» Neue Regelungen für Führerschein ab 19.1.2013

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26.01.2013, 09:44
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Seit dem 19. Januar 2013 gelten neue Führerschein Regelungen für den
neu - Erwerb eines Führerscheines !


Also nicht für die die bereits einen Führerschein haben.

übrigens Zwangsumtausch aller alten Führerschein wie DDR / BRD (rosa) u.s.w. ist der 19.Januar 2033

http://www.autoversicherung-tarife.de/blog/2008/04/09/eu-fuhrerschein-alte-papiere-gelten-bis-2033/

hier eine pdf Datei vom ADAC mit allen Erneuerrungen 2013


http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%BChrerschein%202013_159991.pdf




Das ist neu:

*Alle ab 19.Januar 2013 in Deutschland ausgestellten PKW- und Motorrad - Führerscheine gelten 15 Jahre lang.

*Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm können künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 4250 Kilogramm nicht übersteigt. Für Wohnmobile bleibt´s bei der Gewichtsgrenze von 3500 Kilo.

*Die neue Klasse AM gilt für Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge, die nicht schneller als 45 km/h fahren.

*Das Mindestalter darf jedes Land zwischen 14 und 18 Jahren selbst festlegen. In Deutschland soll die Klasse AM nach einer theoretischen Prüfung für Jugendliche ab 16 Jahren gelten.
*Für Motorradfahrer wird es statt der zwei nach Alter und Erfahrung gestaffelten Klassen künftig drei geben.

*Zusätzlich zur Klasse A1, die 16-Jährige zum Fahren mit Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 11 kW (15 PS) berechtigt, wird es die Klasse A2 geben.
Sie gilt für Krafträder bis 35 kW (48 PS) und kann ab 18 Jahren erworben werden. Mit 21 Jahren fällt dann in der Klasse A die Leistungsbeschränkung weg.

*Für den Erwerb des Motorradführerschein mit der höchsten Klasse muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Von jüngeren Fahrern wird ein Nachweis darüber verlangt, dass sie wenigstens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine haben.

*Mit der neuen EU.Führerscheinrichtlinie soll die Verkehrssicherheit in Europa erhöht werden. Ein europäisches Führerscheinregister wird dafür sorgen, dass sich Verkehrssünder nach Entzug der Fahrerlaubnis keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland beschaffen können.


pn
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27.01.2013, 21:22
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Also müssen wir (die wir schon einen Führerschein haben) ab 19.01.2033 den Führerschein umtauschen in den Neuen, sofern das sch*** Gesetz dann noch existiert?

Naja, mal schauen ob die sich das wirklich trauen, geh den Deutschen an die Autos (und Führerscheine) und es gibt Krieg.


pn
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28.01.2013, 01:34
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Ja genau das ist Amtlich das Datum

pn
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28.01.2013, 02:27
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kann das einer bestätigen, dass ich in zukunft mit meinen skoda(max anhängelast 1,6t) nen trailer mit auto drauf ziehen darf bis ein gespanngesamtgewicht von 4,25t?
zählt dabei die leergewichte der fahrzeuge oder die zugelassenen gesamtmassen?
hat jemand den durchblick?


pn
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28.01.2013, 05:59
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Mir hat einer gesagt das das nur für die gilt die auch den neuen Führerschein haben.

pn
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28.01.2013, 07:06
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Kann ich jetzt auch garnicht genau sagen wie das ist mit der Anhängelast und Gewicht :suspekt:

Müßte ich mal meinen alten Fahrlehrer anrufen habe extra seine Nummer noch die ganzen Jahre weil man ab und zu mal Spezialfragen hat :yes:


Ich weis bis jetzt nur das ab 2033 dann jeder diese Führerschein Plastik Karte haben muß.


http://www.autoversicherung-tarife.de/blog/2008/04/09/eu-fuhrerschein-alte-papiere-gelten-bis-2033/


 
Führerschein mit 17.jpg
Führerschein mit 17.jpg - Angeschaut: 760 mal

 4x  bearbeitet

Verfasst am: 28.01.2013, 07:11
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In Zukunft muss der Führerschein alle 15 Jahre ausgetauscht werden. Wer die Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2013 beantragt, erhält direkt einen befristeten Führerschein.

Wer ein älteres und unbefristetes Dokument besitzt, muss dieses bis 2033 in das Scheckkartenformat umtauschen und anschließend ebenfalls alle 15 Jahre neu beantragen. :(

Eine erneute Führerscheinprüfung oder ein Gesundheitscheck wird dabei aber nicht verlangt. Der Anlass für die Neuregelung ist eine EU-Richtlinie von 2006. Deutschland muss sie bis zum kommenden Jahr umsetzen. Im Kabinett ist sie bereits beschlossen, nur der Bundesrat muss noch zustimmen. In anderen EU-Staaten wie Spanien, Italien und Holland gibt es schon keine unbefristete Fahrerlaubnis mehr.


http://www.tagesspiegel.de/politik/eu-fuehrerschein-mit-verfallsdatum/1912226.html

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pn
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30.01.2013, 23:13
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Ich habe das mit den Anhängern so verstanden, das jetzt jeder mit normalem B Führerschein Gespanne mit einer maximal Zulässigen Gesamtmasse, also Trailer + zugfahrzeug bis 3.5 Tonnen fahren darf.

Zusätzlich gibt es jetzt zum normalen Anhängerführerschein diese Klasse 96, die erlaubt Gespanne mit Insgesamt 4.2 Tonnen zu Ziehen. Hierfür ist wohl nur ne Kleine Prüfung nötig... Dann gibts noch den normalen Anhängerschein. Was man damit dann aber wieder alles darf und was nicht weis ich auch nicht.


pn
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31.01.2013, 01:22
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therockIch habe das mit den Anhängern so verstanden, das jetzt jeder mit normalem B Führerschein Gespanne mit einer maximal Zulässigen Gesamtmasse, also Trailer + zugfahrzeug bis 3.5 Tonnen fahren darf.

Zusätzlich gibt es jetzt zum normalen Anhängerführerschein diese Klasse 96, die erlaubt Gespanne mit Insgesamt 4.2 Tonnen zu Ziehen. Hierfür ist wohl nur ne Kleine Prüfung nötig... Dann gibts noch den normalen Anhängerschein. Was man damit dann aber wieder alles darf und was nicht weis ich auch nicht.

ja, so habe ich das auch verstanden. jetzt wäre nur interessant ob das leergewicht relevant ist oder zul. gesamtmasse.


pn
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31.01.2013, 05:58
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Aber wie gesagt mir hat einer gesagt das das nur für die Leute gilt die den neuen Führerschein haben. Ich weiß nicht ob das stimmt. Aber ich würde das abklären. Am besten man fragt bei einer Fahrschule nach.

pn
Gast 
31.01.2013, 08:19
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