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Beobachter Anmeldedatum: 13.06.2013 Beiträge: 1 | zitieren guten tag, mir ist letzte woche etwas unglückliches und ungeplantes passiert. ich war mit einem freund und ner freundin unterwegs und wir hatten einiges getrunken. spät wollten wir uns aufm weg nach hause machen und der freund wollte sein auto nicht stehen lassen und überredete uns mit ihm doch mitzufahren. die freundin auf dem beifahrersitz, ich hinten fuhren dann irgendwann doch mit. auf dem weg nach hause kam er mit dem auto ins schleudern und überschlug sich halb. ich riss mich panisch ausm auto und holte die beiden auch da raus. nachdem ich einen fußgänger zu uns laufen sah, rannte ich panisch weg. jetzt zu meiner frage: habe ich rechtlich was zu befürchten? hier sind ja meiner meinung nach zwei dinge zu beachten. erstens, dass wir zu dem betrunkenen freund ins auto gestiegen sind und zweitens, dass ich nachdem ich die beiden ausm auto geholt habe panisch weggerannt bin... diese sache macht mich sehr fertig und deshalb würde ich mich über jede kompetente antwort freuen. gruß, wissen90 |
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Elite Name: Philip Geschlecht: Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Wenn dich dein Gewissen plagt, geh beichten! Entweder bei der örtlichen Polizei oder im Gotteshaus deines Vertrauens. Wie ist die Sache denn weiter ausgegangen? Ist deinem Kumpel (Fahrer und Halter des Autos?) was passiert? Hat die Polizei den Unfall aufgenommen? Kam sonst jemand zu Schaden? Zu einem Betrunkenen ins Auto zu steigen ist, soweit ich weiss, noch nicht strafbar. Allerdings hast du schlechte Karten, wenn du Schadenersatz oder Schmerzensgeld vom betrunkenen Fahrer fordern willst, obwohl du von seiner Trunkenheit wusstest. Ob du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, kann ich nicht beurteilen. Da sind wir wieder am Anfang: geh zur Polizei. Die dürften sich aber hauptsächlich für den Fahrer interessieren. |
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Elite Geschlecht: Fahrzeug: DC2 Anmeldedatum: 21.07.2011 Beiträge: 1065 Wohnort: Bremen | zitieren Naja ich glaube gehört zu haben, dass man sich strafbar macht, sich zu jemandem ins Auto zu setzen, der betrunken ist. Bzw. diesen daran nicht zu hindern. Einfach mal "Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt" googlen, könnte was dran sein.. Sofern du beiden erste Hilfe geleistet hast, machst du dich auch hier nicht strafbar. Sonst könntest du wegen unterlassener Hilfeleistung dran kommen. |
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Elite Name: Jörn Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic EJ9 Fl Anmeldedatum: 08.03.2013 Beiträge: 1247 Wohnort: Bocholt | zitieren 1. Du bist nicht gefahren, insofern hast Du Dich nicht strafbar gemacht ! Des Weiteren, wer will Dir nachweisen können das Du wusstest das Dein Freund etwas getrunken hat (es sei denn er war Granatenvoll) ?! 2. Wie ist die Sache denn weiter gegangen ? Also was hat Dein Freund dann gemacht ? Kam die Polizei noch ? Weil wenn nicht wäre es ziemlich asi von Dir, nachträglich und nur aufgrund eines schlechten Gewissens Deinerseits, noch zur Polizei zu gehen und Deinen Freund somit quasi anzuzeigen.. Ich würde ihm lieber selber in den Ars*** treten, denn betrunken zu fahren macht man einfach nicht !! Ich will hier auch nochmal ausdrücklich betonen das Du das auch vorher schon hättest tun sollen, bzw. ihm den Schlüssel wegnehmen. Sowas ist echt total verantwortungslos !! Und dann auch noch mitzufahren ist ziemlich dumm, da hätte viel schlimmeres passieren können ! Und Gewissensbisse sollte Dein Freund noch viel mehr haben als Du.. Je nachdem solltest Du Deinem Freund aber raten sich selbst zu stellen. Weiss ja nicht, aber wenn er irgendwas ausser seinem Auto kaputt gefahren hat bei dem Unfall kommt es sowieso irgendwann raus und dann kann er sich besser gleich stellen ! Du hast jedenfalls am wenigsten zu befürchten ---> http://strafprozess.blogspot.de/2010/04/beihilfe-zu-einer-trunkenheitsfahrt.html Hoffentlich war euch die Aktion wenigstens eine Lehre, da laufen und fahren auch Unschuldige draussen herum... ! 1x bearbeitet |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Unnfall" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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