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Trainee 
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16.06.2005, 20:31
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hi,

hab mal da ne frage ist es nicht verboten eine unterbeleuchtung am auto zu haben?

also ich meine das hier




wäre nett wnen mir mal darauf jemand antowrten könnte.


weil dann würde ich mir sowas in 3 monaten ach unter mein baby machen



ps: hatte heute meine erste fahrstunde :drive: :drive: :drive:
[/img]



edit// galls der besitzer des wagens nich will das ich sein auto hier poste bitte bescheid sagen ich entferne dann das bild


pn
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16.06.2005, 20:32
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kurz gesagt: es ist verboten!

pn
Trainee 
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16.06.2005, 20:33
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Ma$aXkurz gesagt: es ist verboten!



was könnte einem im schlimmsten fall passieren wenn die bullerei einen damit erwischt etc?
gibt mir input bin ein n00b in hinsicht AUTO


pn
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16.06.2005, 20:37
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Mängelkarte, Unterbodenbeleuchtung abbauen und bei den "Grünen" vorzeigen. Ich weiß nur nicht, wie das bei Fahranfängern (Probezeitverlängerung) ist, ob es da nicht noch größere Strafen gibt...

pn email
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16.06.2005, 20:48
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denke mal es läuft ab wie bei allen teilen die nicht zugelassen sind: Fahrzeug ohne BE-> 3 Punkte, 75€ Strafe! Als Probezeit-Unterdrückter kämen dann noch 2 Jahre Probezeit hinzu und für 350€ ne nachschulung...

pn
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16.06.2005, 20:51
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die beleuchtung ist im stand zur show erlaubt!!! sobald der motorangeht müssen die dinger aussein!!
alles was am auto nach aussen hin leuchtet ist verboten!!


pn email
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16.06.2005, 20:53
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Ausser Scheinwerfer und Rückleuchten... :hrhr: Natürlich müssen diese ein E-Prüfzeichen haben!

pn email
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16.06.2005, 21:00
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und dieses e-prüfzeichen bzw. eine eintragung gilt auch für eine Unterbodenbeleuchtung...viel spass beim suchen eines netten tüv-prüfers :D

pn
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16.06.2005, 21:04
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die unterbodenbeleuchtung am besten an den türkontakten anschließen,dann ist es eine einstiegß hilfe und keiner kann was

pn
Bling-Bling Admin 

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16.06.2005, 21:05
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und einen versteckten Schalter mit dem man die Beleuchtung auch bei geschlossener Tür einschalten kann... :hrhr:

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Gast 
17.06.2005, 11:44
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