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Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda CR-V (RS8) Anmeldedatum: 24.03.2008 Beiträge: 167 Wohnort: Berlin | zitieren Hey, meine Frau hat heute ein Knöllchen direkt vor unserer Haustür bekommen. Da parken wir schon seit 2 Jahren und es gab noch nie eins. Folgende Angaben habe ich dazu: Tatbestandsnummer: 112062 Parken nicht am Fahrbahnrand Konkretisierung: Unbefestigte Fläche, Am Zaun Verwarnungsgeldhöhe: 15€ Nun zu meinem Einwand:
Hab mir den Tatbestand mal rausgesucht und zerpflückt. Gemäß §12 Abs. 4 StVO ist parken dort erstmal grundsätzlich erlaubt, sofern der Seitenstreifen ausreichend befestigt ist. Und es ist richtig, sie hat nicht am Fahrbanhnrand, sondern auf dem Seitenstreifen, geparkt. Hätte sie das getan, wäre aber auch kein anderes Auto mehr durch unsere Straße gekommen. Eigentlich ein Grund nicht zu zahlen, oder? Zur Info hier der §12 StVO Abs. 4: Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden. |
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Premium-Member Name: Marvin Geschlecht: Fahrzeug: Accord CL7 30Jahre Edition, CRX ED9, Drift-E36 Anmeldedatum: 11.09.2005 Beiträge: 15357 Wohnort: 385 | zitieren Aprilscherz?!? xD |
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Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda CR-V (RS8) Anmeldedatum: 24.03.2008 Beiträge: 167 Wohnort: Berlin | zitieren Ja dachte ich mir auch so, aber spätestens wenn Post kommt muss ich mir darüber gedanken machen |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren ich beschäftige mich gleich mal damit |
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Premium-Member Name: Marvin Geschlecht: Fahrzeug: Accord CL7 30Jahre Edition, CRX ED9, Drift-E36 Anmeldedatum: 11.09.2005 Beiträge: 15357 Wohnort: 385 | zitieren Hast nen Bild oder scan? Kannst ja persönliche Daten unkenntlich machen Verfasst am: 31.03.2010, 21:23 zitieren Hab was gefunden ist mir nur zu viel zum lesen... xD Guckst Du: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=67558 |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren darf ich dir das zerpfücken? generell sind rechtsberatungen nur von Rechtsanwälten erlaubt, wir dürfen das nicht. zu punkt 3. egal ob vor euren oder einen anderen sein haus. Solange das nicht Privatgrundstück ist ist es öffentlich und somit spielt das keine Rolle. Parken auf dem Seitenstreifen, ist das Üblich? Wird das von euch allen so gehandhabt? hatten andere ebenso ein Knöllchen oder nur du? Evtl ist das dann noch Willkür aber das geht zu weit Klar ist, dass du nicht dort Parken darfst, wenn ein zu geringer Abstand dann ensteht. Hier spielt dann auch eine vorhandene bzw nichtvorhandene Fahrbahnmarkierung eine Rolle. Sollte dieser aber dann vorhanden sein, kein Verbotszeichen steht, es Innerorts steht und sonst keine Einschränkungen gegeben sind dort nicht zu parken (Ampel, Kreuzung, Feuerwehrzufahrten etc) kannst auch auf der Fahrbahn parken |
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Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda CR-V (RS8) Anmeldedatum: 24.03.2008 Beiträge: 167 Wohnort: Berlin | zitieren ja ich weiß. ist ja nur interessehalber. werde mich darauf ja nicht berufen na das ist es ja. das ist unser privater grund und boden Alle in der Straße hatten ein Knöllchen dran. Aber gemäß vorgeworfenem Paragraphen ist der Seitenstreifen ja sogar zum parken da?! Keine Fahrbahnmarkierung. Straße ist durch grün begrenzt würde ich sagen. Hätte sie das getan wäre kein Rettungsfahrzeug mehr durchgekommen. Aber Einschränkungen gab es sonst keine. Verfasst am: 04.04.2010, 19:45 zitieren @ mbboy51: ja den eintrag hab ich auch schon gelesen. trifft aber hier nicht zu weil kein Verkehrzeichen zur Befestigung (oder Nichtbefestigung) des Seitenstreifens gegeben ist. Aber Danke |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren fertige mal ne zeichnung an |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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