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Veteran Geschlecht: Fahrzeug: Jazz GG3 Anmeldedatum: 15.03.2005 Beiträge: 773 | zitieren Hallo Ich hab mir einen schwarzen Sonnenblendenstreifen auf die Windschutzscheibe geklebt. Vorhind war ich damit beim TÜV, weil ich wissen wollte ob er nicht zu tief ist. Da ich es irgendwie in erinnerung hatte das eine bestimmte Prozentzahl frei sein muss. Nun hat mir der vom TÜV erzäühlt das man gar nichts auf eine Windschutzscheibe kleben darf. Könnte aber damit herum fahren solange keiner was sagt. Er wäre früher auch mit ganz anderen sachen herum gefahren. Würde gerne mal wissen was die Polizei macht wenn die mich anhalten, oder bei einem Unfall, wenn die dann behaupten ich würde nichts sehen und bekomme dann die Schuld? |
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Veteran Name: Armin Geschlecht: Fahrzeug: CIVIC ED7; Ford Focus ST Anmeldedatum: 03.05.2005 Beiträge: 543 Wohnort: Bietigheim | zitieren schuld wirst du wahrscheinlich nicht bekommen auser du übertreibst es und haust dir so ein 30 cm dingens hin das einzige was die Grünen machen können ist dir einen Mängelbericht ausstellen das heißt keine strafe nur verwarnung ohne folgen und innerhalb 1 woche nochmals vorfahren ohne den streifen der muss dann weg sonst nichts hatte selber mal die erfahrungb als ich mir nen bösen blick mit klebeband gemacht hatte Greetz Burner |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren es gibt sehr wohl richtlinien dafür. wechsel den tüv. das ist ja mal eine der dümmsten aussagen überhaupt. Ich kann den Satz gerade nicht, aber da gibt es einen mit "nicht beeinträchtigen der Sichtfläche des Fahrers..." mit so und soviel Prozent. Guck mal bei www.foliatec.de Ich mein da hätte ich das mal gelesen. |
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Veteran Name: Armin Geschlecht: Fahrzeug: CIVIC ED7; Ford Focus ST Anmeldedatum: 03.05.2005 Beiträge: 543 Wohnort: Bietigheim | zitieren ich glaub das so ein streifen wenn überhaupt nur nicht zu dunkel sein darf das man überhaupt nichts mehr durchsieht hatte auch mal einen und auch schon schriftzüge da hat weder polizei noch der tüv-prüfer was dazu gesagt wieviel % sind es dann würde mich jetzt auch mal interessieren falls ich ma so was machen möchte ?? meine meinung ist das so ein streifen nicht tiefer sitzen darf wie die sonnenblende ?? |
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Premium-Member Geschlecht: Anmeldedatum: 29.08.2004 Beiträge: 8230 Wohnort: krefeld | zitieren 20 cm von der oberkannte wenn ich mich richtig erinner ... |
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Fortgeschrittener Anmeldedatum: 21.02.2005 Beiträge: 125 Wohnort: Heidenheim | zitieren vorne 11 hinten waren es entweder 10 oder 15 ? es gibt ja auch Heckblenden, also müsste doch Folie ja auch gehen ... |
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Premium-Member Name: Chris Geschlecht: Fahrzeug: Ej9 mit H22 Anmeldedatum: 26.01.2005 Beiträge: 4513 Wohnort: München | zitieren Hinter darfste alles komplett zukleben, wenns dir Spaß macht. |
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Veteran Geschlecht: Fahrzeug: Jazz GG3 Anmeldedatum: 15.03.2005 Beiträge: 773 | zitieren Ich hab die Unterkante von dem Streifen bis zur Oberkante von der Halterung des Innenspiegels geklebt. Kann euch nach her mal ein Bild zeigen. |
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P.I.M.P.-Moderator Name: Stefan Geschlecht: Fahrzeug: Suzuki SUV 4WD, Kawasaki ZX6R Anmeldedatum: 05.09.2004 Beiträge: 6310 Wohnort: Alfter | zitieren glaub waren offizell max 15cm, den so groß sind die blendstreifen die man kaufen kann. ich find die sehen was smal aus darum hab ich mit mit klebefolie nen eigenen 22,5cm streifen rein gemacht. Blendstreifen.JPG - [Bild vergrößern] |
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Fortgeschrittener Anmeldedatum: 21.05.2005 Beiträge: 165 | zitieren max 10% der Scheibe und nicht im Sichtfeld des Fahrers, muss aber auch in der ABE stehen!!! mfg xraser |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Sonnenblendenstreifen?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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