» Landesbank Berlin (LBB) Amazon Kreditkarte: Unfähigkeit hoch Zehn

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29.02.2020, 10:59
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Die LBB hat das Kreditkarten-Online-Portal geändert. Alle Kunden bekommen neue Logins und müssen sich neu registrieren. Das alleine ist ja bereits ein Armutszeugnis der Bank. Zu allem Übel kann man sich aber gar nicht registrieren, denn dann kommt diese Meldung:
ZitatFehlende Kontaktdaten
Zur Nutzung des Kreditkarten-Bankings ist eine Mobilfunknummer sowie eine E-Mail-Adresse erforderlich. Aktuell liegen uns diese Daten von Ihnen nicht vor. Bitte kontaktieren Sie uns zur Hinterlegung Ihrer Daten unter +49 30 2455 2457. Im Anschluss können Sie mit der Registrierung fortfahren.

Dabei habe ich meine E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer hinterlegt. Die Fehlermeldung ist also falsch.

Aber es geht noch weiter. Ich habe die Nummer angerufen und man landet auf einem Anrufbeantworter, der einem einfach nur sagt, dass das neue Portal überlastet ist und dann wird die Verbindung unterbrochen. Dh die Bank ist einfach gar nicht erreichbar. Und ich meine wenn es doch überlastet ist, warum zeigt das die Website selbst nicht an. Wie unfähig ist die IT-Abteilung dieser Bank eigentlich?

Und es kommt noch besser. Damit man sich bei der neuen Website anmelden kann, hat man einen Login per 1 Cent Überweisung erhalten. Über diese Überweisung wurde man vorab nicht informiert. Vor ein paar Tagen kam nur dieser Newsletter, wo davon nichts erwähnt wurde (nur dass was gesendet wird, aber nicht auf welchem Weg - ich ging von einem Brief aus):
Zitatab dem 26.02.2020 erwartet Sie im Laufe des Tages unser modernisiertes Kreditkarten-Banking mit erweiterten Funktionen und neuem Layout.

Vom 19.02.2020 bis 26.02.2020 bauen wir für Sie um. In diesem Zeitraum können wir Ihnen im Kreditkarten&-anking nicht alle Funktionen anbieten. Ihre Amazon.de Anzeige VISA Karte können Sie aber uneingeschränkt nutzen.

Welche neuen Services es gibt und welche Funktionen während des Umbaus nicht verfügbar sind, haben wir übersichtlich auf unserer Webseite für Sie zusammengestellt. Diese Webseite wird stets aktualisiert, damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben.

...

Was noch wichtig ist:
  • Sie erhalten in der letzten Februarwoche Start-Zugangsdaten für das neue Kreditkarten-Banking.
  • Ab dem 26.02.2020 registrieren Sie sich damit einmalig im neuen Kreditkarten-Banking. Dort legen Sie im Anschluss Ihre persönliche Online-PIN fest, um weiterhin sicher online einzukaufen.

Und das Beste daran ist, dass im Verwendungszweck steht, dass der Login nach 30 Tagen verfällt:
ZitatIHRE NEUEN START-ZUGANGSDATEN. DIE DATEN SIND 30 TAGE LANG GUELTIG. BENUTZERNAME: ABCDEF PASSWORT: 123456

Ich konnte die Amazon Kreditkarte bzw die LBB eh noch nie leiden (weil zB die Rückzahlung feste Beträge selbstständig ohne Information darüber ändert und weil einem eine Restschuldversicherung aufgedrängt wird, obwohl die Zinsen eh schon exorbitant hoch sind und weil es Gebühren über Gebühren gibt, die andere Kreditkarten nicht haben - geschweige denn in der Höhe - und das eben nur weil es die Amazon Kreditkarte ist und man sieht halt nie den aktuellen Saldo, da dieser meist mehrere Tage alt ist - was sich hoffentlich bei dem neuen Portal ändert), aber das setzt einem jetzt die Krone auf. Ist ja nur ein Zahlungsmittel. Das kann man ruhig mal 2 Wochen vom Netz nehmen. Ach ja, damit bezahlen kann man natürlich nach wie vor. Nicht, dass der Bank Gebühren entgehen.


 
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Verfasst am: 02.03.2020, 00:50
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Mittlerweile hat die Registrierung geklappt. Ich habe gleich mal geschaut ob sie den meiner Ansicht nach unseriösen Punkt abgestellt haben und nein, er ist nach wie vor vorhanden. Stellt man die Kreditkarte auf "Teilzahler" muss man explizit den Haken setzen bei "Ich wünsche diesen Schutz nicht", ansonsten schließt man eine Restschuldversicherung ab.

 
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 1x  bearbeitet

Verfasst am: 02.03.2020, 00:57
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Und auch geil sind die Punkte davor. Wählt man zB aus, dass man bereits eine Versicherung hat, erscheint ein Text, warum die Versicherung trotzdem sinnvoll ist:
ZitatEs erfolgte keine Beratung zu den bestehenden Versicherungsverträgen. Der zusätzliche Abschluss des Zahlungsschutzes neben dem bestehenden Versicherungsschutz ist zweckmäßig, wenn der Kunde eine gesonderte Absicherung seines Kreditkartensaldos wünscht, damit Versicherungsleistungen aus anderweitigen Versicherungsverträgen nicht zum Ausgleich des Kreditkartensaldos aufgewendet werden müssen. Ferner ist der Abschluss des Zahlungsschutzes trotz bestehender anderweitiger Absicherung dann sinnvoll, wenn der bestehende Versicherungsschutz nicht sämtliche der mit dem Zahlungsschutz gedeckten Risiken, also Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, umfasst. Zu beachten ist aber, dass der Zahlungsschutz nur als einheitliches Versicherungspaket mit der Versicherung des Todesfalls, der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit zu einer einheitlichen Prämie angeboten wird.

Selbst wenn man anklickt, dass man arbeitslos ist, hat die LBB eine Erklärung parat warum die Versicherung trotzdem Sinn macht:
ZitatEs besteht kein Versicherungssschutz für solche Todesfälle, die auf der Ursache der gegenwärtig bestehenden Arbeitsunfähigkeit beruhen. Versicherungsschutz besteht jedoch ohne diese Einschränkung, wenn der Kunde die derzeit nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit für die Dauer von mindestens 3 Monaten wieder aufnimmt. Ferner besteht kein Versicherungsschutz für die derzeit bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit oder wenn eine erneute Arbeitsunfähigkeit auf der Ursache der gegenwärtig bestehenden Arbeitsunfähigkeit beruht. Versicherungsschutz besteht jedoch ohne die letztgenannte Einschränkung, wenn der Kunde die derzeit nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufnimmt und für mehr als 3 Monate ununterbrochen ausübt.

Und natürlich ist es auch egal ob man "selbstständig" anklickt:
ZitatDer Zahlungsschutz zur Absicherung des Kreditkartensaldos wird nur als einheitliches Versicherungspaket mit der Versicherung des Todesfalls, der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit und nur zu einer einheitlichen Prämie angeboten. Der Kunde kann den Versicherungsschutz abschließen und ist damit für den Todesfall und den Fall der Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Aufgrund seines derzeitigen beruflichen Status kann er von der Versicherung der Arbeitslosigkeit jedoch nur dann profitieren, wenn er zukünftig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.

Es ist also völlig egal ob man diese drei Haken setzt. Die Versicherung kann man trotzdem abschließen. Lustig ist auch, dass man alle drei anklicken kann. Also man kann gleichzeitig arbeitslos und selbstständig sein. Ich mein.. müsste man nach dem Setzen dieser beiden Haken nicht die Kreditkarte abgenommen bekommen lol
pn email
Gast 
02.03.2020, 00:57
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