» TÜV Prüfer im Raum Potsdam/Berlin

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Name: Manuel
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28.03.2018, 08:51
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Hallo,


ich suche einen TÜV, der mir im Raum Potsdam/Berlin diverse Teile an meinem EJ1 per Einzelabnahme eintragen kann.

Es handelt sich hierbei um folgende Eintragungen:
  • Rota Wheels mit H&R Spurplatten und gestretchten Reifen
  • TEIN Super Street
  • Klarglasfrontleuchten (Depo) von Fullcartuning
  • durch Hersteller leicht geschwärzte Klarglasrückleuchten (Sonar) mit LEDs
  • Motorhaubenverlängerung
- nachdem alles eingetragen ist, sollte auch gleich ein Wertgutachten gemacht werden

Kennt Jemand von Euch zufällig solch einen TÜV?

Das wäre sehr hilfreich.
Ich möchte gerne verhindern, erst bis nach Karlsruhe zu RHD zu fahren. Ist doch extrem weit von mir aus.

Viele Grüße
Manuel


pn
General 

Name: Martin
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28.03.2018, 10:22
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**Sonderabnahmen für Felgen und Fahrwerke offiziell nicht mehr möglich.**
Die Nachfolgenden Aussagen stammen von Rhd Speedmaster der Anfragen an das KBA sowie sämtliche TÜV Einrichtungen schickte und wurden von meinem TÜV Prüfer ebenfalls bestätigt.

Hier die neue Richtlinie für eine Sondereintragung für Felgen.
Eine legale Abnahme der Felgen ist mit der neuen Richtlinie nicht mehr möglich.
Dies gilt auch für Fahrwerke.
Wir haben uns extra an das Kraftfahrtbundesamt und an die Qualitätsmanagement`s der TÜV Organisationen gewandt :TÜV Süd, TÜV Hessen, Dekra, TÜV Thüringen, TÜV Rheinland, TÜV Saarland und VDAT.
Über all dieselbe Aussage.

Hier die Aussage

Verband der Automobiltuner:

VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
-Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Sonderräder ungültig
-Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
-Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter
Verbraucher, die einen Felgensatz ,Fahrwerk nach §21, also als
Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die
Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das
empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun
drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung
von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein
Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in
Serie hergestellten Teilen ist ein
Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für
gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die
Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu,
Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt
Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter
identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen
Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten
haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob
die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind
oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder
dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine
Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht
einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin,
dass die Eintragung solcher Räder
nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen/Fahrwerke mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein
Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes
Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass
alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten
Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium
hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Ein Materialgutachten ist deshalb nicht zielführend.

Hier mal ein schrieb vom Tüv Rheinland: Einfach kopiert (ist jedem öffentlich zugänglich gepostet von RHD Speedmaster bzw. Herrn Müller)

Sehr geehrter Herr Müller,

Ihre Anfrage an die TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.

Bei der Umrüstung von Fahrzeugen mit seriengefertigten Rädern sind zur Begutachtung gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. Dies sind Teilegenehmigungen wie Teilegutachten, Teile-ABE und ECE-Genehmigungen. Bei Rädern aus der Erstausrüstung kann der Bezug auf die Fahrzeuggenehmigung als „Prüfzeugnis“ verwendet werden.

In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei Vorlage eines „Festigkeitsgutachtens“ gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz u ihre Anhänger zum §30 StVZO eines vom KBA akkreditierten Prüflabors bei gleichzeitigem Nachweis eines Qualitätssicherungssystem nach internationalem Standard und der Zustimmung unserer Räderprüfstelle eine Begutachtung erfolgen.

Herstellerbescheinigungen, VIA-, JWL- und JWL-T Bestätigungen bzw. Kennzeichnungen auf Rädern auch in Zusammenhang mit Traglastangaben stellen kein gültiges Prüfzeugnis für eine Begutachtung im Sinne der StVZO dar und können nicht für eine Begutachtung verwendet werden.

Bei der Begutachtung von geänderten Rad-/Reifenkombinationen ist es zudem unerheblich, ob es sich um ein typ- oder einzelgenehmigtes Fahrzeug handelt. Obige Vorgaben finden auch Anwendung bei Fahrzeugen, welche mit von der Serie abweichenden Rädern importiert werden und im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.

Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhilft, wobei es dem bereits zuvor persönlich in Ihrem Haus Besprochenem entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Wehrfritz

Leiter der Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr Rheinland-Pfalz


+49 6131 - 4654 305
+49 160 - 7481 392
+49 221 - 806 369108
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TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V.
Geschäftsbereich Mobilität
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28.03.2018, 10:46
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Das ist mal ne eindeutige Ansage!

Danke für´s teilen ElChorro.


pn
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Name: Manuel
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28.03.2018, 12:35
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Danke, ElChorro,

das hoert sich nicht gut an. Die Probleme werden immer "besser" mit meinem Auto. Jetzt wo ich es nach Ewigkeiten endlich wieder habe und wieder fahren koennte.

Ich finde persoenlich diese Richtlinie nur wieder etwas aus der Luft gegriffen.
Klar muss es um Verkehrssicherheit gehen, aber wo ist denn der Grund, dass diese Richtlinie erlassen worden ist.

Mir ist nicht wirklich bekannt, dass in den letzten Jahren irgendwelche Unfaelle wegen Fahrwerken oder Raedern ohne Gutachten waren. Sollte das eine so krasse Zahl ausmachen, dass eine neue Richtlinie dafuer erlassen wird, waere das schon laengst in irgendwelchen Medien aufgetaucht.
Fuer mich persoenlich ist das nur wieder Geldmacherei.
Wie gesagt, ist nur meine Meinung.

Die Felgen, die ich fahre und das Fahrwerk haben in anderen Laendern seit Jahren keine Probleme.


Jetzt habe ich nur das Problem, wie ich die Dinge dennoch eingetragen bekomme. Im schlimmsten Falle mit kompletter Pruefung der Prueflinge (Zerstoerung).


pn
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28.03.2018, 12:44
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ElChorroDas Prob ist ganz einfach die Tatsache, dass immer mehr ungeprüfter Mist aus dem Land der aufgehenden Sonne mit irgendwelchen Fake Gravuren auftaucht und im einzigen Land, in welchem es noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, auf öffentlichen Strassen bewegt wird!
Leider hat die Physik auch seine Grenzen :D


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Master 
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28.03.2018, 17:27
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Wenn du nen guten tüvi hast oder den permöglicht kennst trägt der dir das auch rückwirkend ein 😉 natürlich nicht zwei Jahre aber eine gewisse Zeit klappt das schon noch alles inkl. Zulassungsstelle.

pn
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28.03.2018, 20:34
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Felgen von Rota sind doch schon des öfteren gebrochen...

pn
Grand Master 

Name: G.
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28.03.2018, 21:00
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nfspeedyFelgen von Rota sind doch schon des öfteren gebrochen...

Und bbs auch schon... oder ATS DTC und die haben ein Gutachten...also was willst du damit sagen?


pn
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28.03.2018, 21:06
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Lass es mal in Deutschland genauso viele Rotas auf den Autos geben wie BBS.....
Und wenn es diese Tests nicht geben würde, Wer würde entscheiden welche Felgen funktionieren und halten? Weil dann dürfte ich mir in der Garage auch welche selber gießen und mit denen rumfahren


pn
Senior 
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29.03.2018, 05:44
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nfspeedyFelgen von Rota sind doch schon des öfteren gebrochen...

Ja genau, einfach aus der Fahrt... knack und durch :P

Klar, wenn man von der Bahn fliegt und über den Acker pflügt bzw. einen Bordstein erwischt, kann jede Felge brechen...


pn
Gast 
29.03.2018, 21:53
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