sehr ulkige Sache - naja, man wird wohl kaum auf diesem Weg der Strafe entgehen, denke ich.

pn
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17.10.2011, 13:25
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aber geil wäre es wenns klappen würde :D

pn
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18.10.2011, 13:51
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Auf jeden Fall - dann könnte man der Polizei und den Behörden ein schönes Schnippchen schlagen. In solchen Fällen funktioniert die Bürokratie leider sehr gut.

pn
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30.10.2011, 08:53
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grundsätzlich ist das richtig. Das wurde mir sogar in einer Fahrschule mal erzählt! Genau der Schrieb, der da oben steht.
Nunja, es ist leider so:

Die erforderlichen Unterlagen sind Bestandteil einer Akteneinsicht.
Dem kann nicht nachgekommen werden. Nicht auf dem Postweg, da es Privatpersonen vorenthalten ist.
Die amtlich verwahrten Beweisstücke können aber in der zuständigen Behörde eingesehen werden.

Have fun!


pn
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30.10.2011, 09:08
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Ich denke auch, dass die Verjährung ruht. Und Akteneinsicht bekommt wie gesagt wurde nur ein Anwalt. Erfolg hat man denke ich auf die Art nur, wenn die nötigen Eichungen usw. nicht vorhanden sind. Allerdings lohnt der Aufwand wohl nur, wenn es um eine größere Strafe geht. Außerdem muss man nicht glauben, dass das Amt den Anwalt bezahlt. Der wird denke ich erst relevant, wenn eine Gerichtsverhandlung ansteht. Also finanzielles Risiko gleich mal doppelt so hoch.

pn email
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30.10.2011, 09:13
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Bastianmuss das Amt nun eigentlich jemanden rausschicken um zu überprüfen ob das Foto zu Deiner Person passt. Während dieses Zeitraumes bist Du natürlich nicht zu Hause , auf Montage oder halt gerade im Krankenhaus . Meistens scheitert es beim Amt auch wegen mangelden Personal ! Ein 2 faches hoch auf unseren maroden Beamtenstaat ! (Meistens kommt keiner weil nicht genügend Personal zur Verfügung steht und wenn es doch klingelt lass jemanden anders zu Tür gehen)

Und damit fällt das nun flach... Identifikation pur!
Mattes
Die amtlich verwahrten Beweisstücke können aber in der zuständigen Behörde eingesehen werden.


pn
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30.10.2011, 09:29
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Ach ja. Zum Thema Identifikation. Die müssen nicht selber kommen. Die können auch ganz einfach die Polizeibeamten vorbeischicken.

Ich kenne da jemanden, bei dem war das Standard. Irgendwann waren die aber auch so angepisst, dass sie von der Sekretärin immer nur eine Visitenkarte von einem chinesischen Handelsvertreter in die Hand gedrückt bekommen haben, der das Fahrzeug ja geliehen bekommen haben soll (^^), dass sie bei einer Anzeige wg. Nötigung mit 5 Beamten ankamen und das Privathaus um 6 Uhr morgens umstellten. Nein, dass ist kein Scherz. Wirklich so passiert.

Das Verfahren wurde aber später mangels Beweisen und weil die Polizei dem Geschädigten wohl ein Foto vom vermeintlichen Täter zeigte, eingestellt. Hat also auch nichts gebracht :hrhr:

Was auch schon bei dem funktioniert hat war die Aussage, dass sein Turbo kaputt gegangen wäre. Tatsächlich war ihm das mal passiert und der Motor drehte unkontrolliert hoch, während er das ganze Öl verbrannte. Allerdings passierte das natürlich nicht zu dem Zeitpunkt als er geblitzt wurde. Die passende Rechnung für einen neuen Motor hatte er aber, also bot sich das an :D


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30.10.2011, 09:38
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Mal abgesehen davon, dass bei uns die Bilder schon direkt beim ersten Schrieb dabei sind ... wenn ich zu schnell war dann bezahle ich halt. Immer dieses Herauswinden aus dem Sachverhalt

pn
Gast 
31.10.2011, 19:48
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