» Probezeit - Parken in Umweltzone ohne Plakette

Reifengröße - Eingetragen/Montiert ?!Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenZwei mal erwischt an einem Tag: Jazz Fahrer kleiner Raser
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06.08.2011, 15:28
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Nein nein, ich habe nur 1 B verstoß, ich habe ja auf einem Parkplatz geparkt. Nur halt ohne parkschein.
Mals mal nicht an die wand jetzt ;P


pn
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10.08.2011, 12:28
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Moin Jungs,
und erst mal langsam mit den Pferden ;)
DAS FAHREN/ Einfahren in der/die Umwelzone ist verboten!!!!!!
Das PARKEN fällt da nicht drunter :D :D
Der Wagen könnte:
Schon vor der Erstellung der Umweltzone dort geparkt worden sein
Er könnte dahin transportiert wordern sein
und und und....
Googelt das mal.....
Nur weil dein Tachoendwert auch bei Fahrten in der Stadt bis 250Kmh geht kannst du auch nicht wegen Geschwindigkeitüberschreitung hoch genommen werden....
( wobei für Bayern bin ich mir da nicht so sicher :laugh: )
Da muss schon auch die Nadel auf der 250 stehen( und erwischen muss dich auch noch einer).
Da würde ich mal ganz schnell Rechtsrat bezüglich Widerspruch einlegen.
oder die genau Rechtgundlage des Tickets anfordern.
Machmal ist auch die Rennleitung auf dem Holzweg.

Gruß Michael


pn
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10.08.2011, 12:55
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da muss ich scheidungspapa (omg, was ein nickname ^^ ja ich weiß, ich muss reden) mal recht geben, in einer umweltzone parken ist nicht gleich in ihr rumfahren! informier dich da wirklich mal genauer, ich meine auch mal gehört zu haben, dass parken da nicht reinzählt weil ja der motor (böses co2) garnicht läuft. das kein parkscheinticket wirste zahlen müssen, no way out, aber das mit der plakette würd ich anfechten!
ODER: wenn deine mutter z.b. kein stress bisher mit den grünen hatte einfach im anschreiben, was der halter bekommt, angeben dass man das fahrzeug nicht in die umweltzone führte und direkt den "führer" mit angeben, dann bekomtm deine mutter den gleichen brief und zahlt einfach, nimmt den punkt oder was auch immer da kommt und fertig!
is ja nich wie bei nem blitzer mit foto, keiner weiß wer da gefahren ist ;)


pn
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10.08.2011, 13:05
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http://www.fuhrpark.de/news/newsartikel/urteil-parken-in-umweltzone-auch-ohne-plakette.html
ZitatAmtgericht Bremen lehnt Bußgeld ab

Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.

http://parkplace.de/news-blog-uber-parken-und-parkplatz/parken-in-der-umweltzone-ohne-plakette-ein-verstoss
ZitatDieses Urteil ist kein Freibrief fürs Parken in der Umweltzone ohne Plakette.
Denn der Bußgeldkatalog wurde zum 01.02.09 geändert, um auch parkende Fahrzeuge zu erfassen. Hier zielt man auf die Teilnahme eines Fahrzeuges im Verkehr ab, welche im öffentlichem Raum stehen.

Dieses Thema wird umstritten bleiben, denn wenn man nachweisen muss, wer das Fahrzeug geführt und auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellt hat, wird es schwierig bleiben, Bußgelder zu erheben.

Meiner Ansicht nach reicht schon eine Zeugenaussage, dass der Wagen dorthin geschleppt wurde. Ich bezweifle, dass das vor einem höheren Gericht Bestand haben kann. Aber es steht auf jeden Fall im aktuellen Bußgeldkatalog mit drin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_zum_Erlass_und_zur_%C3%84nderung_von_Vorschriften_%C3%BCber_die_Kennzeichnung_emissionsarmer_Kraftfahrzeuge#Versto.C3.9F
ZitatEin Befahren der Umweltzone ohne Plakette kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden. Zur Einführung der Umweltzonen galt und gilt in einigen Kommunen eine Übergangsregelung.
Strittig war indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kannte unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, war die Rechtslage nicht eindeutig, um auch das Parken eines Fahrzeuges ohne Plakette ahnden zu können. Zudem kannte der Bußgeldkatalog in Nr. 153 nur das zum 1. März 2008 gestrichene Zeichen 270, nicht aber die beiden die Umweltzone umschließenden Zeichen 270.1 und 270.2. Um hier Rechtsklarheit zu schaffen wurde zum 1. Februar 2009 der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.
Damit gilt seit dem 1. Februar 2009 folgende an den Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1) angelehnte Regelung[53]:
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Bis zum 31. Januar 2009 galt entsprechend zum Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1) folgende Regelung:
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Nach Datenlage im Kraftfahrt-Bundesamt wurden wegen unerlaubtem Fahren in einer Umweltzone im Jahr 2008 im Verkehrszentralregister insgesamt 6.259 Verstöße eingetragen. Aufgeschlüsselt ergeben sich 5.955 Personen mit einem Verstoß, 135 Personen mit zwei Verstößen, 7 Personen mit drei Verstößen, 2 Personen mit vier Verstößen und 1 Person mit fünf Verstößen im Jahr 2008[54]. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 54666 Verstöße gegen die Umweltzonenregelung in das Verkehrszentralregister eingetragen. Davon entfielen allein 10.309 auf Bremen, 6.011 auf Berlin und 5.098 auf Frankfurt am Main.[55].
Da sich das rechtmäßige Führen einer Plakette ohne Einblick in die Fahrzeugpapiere oder Datenbankabfrage im Verkehr nicht überprüfen lässt, liegt keine Statistik zur missbräuchlichen Verwendung von Plaketten vor.


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10.08.2011, 13:42
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mgutthttp://www.fuhrpark.de/news/newsartikel/urteil-parken-in-umweltzone-auch-ohne-plakette.html
ZitatAmtgericht Bremen lehnt Bußgeld ab

Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.

http://parkplace.de/news-blog-uber-parken-und-parkplatz/parken-in-der-umweltzone-ohne-plakette-ein-verstoss
ZitatDieses Urteil ist kein Freibrief fürs Parken in der Umweltzone ohne Plakette.
Denn der Bußgeldkatalog wurde zum 01.02.09 geändert, um auch parkende Fahrzeuge zu erfassen. Hier zielt man auf die Teilnahme eines Fahrzeuges im Verkehr ab, welche im öffentlichem Raum stehen.

Dieses Thema wird umstritten bleiben, denn wenn man nachweisen muss, wer das Fahrzeug geführt und auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellt hat, wird es schwierig bleiben, Bußgelder zu erheben.

Meiner Ansicht nach reicht schon eine Zeugenaussage, dass der Wagen dorthin geschleppt wurde. Ich bezweifle, dass das vor einem höheren Gericht Bestand haben kann. Aber es steht auf jeden Fall im aktuellen Bußgeldkatalog mit drin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_zum_Erlass_und_zur_%C3%84nderung_von_Vorschriften_%C3%BCber_die_Kennzeichnung_emissionsarmer_Kraftfahrzeuge#Versto.C3.9F
ZitatEin Befahren der Umweltzone ohne Plakette kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden. Zur Einführung der Umweltzonen galt und gilt in einigen Kommunen eine Übergangsregelung.
Strittig war indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kannte unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, war die Rechtslage nicht eindeutig, um auch das Parken eines Fahrzeuges ohne Plakette ahnden zu können. Zudem kannte der Bußgeldkatalog in Nr. 153 nur das zum 1. März 2008 gestrichene Zeichen 270, nicht aber die beiden die Umweltzone umschließenden Zeichen 270.1 und 270.2. Um hier Rechtsklarheit zu schaffen wurde zum 1. Februar 2009 der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.
Damit gilt seit dem 1. Februar 2009 folgende an den Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1) angelehnte Regelung[53]:
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Bis zum 31. Januar 2009 galt entsprechend zum Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1) folgende Regelung:
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Nach Datenlage im Kraftfahrt-Bundesamt wurden wegen unerlaubtem Fahren in einer Umweltzone im Jahr 2008 im Verkehrszentralregister insgesamt 6.259 Verstöße eingetragen. Aufgeschlüsselt ergeben sich 5.955 Personen mit einem Verstoß, 135 Personen mit zwei Verstößen, 7 Personen mit drei Verstößen, 2 Personen mit vier Verstößen und 1 Person mit fünf Verstößen im Jahr 2008[54]. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 54666 Verstöße gegen die Umweltzonenregelung in das Verkehrszentralregister eingetragen. Davon entfielen allein 10.309 auf Bremen, 6.011 auf Berlin und 5.098 auf Frankfurt am Main.[55].
Da sich das rechtmäßige Führen einer Plakette ohne Einblick in die Fahrzeugpapiere oder Datenbankabfrage im Verkehr nicht überprüfen lässt, liegt keine Statistik zur missbräuchlichen Verwendung von Plaketten vor.


Wie immer sauber und gut recherchiert von mgutt,
an die Änderung 2009 habe ich nicht mehr gedacht......
Aber ich denke da geht was
Gruß Michael


pn
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10.08.2011, 14:52
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Wir habens erstmal abgestritten, dass ganze ist sowieso wieder lächerlich.
Das ist typisch Bremen, immer mit allem ganz vorne mit dabei sein.

Mal schauen was nun als nächstes kommt.


pn
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12.08.2011, 06:49
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Kochbeutelricerda muss ich scheidungspapa (omg, was ein nickname ^^ ja ich weiß, ich muss reden) mal recht geben, i

Moin Kochbeutelricer,
der Nick ist nicht ganz ohne Grund gewählt worden ;)
Der findet sich zur Zeit soger öffter wieder
Ich bin sozusagen das "ORIGINAL"...............
Gruß Michael


pn
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12.08.2011, 22:37
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Gibt's da nicht auch ein Urteil zum Thema: <Auto ohne Plakette, könnte aber die Plakette bekommen> und <Auto ohne Plakette und kann auch keine bekommen>
Derjenige musste zwar die 40€ zahlen, aber den Punkt gab's nicht.


pn
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12.08.2011, 22:41
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ist eh ne schweinerei hab grade die selber sch***e bin aber raus aus der Probezeit seit 3 jahren...
hier ist seit ewig Umweltzone und parke hier seit nem Jahr auf unserer Straße und diese Woche auch Zettel am Auto gehabt wegen Umweltplakette :D die sind echt bescheuert


pn
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13.08.2011, 09:58
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bei lsk gibts diese folien.da klebste die plakette drauf..dann diese folie samt umweltplakette an die scheibe. und kannst imer und ab machen :P hab 2 da ein fürn ej2 und em2 :P

pn
Gast 
27.12.2011, 08:15
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