» PVZ Verarsche - Problem gelöst!!! S.4

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29.07.2009, 12:54
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ja vertraulich innerhalb der firma!!! das is alles ein großes unternehmen. also immer schön so machen wie dus grad gemacht hast und dann hörts innem monat spätestens auf ;)

pn
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29.07.2009, 13:04
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Auf jedenfall ein Widerruf!!!

pn
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29.07.2009, 13:07
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Antworte garnicht mehr auf die ganzen scheiß mahnungen und ignoriere sie. Es hört mit der zeit von alleine auf.

pn
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29.07.2009, 13:12
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PavelIPAntworte garnicht mehr auf die ganzen scheiß mahnungen und ignoriere sie. Es hört mit der zeit von alleine auf.

Sag ich auch.

War bei mir nicht anders.


pn
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29.07.2009, 19:42
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nich das ich einen Schufa Eintrag bekomme :suspekt:

pn
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29.07.2009, 19:50
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Zerberus
214
Milos von D.lass dich da bloß nich verarschen und kleinkriegen mit mahnungen oder sonstigem schrott ;)

Genau. Einfach nicht darauf reagieren.

Dan erledigt sich die Sache von selbst.


Na ja, gar nicht reagieren ist auch schlecht - da gibts doch glaub ich so ne Klausel von wegen Stilles Einverständnis bei Nichtreaktion oder so? Bin leider kein Rechtsverdreher... Also ich würde nen Widerruf schreiben!

Da hat er recht! Sowas ähnliches hatte ich auch mal! Kämpfe jetzt seit 4 Jahren mit so ner sache. Mußte mir zwischendurch nen Anwalt nehmen und falls die Geld wollen und Mahnungen schicken, muß du auf jede Mahnung mit einem Schriftstück antworten und es gut aufheben. Bei mir ist es jetzt so weit das sich das Gericht eingeschalten hat, aber es sieht trotzdem gut für mich aus!
Ignorieren ist das schlimmste was du machen kannst, weil die dann am ende im recht sind-leider. Viel Glück


pn
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29.07.2009, 20:16
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Bei mir war es eindeutig dass ich nichts zahlen habe müssen.

pn
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04.08.2009, 23:27
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Hab heute einen Brief bekommen, in dem mein Widerruf abgelehnt wurde, weil er angeblich zu spät eingelegt wurde.

Ich habe die Auftragsbestätigung am 24.07.09 erhalten und den Widerruf am 28.07.09 abgeschickt.
Ich liege also selbst heute noch in der 14-tägigen Frist.

Ich habe jetzt folgendes Schreiben verfasst, was meint ihr dazu?:

Sömmerda, 5. August 2009

Abonnement: Auto Motor Sport
Kundennummer: 01-3127671-760

Sehr geehrte Damen und Herren

In ihrem Brief, vom 31. Juli 2009 wurde mir mitgeteilt, dass mein schriftlicher Widerruf vom 28. Juli 2009 nicht angenommen werden kann, da dieser angeblich verspätet eingegangen wäre.

Ich habe sie bereits in meinem ersten Schreiben darauf hingewiesen, dass ich bestreite, ein derartiges Abonnement abgeschlossen zu haben. Hilfsweise mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch und widerrufe das Abo.
Eine ausführliche Belehrung über das Widerrufsrecht in Schriftform wurde Ihrerseits versäumt und auch in der Auftragsbestätigung vom 24.07.09 nicht nachgeholt.
Demnach möchte ich hiermit auf mein Schreiben aufmerksam machen in dem ich unmissverständlich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht habe, und sie auffordern meinen Widerruf geltend zu machen.

Jegliche Leistungen die Sie mir gegenüber erfüllen sind nicht in meinem Interesse und werden von mir nicht angenommen. Der Vermittler hatte mir gesagt, ich würde 4 Ausgaben der Zeitschrift kostenlos erhalten und müsse danach einen Fragebogen zur Bewertung der Hefte ausfüllen. Als Belohnung würde ich 75€ auf mein Konto überwiesen bekommen. Auf meine ausdrückliche Frage, ob für mich kosten anfallen oder es sich um ein Abo handeln würde, versicherte mir der Mann, dass dies nicht der Fall wäre.
Es wurden mir somit nicht nur wichtige Informationen verschwiegen, sondern auch verfälscht. Das zählt laut Gesetz zur arglistigen Täuschung!

Zudem, und das hatte ich dem VSR-Verlag auch direkt mitgeteilt, ist der Antrag zu diesem Vertrag auf falschen Informationen zustande gekommen.

Ich bitte auch um den Namen und die Adresse ihres Vermittlers, der am Tag des angeblichen Vertragsabschlusses am Vormittag im Supermarkt "Kaufland Sömmerda" durch verschenken von Rubbellosen auf ihr Unternehmen aufmerksam gemacht hat. Ich behalte mir vor, gegen diesen Mann und ihr Unternehmen rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich habe mich bereits mit der Redaktion der "Auto Motor Sport" in Verbindung gesetzt. Es liegt nicht im Interesse diese Unternehmens, seinen guten Ruf aufgrund solcher betrügerischer Machenschaften, wie sie hier vorliegen aufs Spiel zu setzen.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich sowohl die Widerrufsfrist eingehalten habe, als auch der Antrag für das Abo auf falschen Informationen zustande gekommen ist.
Die Auftragsbestätigung erhielt ich am 24.07.2009. Meinen Widerruf haben sie am 28.07.2009 erhalten und somit liegt dieser in der vom Gesetzgeber geforderten Frist.
Sollte ich in den nächsten Wochen eine Ausgabe der "Auto Motor Sport" in meinem Briefkasten finden, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Ich mache sie hiermit auf §312, sowie §355 des BGB aufmerksam

Bitte bestätigen sie mir den Eingang dieser E-Mail binnen 5 Tagen.

Ich bedanke mich für eine schnelle Bearbeitung.

freundlicher Gruß

Benjamin Schmidt


Anlagen: -Auszug BGB §312 und §355
§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.


pn
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Name: Marko
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05.08.2009, 06:14
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Du warst sogar noch im Wiederrufszeitraum?

Guter sachlicher Brief.

Wenn auf den nochmals eine Antwort kommt, würde ich nichts mehr unternehmen an deiner Stelle.


pn
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05.08.2009, 06:36
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Zitat1. Ein Vertrag kann nur widerrufen werden wenn ihr anerkennt einen Vertrag geschlossen zu haben.

Den Satz find ich ja mal ganz interessant :) Gibt ja echt einiges im Netz darüber


pn
Gast 
10.05.2011, 18:22
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