» Testament: Wie an Bekannten vererben und Verwandtschaft enterben?

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17.05.2012, 17:03
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Hi,

kann man an irgendjemanden vererben und dabei alle anderen ausschließen? Das geht nicht wg. den Pflichtanteilen oder?

Bekommen Geschwister auch Pflichtanteile oder gibt es da Tricks oder "harte" Gründe, die einen Ausschluss möglich machen?

Die betroffene Person ist nicht verheiratet und hat keine Kinder, nur Geschwister und Mutter.

Gruß



Verfasst am: 17.05.2012, 17:10
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Also die Geschwister können nur was abbekommen, wenn die Eltern, in dem Fall die Mutter tot ist:
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Pflichtteil-der-Geschwister.html
ZitatGeschwister in der gesetzlichen Erbfolge

Als Abkömmlinge der Eltern des verstorbenen Erblassers gehören Geschwister der zweiten Ordnung innerhalb der gesetzlichen Erbfolge an. Voraussetzung für die Berufung von Mitgliedern der zweiten Ordnung als Erben ist, dass keine Erben der ersten Ordnung existieren. Folglich dürfen in einem solchen Fall keine Abkömmlinge des Erblassers existieren. Damit die Geschwister zu Erben werden, muss aber noch eine weitere Bedingung erfüllt sein. Dem Repräsentationsprinzip zufolge erben die Geschwister nur, wenn die Eltern bereits verstorben sind, weil sie über diese mit dem verstorbenen Erblasser verwandt waren.

Aber es sollen wenn möglich Mutter und Geschwister ausgeschlossen werden (Mutter im Pflegeheim, d.h. Erbe wandert dann sowieso zu den Geschwistern).
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17.05.2012, 23:41
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an den pflichtteil kommt man drum herum, außer bei schwerwiegenden ereignissen. er muss halt irgendwem halt beerben und die mutter würde halt den gesetzlichen mindestteil kriegen.

pn
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20.05.2012, 11:00
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Hab es jetzt denke ich soweit herausgefunden.

  1. Aktuell ist er verheiratet. In dem Fall würden 75% an seine Frau gehen und jeweils 12,5% an seine Mutter und die Geschwister. Mit Testament könnte man dagegen alle enterben, so dass der Frau nur noch 37,5% und der Mutter 6,25% als Pflichtteil zugesprochen würden. Die Geschwister gingen dagegen komplett leer aus. Frei zuweisen könnte man also 56,25%,
  2. Wäre er geschieden, dann gehen jeweils 50% an die Mutter und die Geschwister. Im Falle der Enterbung gehen die Geschwister leer aus und die Mutter erhält 25%. Frei zuweisen könnte man demnach 75%.
C) Wenn nur noch die Geschwister da sind, dann bekommen die 100%. Bei Enterbung gehen sie wie gehabt leer aus. Hier könnte man über alles frei verfügen.

Also mit der Enterbung über das Testament gehen die Geschwister eigentlich immer leer aus, da es da keinen Pflichtteil gibt, außer man befürchtet die Situation, dass die Mutter was erbt und das dann weiterreicht.

Vorher etwas zu verschenken geht auch, dann müsste diese Schenkung aber mindestens 10 Jahre her sein, damit sie nicht vom Erbe erfasst werden kann.

Besonders hilfreich war mir dabei übrigens dieses Tool:
http://www.online-testament.net/de/sofortcheck/


pn email
Gast 
20.05.2012, 11:00
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