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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren Thema hat sich erledigt! Aber es gibt Neues, das man hier nachlesen kann: http://www.maxrev.de/mietrecht-t120651.htm#2449268 |
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Premium-Member Name: Lars Geschlecht: Fahrzeug: EH3 Anmeldedatum: 06.07.2006 Beiträge: 8699 Wohnort: Auetal | zitieren Der Vermieter darf zu keiner Zeit in den Wohnraum des Mieters eindringen! Ich denke die fristlose Kündigung wäre das mindeste. |
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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren Der Vermieter darf in die Wohnung, wenn akute Gefahr herrscht. Also ein Rohrbruch und das Wasser in Strömen aus den ind er Wohnung befindlichen Rohren. Nur so als Beispiel! Aber es herrschte keinerlei Gefahr. Nichts! Niente! Null! |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren schau mal ob was in mietvertrag steht - musste mich vor kurzen selbst damit auseinandersetzen |
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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren Könnte ich sogar von ihr verlangen mir eine neue, gleichwertige Wohnung zu suchen!? |
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Senior Name: David Geschlecht: Fahrzeug: Seat Alhambra TDI Ecomotive 7N Anmeldedatum: 11.07.2005 Beiträge: 358 Wohnort: Lindau | zitieren Ui, da kram ich doch mal das alte Thema wieder aus... Also der Vermieter dürfte eigentlich gar nicht in deine Wohnung können, da er dir bei Wohnungsübergabe alle Schlüssel aushändigen muß! Wenn er jetzt bei dir in der Wohnung war, würde ich als erstes mal Anzeige erstatten, wegen Einbruch und zweitens ohne Ankündigung das Schloss austauschen lassen (Diese Kosten muß der Vermieter tragen!) Und drittens wegen einer fristlosen Kündigung zum Mieterbund gehen. Wenn es noch aktuell ist, und du nicht im Mieterbund bist, kann ich mal für dich nachfragen. |
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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren So, lange her dieser Thread. Das Thema hat sich zum Teil auch schon erledigt. Zum 1.7. läuft der Mietvertrag aus. Wollte heute ausziehen. Vermieter sind in Urlaub. Ich weiß nur so ungefähr, wo die Tochter wohnt, aber habe keinen Namen und leider auch keine Telefonnummer. Seit heute morgen rennt Wasser aus meiner Toilette raus. Geil sowas! Gerade jetzt, wo ich ausziehe. Nun zur Frage: Darf ich ohne Rücksprache mit den Vermietern den Installateur rufen? |
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Premium-Member Name: Woll-E Geschlecht: Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 03.05.2009 Beiträge: 21228 Wohnort: Köln | zitieren Ja, ist ein Notfall. Musst aber in Vorleistung treten. Und den Schaden als Notfall bestätigen lassen! Ganz wichtig! |
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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren ist doch alles sch***e!!! echt zum Kot***! Bin froh, wenn ich wieder im Kölner Stadtgebiet bin und nicht mehr durch SU fahren muss. Alles Flitzpiepen hier (ausgenommen mgutt |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Mietrecht" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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