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Beobachter 
Anmeldedatum: 13.06.2013
Beiträge: 1
13.06.2013, 10:35
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guten tag,

mir ist letzte woche etwas unglückliches und ungeplantes passiert. ich war mit einem freund und ner freundin unterwegs und wir hatten einiges getrunken. spät wollten wir uns aufm weg nach hause machen und der freund wollte sein auto nicht stehen lassen und überredete uns mit ihm doch mitzufahren. die freundin auf dem beifahrersitz, ich hinten fuhren dann irgendwann doch mit.

auf dem weg nach hause kam er mit dem auto ins schleudern und überschlug sich halb. ich riss mich panisch ausm auto und holte die beiden auch da raus. nachdem ich einen fußgänger zu uns laufen sah, rannte ich panisch weg.

jetzt zu meiner frage: habe ich rechtlich was zu befürchten? hier sind ja meiner meinung nach zwei dinge zu beachten. erstens, dass wir zu dem betrunkenen freund ins auto gestiegen sind und zweitens, dass ich nachdem ich die beiden ausm auto geholt habe panisch weggerannt bin...

diese sache macht mich sehr fertig und deshalb würde ich mich über jede kompetente antwort freuen.

gruß, wissen90


pn
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Beiträge: 1457
Wohnort: Viereck
13.06.2013, 14:23
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Wenn dich dein Gewissen plagt, geh beichten! Entweder bei der örtlichen Polizei oder im Gotteshaus deines Vertrauens.

Wie ist die Sache denn weiter ausgegangen? Ist deinem Kumpel (Fahrer und Halter des Autos?) was passiert? Hat die Polizei den Unfall aufgenommen? Kam sonst jemand zu Schaden?

Zu einem Betrunkenen ins Auto zu steigen ist, soweit ich weiss, noch nicht strafbar. Allerdings hast du schlechte Karten, wenn du Schadenersatz oder Schmerzensgeld vom betrunkenen Fahrer fordern willst, obwohl du von seiner Trunkenheit wusstest.

Ob du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, kann ich nicht beurteilen. Da sind wir wieder am Anfang: geh zur Polizei. Die dürften sich aber hauptsächlich für den Fahrer interessieren.


pn
Elite 

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Beiträge: 1065
Wohnort: Bremen
13.06.2013, 14:51
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Naja ich glaube gehört zu haben, dass man sich strafbar macht,
sich zu jemandem ins Auto zu setzen, der betrunken ist.
Bzw. diesen daran nicht zu hindern.

Einfach mal "Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt" googlen, könnte was dran sein..

Sofern du beiden erste Hilfe geleistet hast, machst du dich auch hier nicht strafbar.
Sonst könntest du wegen unterlassener Hilfeleistung dran kommen.


pn
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Beiträge: 1247
Wohnort: Bocholt
15.06.2013, 12:21
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1. Du bist nicht gefahren, insofern hast Du Dich nicht strafbar gemacht ! Des Weiteren, wer will Dir nachweisen können das Du wusstest das
Dein Freund etwas getrunken hat (es sei denn er war Granatenvoll) ?!

2. Wie ist die Sache denn weiter gegangen ? Also was hat Dein Freund dann gemacht ? Kam die Polizei noch ? Weil wenn nicht wäre es
ziemlich asi von Dir, nachträglich und nur aufgrund eines schlechten Gewissens Deinerseits, noch zur Polizei zu gehen und Deinen Freund
somit quasi anzuzeigen..

Ich würde ihm lieber selber in den Ars*** treten, denn betrunken zu fahren macht man einfach nicht !! Ich will hier auch nochmal ausdrücklich betonen das Du das auch vorher schon hättest tun sollen, bzw. ihm den Schlüssel wegnehmen. Sowas ist echt total verantwortungslos !! Und dann auch noch mitzufahren ist ziemlich dumm, da hätte viel schlimmeres passieren können ! Und Gewissensbisse sollte Dein Freund noch viel mehr haben als Du.. Je nachdem solltest Du Deinem Freund aber raten sich selbst zu stellen. Weiss ja nicht, aber wenn er irgendwas ausser seinem Auto kaputt gefahren hat bei dem Unfall kommt es sowieso irgendwann raus und dann kann er sich besser gleich stellen ! Du hast jedenfalls am wenigsten zu befürchten ---> http://strafprozess.blogspot.de/2010/04/beihilfe-zu-einer-trunkenheitsfahrt.html

Hoffentlich war euch die Aktion wenigstens eine Lehre, da laufen und fahren auch Unschuldige draussen herum... !


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
15.06.2013, 12:21
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