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Master ![]() Name: sascha Geschlecht: ![]() Fahrzeug: ej9facelift sold..dann cm2 pre type s rip ...jetzt cm2 fl type s Anmeldedatum: 13.02.2007 Beiträge: 8451 Wohnort: Texas | zitieren vollkaskoauszahlung mehrwertsteuer wie berechnen die das??? hat einer sowas schonmal gehabt.... hab jetzt 4100€ von ner versichrung bekommen (wiederbeschaffung waren 7000€) jetzt steht aber drin das die mir die mehrwertsteuer auch noch zurückzahlen/erstatten bis zum restwert netto wiederbeschaffung waren 6800€.... kann mir das irgend wer erklären..sonnt muss ich mich in die warteschleife vonner versicherung klemmen |
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Elite Name: Philip Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren MwSt bekommst erst ausgezahlt wenn die auch wirklich angefallen ist. Also wenn du es auf Rechnung reparieren lässt, Teile mit ausgewiesener MwSt kaufst oder ein neues Auto mit ausgewiesener MwSt. Das mit dem "neuen" Auto ist aber problematisch. Beim Gebrauchtwagenkauf wird nämlich nur der Gewinn des Händlers versteuert und nicht der ganze Preis. Edit: Jetzt weiss ich bescheid ![]() Willst dir also aktuell einen neuen gebrauchten kaufen, richtig? Der wird aber nicht komplett versteuert, weil ein und das selbe Produkt nicht 2x versteuert werden darf/kann. Deshalb fällt nur auf den Gewinn des Händlers die Steuer an. Die wird dir aber zu 95% keiner ausweisen. Deshalb darf die Versicherung im Falle des neuen Gebrauchtwagenkaufs nicht die MwSt einbehalten. Ich war vor ein paar Jahren in genau der gleichen Situation und hab da ein bisschen was in Erfahrung gebracht. Meiner wurde dann aber doch repariert, weil der Widerbeschaffungswert korrigiert wurde. 2x bearbeitet |
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Master ![]() Name: sascha Geschlecht: ![]() Fahrzeug: ej9facelift sold..dann cm2 pre type s rip ...jetzt cm2 fl type s Anmeldedatum: 13.02.2007 Beiträge: 8451 Wohnort: Texas | zitieren gerade mi der versicherung telefoniert 2,4% des wiederbeschaffungswerts kriege ich....also fast nix |
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Elite Name: Philip Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Wie 2,4? Meinst 2,4% des Preises vom neuen Wagen? Du hast Anspruch auf Auszahlung des vollen Widerbeschaffungswertes (abzüglich Restwert des kaputten Autos). Gibt da auch ein paar Urteile zu... Guck mal hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/mehrwertsteuer_ersatzfahrzeug.php 1x bearbeitet |
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