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Gesperrt Anmeldedatum: 01.07.2009 Beiträge: 218 | zitieren |
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Premium-Member Name: Dino Geschlecht: Fahrzeug: S14 & CW3 *Daily* | DC2 *sold*, EJ6 *sold*, EH6 *RIP*, EG3 *sold*, K10 *sold* Anmeldedatum: 22.08.2007 Beiträge: 8248 Wohnort: Kamen | zitieren naja...er schreibt ja iner beschreibung er verkauft 2 "lautschprecher" von daher ist das schon richtig so das was du meinst sind die detaillierten artikelinformationen die man dazufügen kann... da hat er wohl ausversehen das 2-wege system gewählt |
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Gesperrt Anmeldedatum: 01.07.2009 Beiträge: 218 | zitieren .... 1x bearbeitet |
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Senior Geschlecht: Fahrzeug: EG4 bj.94(S24A AT), Audi A8 D2 4.2 bj.97, DB W116 280SE bj.77 Anmeldedatum: 05.08.2008 Beiträge: 468 | zitieren Also Rechtliche Sicht weis ich nicht, würde aber sagen, weil er es eigentlich schreibt, dass er nur die TMTs abgibt, dass da nix zu machen ist. Aber wenn man was kauft, sollte man schon mal die Beschreibung durchlesen. Wenn ich schon so ne tolle Grammatik und Rechtschreibung sehe, würde ich sofort einen Bogen um die Auktion machen. Und wenn man nicht sicher ist, was jemand genau anbietet hätte man fragen können. Ansonsten, wenn du ne gute Basis hast, kannst ja ein paar klanglich passende HTs kaufen und das System mit ner 4Kanal oder 2* 2Kanal Stufen Vollaktiv betreiben. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 22.02.2009 Beiträge: 31469 | zitieren wenn die bescheibung alleine schon mal so geschrieben ist würd ichs mir net kaufen. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 01.07.2009 Beiträge: 218 | zitieren .... 1x bearbeitet |
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Premium-Member Name: Woll-E Geschlecht: Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 03.05.2009 Beiträge: 21228 Wohnort: Köln | zitieren Klar kann er. Im Grunde ist es dein Fehler, dafür kannst du keinen anderen Verantwortlich machen Fragen oder richtige Entwirrung der Beschreibung hätten zur Aufklärung geführt |
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Gesperrt Anmeldedatum: 01.07.2009 Beiträge: 218 | zitieren .... 1x bearbeitet |
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Fortgeschrittener Geschlecht: Anmeldedatum: 19.07.2007 Beiträge: 199 Wohnort: Köln | zitieren Ne. er kann dir keine negative bewertung machen,ist schon seid längerem so das der verkäufer dem käufer keine negative und auch keine neutrale bewertung mehr machen kann. Ausserdem wenn etwas nicht so wie beschrieben ist kannst du einen streitfall eröffnen,wenn du glück hast und im recht bist bekommst du dein geld von ebay Anzeige zurück und der verkäufer bekommt zusätzlich noch eine verwarnung.... Grüsse. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 01.07.2009 Beiträge: 218 | zitieren .... 1x bearbeitet |
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