» Türgriffe cleanen. Was kann ich tun? was sagt die StZVO?

Fahrtenbuch auch als Beifahrer bei nem 3,2Tonner auszufüllenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenbin über rot gefahren
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10.07.2009, 04:55
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Beschäftige mich gerade mit diesem Thema, da bei meinem Qp die Türgriffe gecleant sind.
Bisher gab es kein Gesetzt der dies verbietet, lediglich musste eine zweite Rasterung vorhanden sein damit Türen nicht unbeabsichtigt geöffnet werden.
Mein TÜV mann sagte uns jetzt, dass es ein Gesetzt gibt ( ab 2009 ) das besagt das immer ein Mechanischer Türgriff vorhanden sein muss. Er ist jetzt dabei raus zubekommen, welche Möglichkeit noch besteht. Z.B. einen Taster an der Unterseite Spiegel, bzw. bei mir in der Griffmulde wie am VW Touran an der Kofferraumklappe der die mechanische Funktion unterstützt.
Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, was bei der Sache rauskommt. Es sind ja doch recht viele Autos ohne Türgriffe unterwegs.

Das einzige was ich in der StVZO zum Thema Türen finde ist das hier:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)



B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

(2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.

(3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren - ausgenommen Falttüren - an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muß für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.

(4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.

StVZO http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php


Eventuell findet der eine oder andere mehr zum diesen Thema.
In einige Foren steht viel mehr, aber ich möchte nicht alles glauben was die da schreiben, ich möchte wenn schon das in der StVZO oder sonstwo nachlesen können.

Gruß

Thomas


pn
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10.07.2009, 05:12
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glaub es muss auf jeden fall ein mechanischer öffner vorhanden sein, damit die tür beim unfall oder so geöffnet werden kann von helfern

pn
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10.07.2009, 05:57
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silent23glaub es muss auf jeden fall ein mechanischer öffner vorhanden sein, damit die tür beim unfall oder so geöffnet werden kann von helfern

Das ist ja mein Problem, viele glauben es aber wissen es nicht zu 100%. in der letzten Jahren war es nicht wirklich ein Problem das eingetragen zu bekommen.
Und hier im Forum hab ich auch schon nen paar Autos mit gecleanten Türgriffen gesehen.

Wie schon geschrieben, will ich mich da genaustes informieren und nach Möglichkeit möchte ich das gesetzt schwarz auf weis sehen.



Verfasst am: 10.07.2009, 09:29
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Hab jetzt den halben tag mit der suche im netz verbracht. Habe aber nicht das geringste gefunden, wo ein gesetzt das cleanen von türgriffen untersagt.
Hier noch der direkte link zu StVZO:

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Bin dann mal gespannt, was der TÜV Mann raus bekommt.
Wobei ich eigentlich auch schon Ideen habe, ne mechanische Öffnung zu realisieren.
pn
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10.07.2009, 09:36
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ne dumme frage kannst ma ein bild posten hab sowas noch nie gesehen :cry: gibst hier nicht :no:

pn
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10.07.2009, 10:06
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hier kannst du es in etwa erkennen: ;) Seite 8

http://www.maxrev.de/tomes-sein-projekt-ej1-neue-bilder-bald-ist-er-fertig-t100211.htm

bzw. hier noch nen bild von nem anderen:


 
civic3pw6.jpg
civic3pw6.jpg - [Bild vergrößern]


pn
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10.07.2009, 10:52
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§30, STVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Beispiel: Unfall, Fahrer und Beifahrer sind bewusstlos, haben tiefe Schnittverletzungen. Gefahr des Verblutens --> Problem bei cleanen Griffen, die Ersthelfer kriegen die Türen nicht auf--> somit Verstoß gegen §30 Absatz 2, da das Ausmaß von Verletzung durch die fehlenden Griffe vergrößert wird.

Das Argument, "dann schlag ich halt die Scheibe ein" ist keins, weil es praktisch fast unmöglich ist, eine bewusstlose Person, ohne diese weiter zu verletzen, durch ein Autofenster zu bergen.


pn
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10.07.2009, 10:59
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Virus27§30, STVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Beispiel: Unfall, Fahrer und Beifahrer sind bewusstlos, haben tiefe Schnittverletzungen. Gefahr des Verblutens --> Problem bei cleanen Griffen, die Ersthelfer kriegen die Türen nicht auf--> somit Verstoß gegen §30 Absatz 2, da das Ausmaß von Verletzung durch die fehlenden Griffe vergrößert wird.

Das Argument, "dann schlag ich halt die Scheibe ein" ist keins, weil es praktisch fast unmöglich ist, eine bewusstlose Person, ohne diese weiter zu verletzen, durch ein Autofenster zu bergen.

das ist definitiv auslegungssache!


pn
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10.07.2009, 11:47
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Virus27§30, STVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Beispiel: Unfall, Fahrer und Beifahrer sind bewusstlos, haben tiefe Schnittverletzungen. Gefahr des Verblutens --> Problem bei cleanen Griffen, die Ersthelfer kriegen die Türen nicht auf--> somit Verstoß gegen §30 Absatz 2, da das Ausmaß von Verletzung durch die fehlenden Griffe vergrößert wird.

Das Argument, "dann schlag ich halt die Scheibe ein" ist keins, weil es praktisch fast unmöglich ist, eine bewusstlose Person, ohne diese weiter zu verletzen, durch ein Autofenster zu bergen.

Tja, dennoch ist es nicht klar definiert das es verboten ist.
Die Definition eines mechanischen Türgriffs ist nirgends zu finden. Also kann ich mir nen Taster an die Spiegelunterseite bzw. bei mir in die Griffmulde einbauen der eine art Unterstützung der mechanischen Türöffnung ist.

Zudem, bei einem Unfall der so heftig ist das beide Insassen schwer verletzt und bewusstlos sind hilft auch kein Türgriff mehr weil die Tür aller Wahrscheinlichkeit nach eh nicht mehr zu öffnen ist. dann kommt Ronny mit der großen schere und macht die Dose auf. :P


pn
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10.07.2009, 12:33
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Tomes_EG4

Zudem, bei einem Unfall der so heftig ist das beide Insassen schwer verletzt und bewusstlos sind hilft auch kein Türgriff mehr weil die Tür aller Wahrscheinlichkeit nach eh nicht mehr zu öffnen ist. dann kommt Ronny mit der großen schere und macht die Dose auf. :P

nichtnur unfall

krampfanfall, diabetischer notfall, zuckershock, herzinfarkt, da ist es schon toll eine öffnung zu haben :)

jedoch sage ich definitiv, einem, dem das auffällt, ist auch soweit ausgebildet, das der da ne scheibe einhaut bzw auf andere art und weise einen zugang verschafft ! 1% aller in deutschland lebenden personen würde soetwas überhaupt (notfallpatient) auffallen und helfen wollen und es dann auch noch machen !

und im falle eines falles, wenn ronny mit nem spreizgerät kommen muss, das teil wiegt 29kg alleine und schiebt problemlos 6t :), sprich nen dicker fetter transporter kannste damit auch hochheben !

und im schlimmsten fall, das man die türen aufmachen muss, weil der Notfallpatient durch einen Verkehrsunfall sogar in die Bewußtlosigkeit/Bewußtseinseintrübung kommt, kannst du als leie fast garnichts mehr tun. so hart es klingt, dann bekommt auch kein anderer mehr die tür auf.


pn
Gast 
10.10.2009, 07:59
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