» MB-World 24 GbR mahnt befreundeten Shopbetreiber ab

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11.01.2010, 19:25
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SpiegelDa reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie Thomas Mann auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens - sagen Kritiker - damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Der Abgemahnte hat die Wahl: Unterlassungserklärung unterschreiben, Anwaltsgebühren zahlen - oder einen Prozess riskieren. Juristisches Roulette bei der derzeitigen Gesetzeslage und der Vielfalt an Urteilen.

So schrieb der Spiegel noch 2007. Heute, durch eine Änderung bei den Gesetzen und damit der erneute Aufbau einer Rechtsunsicherheit, sind alle Widerrufsbelehrungen falsch, in der der Fristbeginn falsch formuliert wurde.

Nun passiert bei einem befreundeten Shopbetreiber www.army-outdoor-shop.com (da kann man Camping-, Outdoor- und Armeezubehör kaufen).

EDIT:
Auf Grund dieses Artikels haben sich noch weitere Shopbetreiber gemeldet. z.B. bw-western-shop.de

Weitere Betroffene möchten sich bitte mit den zuvor genannten kurzschließen.

Er hatte angeblich die Widerrufsbelehrung nicht der aktuellen Gesetzeslage angepasst und so wurde sich prompt einer Abmahnung von MBWorld24 bedient, die durch seine Rechtsanwälte Wisuschil & Partner mit einer umfassenden Kostennote, Schadensersatzforderung und Unterlassungserklärung zugestellt wurde.

Das Unternehmen MB-World 24 GbR handelt auf eBay Anzeige und betreibt einen Afterbuy-Shop. Mit einer solchen Abmahnung "schützt" es sich vor wettbewerbsrechtlichen Nachteilen gegenüber den Mitstreitern.

Schade, dass es immer noch möglich ist auf diese Art Kasse zu machen.


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11.01.2010, 22:55
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ja aber auf jeden fall....
aber da kann man(noch)nix machen


pn
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12.01.2010, 10:01
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Ja doch. Ich habe für mich entschieden bei solchen Unternehmen keine Produkte mehr zu kaufen. Gerade im Netz bekommt man viel mit und soviel Solidarität zeige ich gegenüber befreundeten Webmastern schon.

Unter dem Strich bringt ihnen die einmalige Gebühr nämlich herzlich wenig, wenn sie später keine Produkte mehr an den Mann bringen. Allerdings hilft das nicht gegen die Anwälte. Die suchen sich einfach neue Kunden :x


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12.01.2010, 10:03
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Zitatnur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat


das is doch abzocke von den leuten oder?? :suspect:


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12.01.2010, 10:17
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Tja, nach der aktuellen Rechtssprechung nicht.

In dem aktuellen Fall wurde auch irgendwas wegen dem Fristbeginn bemängelt. Also der Monat stimmte diesmal, allerdings war der Fristbeginn der Widerrufsfrist angeblich falsch.

Das ist die aktuelle Masche könnte man sagen. Man liest diesmal viel über Abmahnungen zu diesem Fehler, da viele eine weitere "Gesetzesänderung" nicht mitbekommen haben.

Auf die Art spielen sich die Anwälte die Einnahmen gegenseitig in die Tasche. Die eine Gruppe mahnt ab und die andere Gruppe kassiert bei der Erstellung neuer AGBs.


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12.01.2010, 10:21
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man sollte das umdrehen und DIE am ... packen oder?

Ich sehe grobe Fehler ein, dass es dort zu Abmahnungen kommen kann, aber bei solchen dingen ist es einfach nur lächerlich, dass Deutschland sowas zulässt, und das arbeiten eigentlich nur noch schwerer macht.


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12.01.2010, 10:33
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Warum sich aufs gleiche Niveau begeben. Das führt doch nur dazu, dass man selber zu so einem wird.

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12.01.2010, 11:29
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na mit dem dort net mehr kaufen tust du mit sicherheit nur dir n gefallen...ich glaube der firma ist das egl wer bei denen kauft und wer nicht :x

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12.01.2010, 12:56
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Auch wenn ich nur einer von vielen bin. Unter dem Strich macht sich das irgendwann bemerkbar.

Abmahnungen liegen in der Regel zwischen 500 und 5.000,- EUR. Was meinst Du wie viel Schaden ein Unternehmen davon tragen kann, wenn man sein ganzes Leben lang dort nicht mehr einkauft.

Ein Bekannter kauft z.B. keine Produkte mehr von Sony, da er von denen abgemahnt wurde, weil er einer Kopiersoftware bei eBay Anzeige angeboten hatte und sich zu dem Zeitpunkt die Gesetze deswegen geändert hatten. Das gleiche gilt für den gesamten Haushalt, also auch seine Eltern und seine Geschwister. Da reichen schon wenige Jahre.

Das ist meiner Ansicht nach immer noch die beste "Waffe" gegen Abmahnungen. Nichts anderes machen übrigens die Unternehmer, die Deutschland auf Grund solcher Gesetze verlassen. Im Bereich der neuen Medien ist es weniger anstrengend das Land zu wechseln, als ständig vor Gericht zu landen. Ein Grund warum z.B. eBay ihre Hauptniederlassung ins Ausland gelegt hat.

Wenn die Politik nichts ändert, wird das Geld der Zukunft nur noch im Ausland erwirtschaftet. Es mag zwar sein, dass fehlerhafte Belehrungen einen Wettbewerbsvorteil bedeuten können, allerdings liegt die Quote, in der sich der Endkunde über diesen Vorteil bewusst ist, wohl bei Null. Und es kann einfach nicht sein, dass sowohl Schadensersatz als auch ein Anwalt bezahlt werden muss.


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19.01.2010, 17:01
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Hallo an alle,
hier ist www.ferromil.de, wir haben Heute auch eine Abmahnung von mb-world 24 bekommen.
Wir haben schon ein paar weitere Betroffene dieses Klägers gefunden und hoffen, dass sich noch viele bei uns melden bzgl Sammelklage und weiterem Vorgehen gegen diese Art der "Konkurrenz" Bekämpfung und Schikane.
mails bitte an info@ferromil.de
Gruß
Stef
Ferromil


pn
Gast 
19.01.2010, 17:01
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