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01.12.2021, 22:22
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Moin.

Hat einer Erfahrung mit dem Kauf von Autos als "Gewerbekunde"?

Also dass ich keine Sachmängelhaftung etc habe ist mir bewusst.


Wie sieht es aber steuerlich aus?

Kann ich das Auto kaufen lassen von nem Kollegen der ein Gewerbe hat, nur halt dann mit meinem Privatvermögen zahlen? Oder wäre das illegal oder würden da zusätzliche Steuern anfallen?

Wäre es nicht auch möglich ein Kleingewerbe auf zu machen, den Namen der Firma im Kaufvertrag zu schrieben, aber das Geld dann Privat an das Autohaus zu überweisen und auch natürlich rein privat zu fahren?

Bin mir da unsicher wegen der Steuern, ob das Probleme bereiten würde.
Geht um ca 20.000 Euro


pn
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02.12.2021, 06:44
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Wenn dein Kollege MwSt Ausweisberechtigt ist wirkt sich das halt auf seine Umsatzsteuer abfuhr aus. Ist dann ein Regelbesteuertes Geschäft.
Wer den Betrag zahlt ist ja zunächst mal egal. Aber du hast dann halt kein Auto. Das auto gehört ihm, er hat den Vertrag, spielt auch keine Rolle ob du dann im Besitz der Zulassungsbesch. Teil I bist.
Da muß euer Verhältnis schon sehr gut sein. Oder er verkauft es dir weiter.
Hört sich schon wieder extrem dubios an. Die Händler denken das Sie durch den Verkauf an Gewerbetreibende die gesetzliche Sachmängelhaftung umgehen, das heißt aber nicht das Sie nicht in Regress genommen werden können bei schwerwiegenden verdeckten Mängeln.
Wer ne Karre für zwanzig tausend Euro verkauft und das Auto nicht an privat abgeben will hat idr was zu verbergen. Dann ist n Haufen von dem ich die Finger lassen würde


pn
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03.12.2021, 17:23
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Hansuli
1.Wenn dein Kollege MwSt Ausweisberechtigt ist wirkt sich das halt auf seine Umsatzsteuer abfuhr aus. Ist dann ein Regelbesteuertes Geschäft.
Wer den Betrag zahlt ist ja zunächst mal egal.
2. Aber du hast dann halt kein Auto. Das auto gehört ihm, er hat den Vertrag, spielt auch keine Rolle ob du dann im Besitz der Zulassungsbesch. Teil I bist.
3. Da muß euer Verhältnis schon sehr gut sein. Oder er verkauft es dir weiter.
4. Hört sich schon wieder extrem dubios an.
5. Die Händler denken das Sie durch den Verkauf an Gewerbetreibende die gesetzliche Sachmängelhaftung umgehen, das heißt aber nicht das Sie nicht in Regress genommen werden können bei schwerwiegenden verdeckten Mängeln.
6. Wer ne Karre für zwanzig tausend Euro verkauft und das Auto nicht an privat abgeben will hat idr was zu verbergen. Dann ist n Haufen von dem ich die Finger lassen würde

  1. da macht allein der Kauf eines Autos noch gar nix aus, evtl ist auf dem neuen Gebrauchtwagen gar keine MwSt ausweisbar
  2. das muss ja nicht so bleiben …
  3. … weil er das ja weiter verkaufen kann. Da muss das Verhältnis tatsächlich gut sein, weil der Gewerbetreibende Freund dann seinerseits die Gewährleistung geben muss.
  4. das ist nicht dubios, sondern passiert tagtäglich. Wir haben schon mehrere Autos über die Firma gekauft für Privatleute. Das ist weder illegal noch sonstwie irgendwas Besonderes. Auch in der Firma gibts kein Problem, der Wagen taucht ja nicht auf. Selbst wenn der übers Firmenkonto bezahlt würde - 20000€ raus, die kommen vom Kumpel wieder rein = 0€, durchlaufender Posten mit absolut gar keiner Auswirkung auf das Betriebsergebnis. Und auch das FA interessiert sich dafür nicht, das haben wir schon durch mehrere Prüfungen durch. Und es wird im Kleinen tagtäglich gemacht - mit dem Firmenkärtchen den Rabatt beim Bürobedarf für den Schulkram der Kinder mitgenommen oder bei Metro den Wocheneinkauf gemacht.
  5. Ja nun - das ist aber normal? Betrügen und verschweigen ist dadurch natürlich nicht straffrei möglich. Aber das ist ja auch ein Unterschied zur Gewährleistung
  6. das ist Quatsch. Der will sich einfach nicht mit dem Klientel Privatkunde herumschlagen. Und das kann ich verstehen. Wir sind eine Immobiliengesellschaft. Wenn wir ein Auto verkaufen, müssen wir an privat Gewährleistung geben und dürfen die nicht ausschließen. Nee danke, selbst bei einem Scheckheft gepflegten Wagen ist uns das Risiko zu groß. Wie im Übrigen JEDEM Privatverkäufer, alle schließen die Gewährleistung aus. Deiner Argumentation nach haben die auch alle was zu verbergen und man muss die Finger von diesen Autos lassen?
Das einzige Risiko was ich sehe: der Gewerbetreibende Freund kann seinerseits bei Weitergabe des Wagens die Gewährleistung nicht ausschließen. Man muss niemandem etwas unterstellen, aber wenn die Karre dann tatsächlich den 12000€ Motorschaden hat mag es den ein oder anderen „Freund“ geben, der sich das holen würde … deshalb machen wir in der Firma solche Deals nur mit Autos die Werksgarantie länger als Gewährleistung haben und nur mit wirklich ausgewählten Personen …


 1x  bearbeitet
pn
Elite 
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03.12.2021, 19:37
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Ja gut, Gewährleistung gibts ja in dem Sinne nicht mehr, die neue Regelung heißt gesetzl. Sachmängelhaftung und hier sind eben die ersten sechs Monate nach Kauf der Knackpunkt den hier gilt die Beweislastumkehr. Was im Grunde bedeutet das bei einem gerichtlichen Vergleich immer entscheidend ist ob der Verkäufer nachweisen kann das am Tag des Gefahrenübergang der Mangel noch nicht vorhanden war (fast unmöglich). Bedeutet in der Praxis, Verkäufer muß den Mangel erstatten, Kaufrückabwicklung oder was auch immer dem Gericht als maßvoll erscheint, meistens geht es aber immer zugunsten des Verbauchers/Käufers aus.
Diese Sachmangelhaftung umgeht man durch den Verkauf von Gewerbe an Gewerbe, vereinfacht gesagt: der Gesetzgeber sagt, ein Gewerbetreibender ist halt"Profi" und sich des Risikos eines Kaufgeschäfts bewusst, daher greift zwischen solchen Parteien die Haftung nicht wie bei Verkauf an eine Privatperson.

Ich denke das ist oft aber eher ein theoretischer Schutz, ich war viele Jahre in Fahrzeughandel und habe schon erlebt wie sogar Privatleute beim Verkauf an Händler (also Privat zu Gewerbetreibend) das Geschäft aufgrund Mängeln rückabwickeln mussten da der Käufer (also in dem Fall der Gewerbetreibende) geklagt hatte und der Verkäufer (privat) keinen Nachweis hatte, im Vertrag waren nämlich keine Mängel explizit aufgeführt. Und das eben obwohl ja in dieser Konstellation die Sachmangelhaftung nicht greift.

Oder das von dir schon angesprochene Risiko mit dem üblichen Schema wie es oft vorkommt:
Mitarbeiter XY fährt einen Dienstwagen der der Firma gehört, die Leasinglaufzeit ist vorbei, der Mitarbeiter will das Auto aber gerne privat weiter fahren, die Firma kauft also den Wagen beim Autohaus raus und verkauft weiter an den Mitarbeiter XY als Privatperson (man "kennt sich ja" alles kein Problem), paar Monate später verreckt was und es wird richtig teuer, dann kennt man sich plötzlich nicht mehr und die Gerichtlerei geht los. Oft genug erlebt.

Das das illegal ist hab ich ja nicht geschrieben und dubios - naja da hast du schon Recht, die verschärfte Gesetzeslage in Verbindung mit so Risikobehafteten Verkäufen wie einem Kfz lässt vielen Händlern/Firmen oft keine andere Wahl, es ist halt mittlerweile gängige Praxis. Aber wie schon gesagt - das schützt meiner Erfahrung nach halt auch nur bedingt, wenn ein Käufer einen Schaden hat der teuer ist und er klagewillig ist dann steckst du immer mit einem Fuß drin.
Genauso wie die Sache das Händler oft Autos "im Auftrag" verkaufen, also das Auto steht beim Händler auf dem Hof, er verkauft es aber im Vertrag steht halt noch der Name vom letzten Besitzer drin, das sind halt Kumpels und der tut seinem tollen Kumpel n Gefallen. Auch hier hab ich schon erlebt das Gerichte bei entsprechendem Nachweis dies aber nicht als Verkauf von Privat an Privat anerkannt haben.

Es ist halt wie immer, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Stiefel und diese Gummiparagraphen werden halt mal so mal so ausgelegt. Die Gerichte haben hier vor einigen Jahren dem ganzen einfach glaube ich pauschal einen Riegel vorgeschoben weil die Streitbarkeit und das Nachweisen oft zu undurchsichtig war, du kannst auch in den Vertrag tausend mal reinschreiben sowas wie "gekauft wie gesehen" oder " beim jetzigen Besiter keinen Unfall gehabt", das haben halt viele immer bis zum Anschlag ausgereizt, wenn du heute unwissend ein Auto mit Unfallschaden verkaufst, dann spielt es keine Rolle ob der Unfall drei Besitzern vor dir passiert ist und du nix davon wusstest, das Risiko hast trotzdem du.


 2x  bearbeitet

Verfasst am: 03.12.2021, 19:53
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Also im grunde könnte man jetzt sagen, nee steuerlich, buchalterisch gibt es hier nichts was so einer Aktion im Wege stehen kann (wenn man es richtig abwickelt), aber ob das Vertrauensverhältnis zu deinem Kumpel, der das Auto für dich kauft so gut ist das musst du selber wissen. Wenn er den Wagen kauft und du lediglich bezahlst, dann hast du eben offiziell keinen Kaufnachweis, Im Vertrag steht er als Käufer und ist somit auch Eiegentümer (wie gesagt, Hinweis im Fahrzeugbrief beim Haltereintrag, da steht sowas wie "Die ZUl.bescheinigung Teil I dient nicht zwangsläufig als Eigentumsnachweis).
Also mir wäre das bei einer 3.00 Euro Gurke egal, ob das Ding jetzt offiziell nemm Kumpel gehört der halt nE Firma hat. Aber bei 20.000 Euro Invest und du hast nichts offizielles das dir das Eigentum nachweist?
Ich weiß net, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Oder wie Sascha gesagt hat, dein Kumpel mit dem Gewerbe verkauft es dir weiter, er unterliegt dann halt der Sachmangelhaftung, wenn jetzt drei Monate nach Kauf das Getriebe verreckt, wwas würdest du dann tun?
Wenn der noch aktuelle Verkäufer akzeptierst das er dir das Auto direkt verkauft weil du ihm einen (Klein-)Gewerbenachweis bringst, dann wäre das natürlich auch ok, aber willst extra n Gewerbe jetzt anmelden nur um n Auto zu kaufen?

Das ist jetzt alles sehr theoretisch ausgeführt. Kommt wie gesagt halt auf das pers verhältnis an
pn
Newbie 
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07.12.2021, 23:47
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SaschaOF
Hansuli
1.Wenn dein Kollege MwSt Ausweisberechtigt ist wirkt sich das halt auf seine Umsatzsteuer abfuhr aus. Ist dann ein Regelbesteuertes Geschäft.
Wer den Betrag zahlt ist ja zunächst mal egal.
2. Aber du hast dann halt kein Auto. Das auto gehört ihm, er hat den Vertrag, spielt auch keine Rolle ob du dann im Besitz der Zulassungsbesch. Teil I bist.
3. Da muß euer Verhältnis schon sehr gut sein. Oder er verkauft es dir weiter.
4. Hört sich schon wieder extrem dubios an.
5. Die Händler denken das Sie durch den Verkauf an Gewerbetreibende die gesetzliche Sachmängelhaftung umgehen, das heißt aber nicht das Sie nicht in Regress genommen werden können bei schwerwiegenden verdeckten Mängeln.
6. Wer ne Karre für zwanzig tausend Euro verkauft und das Auto nicht an privat abgeben will hat idr was zu verbergen. Dann ist n Haufen von dem ich die Finger lassen würde

  1. da macht allein der Kauf eines Autos noch gar nix aus, evtl ist auf dem neuen Gebrauchtwagen gar keine MwSt ausweisbar
  2. das muss ja nicht so bleiben …
  3. … weil er das ja weiter verkaufen kann. Da muss das Verhältnis tatsächlich gut sein, weil der Gewerbetreibende Freund dann seinerseits die Gewährleistung geben muss.
  4. das ist nicht dubios, sondern passiert tagtäglich. Wir haben schon mehrere Autos über die Firma gekauft für Privatleute. Das ist weder illegal noch sonstwie irgendwas Besonderes. Auch in der Firma gibts kein Problem, der Wagen taucht ja nicht auf. Selbst wenn der übers Firmenkonto bezahlt würde - 20000€ raus, die kommen vom Kumpel wieder rein = 0€, durchlaufender Posten mit absolut gar keiner Auswirkung auf das Betriebsergebnis. Und auch das FA interessiert sich dafür nicht, das haben wir schon durch mehrere Prüfungen durch. Und es wird im Kleinen tagtäglich gemacht - mit dem Firmenkärtchen den Rabatt beim Bürobedarf für den Schulkram der Kinder mitgenommen oder bei Metro den Wocheneinkauf gemacht.
  5. Ja nun - das ist aber normal? Betrügen und verschweigen ist dadurch natürlich nicht straffrei möglich. Aber das ist ja auch ein Unterschied zur Gewährleistung
  6. das ist Quatsch. Der will sich einfach nicht mit dem Klientel Privatkunde herumschlagen. Und das kann ich verstehen. Wir sind eine Immobiliengesellschaft. Wenn wir ein Auto verkaufen, müssen wir an privat Gewährleistung geben und dürfen die nicht ausschließen. Nee danke, selbst bei einem Scheckheft gepflegten Wagen ist uns das Risiko zu groß. Wie im Übrigen JEDEM Privatverkäufer, alle schließen die Gewährleistung aus. Deiner Argumentation nach haben die auch alle was zu verbergen und man muss die Finger von diesen Autos lassen?

    Das einzige Risiko was ich sehe: der Gewerbetreibende Freund kann seinerseits bei Weitergabe des Wagens die Gewährleistung nicht ausschließen. Man muss niemandem etwas unterstellen, aber wenn die Karre dann tatsächlich den 12000€ Motorschaden hat mag es den ein oder anderen „Freund“ geben, der sich das holen würde … deshalb machen wir in der Firma solche Deals nur mit Autos die Werksgarantie länger als Gewährleistung haben und nur mit wirklich ausgewählten Personen …

Danke für die Bestätigung!Genau so haben wir es nun gemacht. Zahle es einfach Privat, seine Firma steht nur im Kaufvertrag. Haben untereinander noch nen Vertrag von Privat zu Privat ohne Gewinn oder Verlust gemacht und die Gewährleistung ausgeschlossen.
Bin aber eh jemand der auf keinen Fall ankommen würde bei Freunden.
Die Begutachtung hat ohnehin ein bekannter KFZ Meister von uns ausführlich durchgeführt, das Autohaus hat auch alles mitgemacht und uns auf die Bühne gelassen.

Ist ein großer renommierter Honda Händler, der einfach keine Gewährleistung geben konnte von der Geschäftsleitung aus. Meine alternative wäre sonst komplett Privat gewesen, und da habe ich so ca die selben Ansprüche nachher ;)

Hab noch nen Service dafür rausgeschlagen, Preisnachlass und neuen Tüv :yes:


Sehe das auch nicht kritisch, das Auto war als es noch dem Vorbesitzer gehört hat immer im selben Autohaus als Kunde und wurde dann halt dort in Zahlung gegeben, passiert ja schonmal.


pn
Gast 
07.12.2021, 23:47
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